Karin-Maria Hoffmann

Stand 12.8.2015

Gelegentlich gibt es Einzelfälle von Patienten, bei denen eine Indikation für integrierte Versorgungsleistungen gegeben ist, die jedoch bei einer Krankenkasse versichert sind, mit denen die PIBB (noch) keine IV-Verträge vereinbart hat. In diesen Fällen kann der behandelnde Arzt mit der Krankenkasse Kontakt aufnehmen (am besten zunächst telefonisch) und die Bereitschaft abklären, eine entsprechende Einzelfallregelung für den betr. Patienten zu treffen.

Dabei sollte der einzelne Antrag jeweils auch als Mittel verstanden werden, das Interesse bei den bearbeitenden Krankenkassenmitarbeitern positiv für unser IV-Modell zu wecken. Es sollten jedoch auf keinen Fall Formulierungen genutzt werden, wonach explizit unsere Vertragskassen DAK und VAG BKK genannt werden. Dies ist seitens der Krankenkassen nicht gestattet.

Folgendes Prozedere gilt dabei:

      • Indikation und Motivation des Patienten prüfen
      • Telefonische Kontaktaufnahme zu einem Ansprechpartner der Krankenkasse
      • Anschreiben an die Kasse nach vorgegebenem Musterschreiben. Siehe: Formular Anschreiben an Kasse zur Einzelfallregelung (doc)
  • Diesem Anschreiben sollten beigefügt werden:
    • Antrag zur Kostenübernahme. Siehe: Formular Anlage 1 Antrag Kostenübernahme (doc)
    • Informationsschreiben zur Psychiatrischen integrierten Versorgung der PIBB. Siehe: Formular Anlage 2 Information (doc)
    • der Verordnungsbogen / Behandlungsplan. Siehe: Formular Anlage 3 Verordnung (doc)
    • das Merkblatt zum Datenschutz und die Patienten-Teilnahmeerklärung. Siehe: Formular Anlage 4 Datenschutz-Merkblatt & Patienten-Teilnahmeerklärung (doc)

Stand 12.8.2015

Warum ist die Datenschutzerklärung des Patienten wichtig?

Mit der Datenschutzerklärung erklärt sich der Patient damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten an die Kasse, die PIBB und ggf. an den Leistungserbringer übermittelt werden. Die Erklärung ist damit rechtliche Grundlage und Voraussetzung für die Teilnahme an der IV.

Wann muss der Patient die Datenschutzerklärung abgeben?

Die Datenschutzerklärung muss bei der Aufnahme eines Patienten in die IV gemeinsam mit der Teilnahmeerklärung abgegeben werden.

Wie wird die Datenschutzerklärung abgegeben?

Die Formulare sind alle in PIBBnet vorhanden. Bei AOK und BKK ist die Datenschutzerklärung kombiniert mit der Teilnahmeerklärung, bei der DAK Typ A und B gibt es ein gesondertes Merkblatt zum Datenschutz. Im Folgenden wird das konkrete Vorgehen getrennt nach Kassen beschrieben:

  
AOKDie Datenschutzerklärung (diese heißt bei der AOK Einwilligungserklärung) ist kombiniert mit der Teilnahmeerklärung. Insgesamt handelt es sich um drei Seiten:

 

  • 1. Seite Teilnahme- und Einwilligungserklärung des Patienten
  • 2. Seite Erläuterungen zur Teilnahmeerklärung
  • 3. Seite Erläuterungen zur Einwilligungserklärung

Vorgehen:

  • Bei Aufnahme eines Patienten legen Sie in PIBBnet die Teilnahmeerklärung AOK an, füllen diese aus, speichern sie und klicken dann auf den Button Drucken als pdf.Es wird ein 3-seitiges Dokument erstellt, das Sie ausdrucken können.
    • Die S. 2 und S. 3 erhält der Patient und sollte diese sorgfältig durchlesen.
    • Nach dem Durchlesen unterschreibt der Patient die S. 1 (Teilnahme- und Einwilligungserklärung), Sie als Arzt unterschreiben bitte ebenfalls.
    • Die Teilnahmeerklärung in PIBBnet geben Sie an die AOK frei, die PIBB ist bereits voreingestellt.
    • Am Ende eines Quartals senden Sie bitte die gesammelten originalen AOK-Teilnahmeerklärungen an die PIBB, die die Erklärungen dann an die Kasse weiterleitet.
BKKEs gibt eine kombinierte Teilnahme- und Datenfreigabeerklärung (1 Seite), die der Patient und Sie als Arzt unterschreiben müssen.Vorgehen:

 

  • Bei Aufnahme eines Patienten legen Sie in PIBBnet die Teilnahmeerklärung IV BKK an, füllen diese aus, speichern sie und klicken dann auf den Button Drucken als pdf. Es wird ein 1-seitiges Dokument erstellt, das Sie ausdrucken können.
  • Der Patient unterschreibt nach dem sorgfältigen Durchlesen die Teilnahme- und Datenfreigabeerklärung, Sie als Arzt unterschreiben bitte ebenfalls.
  • Die Teilnahmeerklärung in PIBBnet geben Sie an die PIBB (bereits voreingestellt) frei.
  • Die Teilnahmeerklärung wird per FAX an die betr. BKK übermittelt.
  • Das unterschriebene Original verbleibt bei Ihnen und wird archiviert.
DAKTyp ADie Datenschutzerklärung ist hier in die Teilnahmeerklärung integriert, es gibt jedoch für den Patienten ein gesondertes Merkblatt zu Datenschutz, das dieser ausgehändigt bekommt.Vorgehen:

 

  • Bei Aufnahme eines Patienten legen Sie in PIBBnet die Teilnahmeerklärung IV DAK (Typ A) an, füllen diese aus, speichern sie und klicken dann auf den Button Drucken als pdf. Es wird ein 1-seitiges Dokument erstellt, das Sie ausdrucken können.
  • Anschließend legen Sie in PIBBnet das Merkblatt DAK zum Datenschutz (DAK Typ A) an, drucken es aus und geben es dem Patienten zum sorgfältigen Durchlesen.
  • Nach dem Durchlesen unterschreibt der Patient die Teilnahmeerklärung IV DAK (Typ A).
  • Die Teilnahmeerklärung in PIBBnet geben Sie bitte an die DAK frei, die PIBB ist bereits voreingestellt.
  • Das Original der Teilnahmeerklärung mit der Unterschrift des Patienten verbleibt bei Ihnen zur Archivierung.
DAKTyp BDie Datenschutzerklärung ist hier in die Teilnahmeerklärung integriert, es gibt jedoch für den Patienten ein gesondertes Merkblatt zu Datenschutz, das dieser ausgehändigt bekommt.Vorgehen:

 

  • Bei Aufnahme eines Patienten legen Sie in PIBBnet die Teilnahmeerklärung IV DAK (Typ B) an, füllen diese aus, speichern sie und klicken dann auf den Button Drucken als pdf. Es wird ein 1-seitiges Dokument erstellt, das Sie ausdrucken können.
  • Anschließend legen Sie in PIBBnet das Merkblatt DAK zum Datenschutz (DAK Typ B) an, drucken es aus und geben es dem Patienten zum sorgfältigen Durchlesen.
  • Nach dem Durchlesen unterschreibt der Patient die Teilnahmeerklärung IV DAK (Typ B).
  • Die Teilnahmeerklärung in PIBBnet geben Sie bitte an die DAK frei, die PIBB ist bereits voreingestellt.
  • Das Original der Teilnahmeerklärung mit der Unterschrift des Patienten verbleibt bei Ihnen zur Archivierung.

Weiterlesen:

Aufnahme von Patienten in die IV

Freigabe von Dokumenten

Stand 12.8.2015

Die PIBB und die PIBB GmbH als Vertragspartner der Krankenkassen setzen sich für den effektiven Ressourceneinsatz in der medizinischen Versorgung und insbesondere der psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung ein. In Eigenverantwortung der PIBB wurden so z.B. Kontingente für einzelne Leistungsbereiche vereinbart, deren Einhaltung auch von der PIBB vertraglich gewährleistet wird. Die vereinbarten Kontingente stellen dabei im Vergleich zur Regelversorgung zusätzliche therapeutische Optionen dar.

Darüber hinaus hat die PIBB mit der AOK Nordost im Dezember 2011 einen IV-Vertrag vereinbart, der ausdrücklich eine globale Mitverantwortung der PIBB für die entstehenden Krankheitskosten der eingeschriebenen IV-Patienten beinhaltet. Dadurch übernimmt die PIBB auch für den wirtschaftlichen Aspekt der Versorgung Verantwortung. Die PIBB geht davon aus, dass bei zielgerechter und intensivierter ambulanter Versorgung (u. a. durch ambulante psychiatrische Pflege und Soziotherapie) eine dauerhaftere Stabilisierung eingeschriebener Patienten erreicht und damit auch kostenintensive Klinikbehandlungen vermieden werden können. Auch sollte sich die verbesserte psychiatrische Versorgung positiv auf die somatische Versorgung auswirken, was sich mittelfristig auch im Hinblick auf die Kostenentwicklung auswirken sollte.

Die Berechnung der IV-Effekte auf das „Gesamtbudget“ ist sehr komplex und erfolgt konsensuell mit der AOK Nordost. Vierteljährlich zahlt die AOK Nordost Abschlagszahlungen auf das erwartete Ergebnis der Budgetberechnung resp. der über alles berechneten Einsparungen. Sollte es in den ersten 3 Jahren nicht zu den erwarteten positiven wirtschaftlichen Effekten kommen, werden diese Abschlagszahlungen als nicht rückzahlbare IV-Aufbau- Strukturinvestitionen der AOK Nordost angesehen.

Stand 12.8.2015

Zu dem IV-Netz der PIBB gehört ein professionelles Beschwerdemanagement, das schwerpunktmäßig von dem externen Qualitätsmanagement getragen wird.

Getreu der Philosophie „Jede Beschwerde ist ein Geschenk, aus dem wir lernen können“, haben wir uns vorgenommen, mit Beschwerden freundlich und konstruktiv umzugehen.

  • Wer kann sich beschweren:
    • Patienten
    • Angehörige
    • Kooperationspartner
    • Kassen
    • IV-Netzteilnehmer (dies sollte allerdings nicht der Schwerpunkt sein!)
  • Wie kann sich jemand beschweren?
    • Persönlich
    • Mündlich, auch telefonisch
    • Schriftlich
  • Wer nimmt die Beschwerde entgegen ?
    • Jeder, der Kontakt mit dem Beschwerdeführer hat, kann und sollte die Beschwerde entgegen nehmen.
  • Wie wird die Beschwerde aufgenommen ?
    • Für die Annahme der Beschwerde und die Beschwerde-Dokumentation gibt es einen Beschwerde-Annahme-Bogen (doc) , der ausgefüllt werden soll.
      • Aus dem Bogen geht auch hervor, an wen der Bogen weitergeleitet werden soll.
  • Wie geht es weiter ?
    Die Beschwerde wird durch das Qualitätsmanagement und die Geschäftsführung bearbeitet und schriftlich (Beschwerde-Bearbeitungs-Bogen (doc) dokumentiert. Dazu gehören  
    • eine zeitnahe Kontaktaufnahme mit dem Beschwerdeführer und ein Gespräch mit den anderen beteiligten Akteuren,
    • die Entwicklung eines Lösungsvorschlags,
    • die Rückmeldung an den Beschwerdeführer und die Erfassung seiner Zufriedenheit mit dem Lösungsvorschlag,
    • die interne Rückmeldung,
    • ggf. Konsequenzen für das QM.

Stand 9.9.2015

Zur fachlichen Beratung hat die PIBB einen Beirat etabliert, der sich am 22. März 2010 in einer ersten Sitzung konstituiert hat.

Die Mitglieder des Fachbeirates sind:

1. PD Dr. Josef Bäuml, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Psychoedukation Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der TU München

2. Dr. Gerd Benesch, Vorsitzender Verein Berliner Nervenärzte (BVDN)

3. Jutta Crämer, Vorstand Angehörige psychisch Kranker Landesverband Berlin e.V.

4. Prof. Dr. Albert Diefenbacher, MBA Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik,
Ev. KH Königin Elisabeth Herzberge

5. Ramona Freitag – gemeinsam mit Uwe Wegener Drasdo, bipolaris – Manie & Depression Selbsthilfevereinigung Berlin-Brandenburg

6. Dr. Iris Hauth, Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik, St. Joseph KH Weißensee

7. Prof. Dr. Andreas Heinz
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Charité Campus Mitte

8. Frau Sabine Jansen
Geschäftsführerin Deutsche Alzheimer Gesellschaft

9. Prof. Dr. Reinhold Roski
Hochschule für Technik und Wirtschaft, Deutsches Pflegeforum

10. Gabriela Slawik, DAK Regionalleiterin Berlin Brandenburg

Siehe auch:

Stand 12.8.2015

Regionale Behandlerkonferenzen dienen der Vernetzung und Abstimmung der IV-Netzteilnehmer in einer bestimmten Region in Hinblick auf die integrierte Behandlung der Patienten. Von den IV-Netzteilnehmern wird eine regelmäßige Teilnahme mindestens einmal im Jahr erwartet. Eine darüber hinausgehende Teilnahme an Behandlerkonferenzen wird honoriert.

Teilnehmer:

Alle Leistungserbringer der Integrierten Versorgung der Region (Ärzte, Soziotherapeuten, Fachpflegekräfte, ggf. weitere)

Häufigkeit:

Mindestens 1x/ Quartal

Organisation/ Einladung:

Die Einladung erfolgt durch den regionalen Koordinator

Ort:

Der Ort wird vom Koordinator bekannt gegeben.

Aufgabe:

Die Aufgabe der Behandlerkonferenzen ist die Therapiekoordination und Absprache der verschiedenen Leistungserbringer im Rahmen der ambulanten Komplexbehandlung.

Themen:

1)     Fallbesprechungen: Die zu besprechenden Fälle werden vorher dem Koordinator mitgeteilt, der die Abstimmung bei mehreren Vorschlägen übernimmt.

2)     Aktuelle Informationen zur und Probleme bei der Umsetzung der Integrierten Versorgung

Leitung:

a) reihum jeweils durch einen Vertreter jeder Berufsgruppe oder

b) durch den regionalen Koordinator

Protokoll:

Die Protokollführung erfolgt abwechselnd jeweils durch einen Vertreter der verschiedenen Berufsgruppen.

Nachweis:

Die Protokolle und die Teilnehmerlisten werden vom regionalen Koordinator per Mail an die Geschäftsstelle der PIBB (Fr. Gerstein: iv@pi-bb.de) und an das externe Qualitätsmanagement (Fr. Dr. Hoffmann: karin-maria.hoffmann@charite.de) übermittelt.

Die Teilnehmer der Integrierten Versorgung verpflichten sich zur regelmäßigen Teilnahme.

Stand: 12.8.2015

Arzt:

Grundsätzlich übernimmt der Arzt mit der Aufnahme eines Patienten in die IV für die Dauer der IV die Verantwortung für die Behandlung des Patienten. Ein Ausscheiden eines IV-Netzteilnehmers kann  daher nur aus wichtigen Gründen stattfinden. Wichtige Gründe sind beispielsweise der Entzug der vertragsärztlichen Tätigkeit oder eine Einschränkung der Tätigkeit. Näheres ist in der allgemeinen Kooperationsvereinbarung geregelt.

Bei einem vorzeitigen Ausscheiden des IV-Netzteilnehmers aus wichtigen Gründen verpflichtet sich der Arzt, für die weitere Behandlung der in die IV aufgenommenen Patienten Sorge zutragen, mit der PIBB abzustimmen und ggf. die Weiterverweisung an einen anderen Arzt / Netzpartner vorzunehmen.

Siehe auch: Arztwechsel

In dem Beitrittsformular der PIBBnet (Psychiater-Beitritt Kasse xy) wird der Status dann auf passiv gesetzt.

Psychiatrische Pflege – Soziotherapie

Die oben beschriebenen Regelungen gelten entsprechend. Bei einem vorzeitigen Ausscheiden eines Leistungserbringers muss die psychiatrische Pflegekraft bzw. der Soziotherapeut in Zusammenarbeit mit der PIBB dafür Sorge tragen, dass die weitere Betreuung des Patienten in der IV gewährleistet ist.

In dem Beitrittsformular der PIBBnet (Leistungserbringer-Beitritt Kasse xy) wird der Status auf passiv gesetzt.

Stand 12.8.2015

Eine Aufnahme in die IV kann auch während eines stationären Aufenthaltes eines Patienten erfolgen. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn die IV von dem behandelnden Stationsarzt initiiert wird. In diesem Fall gilt folg. Procedere:

  • Stationäre Patienten müssen vor Aufnahme der IV zumindest einmalig beim niedergelassenen IV- Psychiater vorstellig werden, damit neben der Indikationsprüfung auch die Teilnahmeerklärung des Patienten schriftlich und die reguläre IV-Einschreibung über PIBBnet erfolgen kann.
  • Nach Einschreibung können dann bis zu zwei Termine HPK oder Soziotherapie noch während des Klinikaufenthaltes zum Beziehungsaufbau durchgeführt werden.
  • Diese Termine werden im Rahmen der IV honoriert; die vorausgehende Erstkonsultation durch den Arzt erfolgt allerdings im Honorarrahmen der IV-Pauschale, kann also nicht separat in Ansatz gebracht werden.

Siehe auch:

Stand 12.8.2015

Vor Aufnahme eines Patienten in die IV sollte der Patient immer über die Ziele, die Inhalte und die besonderen Leistungen und Maßnahmen dieses spezifischen IV-Vertrags informiert und aufgeklärt werden.

Das konkrete Aufnahme-Procedere unterscheidet sich naturgemäß bei den einzelnen IV-Verträgen bzw. Krankenkassen. Einzelheiten und Besonderheiten zum Procedere bei den verschiedenen IV-Verträgen finden Sie unter dem Namen (Buchstaben) der betr. Krankenkasse.

Siehe auch:

Im Folgenden finden Sie lediglich allgemeine Hinweise zum Vorgehen bei der Aufnahme. In der Regel sind folg. Schritte erforderlich:

  •  Patient/Fall in PIBBnet (samedi) anlegen
    • Unter Menü PatientenPatient hinzufügen anklicken,
    • Daten eingeben, dann speichern
  • Teilnahmeerklärung anlegen und unterschreiben lassen 
    • Unter dem Patientennamen auf Fälle gehen (es erscheint die Fallansicht)
    • Neues Formularanklicken, dann
      •  Neuen Fall anlegen
      • Unter Formular Teilnahmeerklärung IV der betr. Krankenkasse wählen
      • Auf Anlegen klicken
      • Angaben überprüfen, ggf. ergänzen
      • Feld Unterschrift (Patient) wurde erbracht anklicken
      • Speichern
      • Button Daten freigebenanklicken
        • Für Krankenkasse freigeben
        • Freigabe für PIBB ist bereits voreingestellt
        • Speichern und schließen
        • Teilnahmeerklärung ausdrucken und
        • Den Patienten die  Teilnahmeerklärung unterschreiben lassen
  • Datenschutzerklärung anlegen und Patient übergeben
    • In der Fallansicht  wieder auf Neues Formular klicken
    • Unter Vorhandenen Fall auswählen auswählen:
    • Unter Formular. Merkblatt zum Datenschutz auswählen
    • Speichern
    • Ausdrucken und Patient übergeben

Siehe auch:

Stand 9.9.2015

Der Patient hat selbstverständlich das Recht, den behandelnden Psychiater zu wechseln. Ein Arztwechsel erfordert folgendes Vorgehen:

Zurzeit geltende Übergangslösung:

  • Arzt informiert PIBB und Kasse.
  • Kasse gibt die Teilnahmeerklärung und die Erst-VO an den neuen Arzt frei und stellt die alte Teilnahmeerklärung in den Status „ruhend“.
  • Leistungserbringer Pflege/ST geben alle bisherigen Leistungsnachweise an den neuen behandelnden Arzt  frei.
  • Neuer behandelnder Arzt legt eine neue Teilnahmeerklärung an, übernimmt dabei die Daten für Beginn und Ende der IV-Behandlung aus der alten Teilnahmeerklärung.
  • Neuer behandelnder Arzt stellt eine neue VO, dabei werden die Kontingentberechnungen Pflege /ST auf der Basis der alten Leistungsnachweise übernommen bzw. miteinbezogen.

Geplantes Vorgehen in PIBBnet (noch nicht umgesetzt):

  • Arzt informiert PIBB und Kasse.
  • Kasse gibt den gesamten Fall für den neuen behandelnden Arzt frei und stellt die alte Teilnahmeerklärung in den Status „ruhend“.
  • Neuer behandelnder Arzt legt neue Teilnahmeerklärung an, übernimmt dabei die Daten für Beginn und Ende der IV aus der alten Teilnahmeerklärung.
  • Neuer behandelnder Arzt stellt eine neue VO, Kontingentberechnungen Pflege /ST werden übernommen.