Stand 12.8.2015
Gelegentlich gibt es Einzelfälle von Patienten, bei denen eine Indikation für integrierte Versorgungsleistungen gegeben ist, die jedoch bei einer Krankenkasse versichert sind, mit denen die PIBB (noch) keine IV-Verträge vereinbart hat. In diesen Fällen kann der behandelnde Arzt mit der Krankenkasse Kontakt aufnehmen (am besten zunächst telefonisch) und die Bereitschaft abklären, eine entsprechende Einzelfallregelung für den betr. Patienten zu treffen.
Dabei sollte der einzelne Antrag jeweils auch als Mittel verstanden werden, das Interesse bei den bearbeitenden Krankenkassenmitarbeitern positiv für unser IV-Modell zu wecken. Es sollten jedoch auf keinen Fall Formulierungen genutzt werden, wonach explizit unsere Vertragskassen DAK und VAG BKK genannt werden. Dies ist seitens der Krankenkassen nicht gestattet.
Folgendes Prozedere gilt dabei:
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- Indikation und Motivation des Patienten prüfen
- Telefonische Kontaktaufnahme zu einem Ansprechpartner der Krankenkasse
- Anschreiben an die Kasse nach vorgegebenem Musterschreiben. Siehe: Formular Anschreiben an Kasse zur Einzelfallregelung (doc)
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- Diesem Anschreiben sollten beigefügt werden:
- Antrag zur Kostenübernahme. Siehe: Formular Anlage 1 Antrag Kostenübernahme (doc)
- Informationsschreiben zur Psychiatrischen integrierten Versorgung der PIBB. Siehe: Formular Anlage 2 Information (doc)
- der Verordnungsbogen / Behandlungsplan. Siehe: Formular Anlage 3 Verordnung (doc)
- das Merkblatt zum Datenschutz und die Patienten-Teilnahmeerklärung. Siehe: Formular Anlage 4 Datenschutz-Merkblatt & Patienten-Teilnahmeerklärung (doc)