Integrierte Versorgung

Was ist Integrierte Versorgung?

Integrierte Versorgung wurde vom Gesetzgeber 2004 als eine eigenständige Versorgungsform des Gesundheitswesens in das Sozialgesetzbuch V aufgenommen. Sie soll die traditionell separat organisierten Versorgungsbereiche der Kliniken, Rehabilitationseinrichtungen, niedergelassenen Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen, Pflegedienste, Ergotherapeut*innen, Physiotherapeut*innen, medizinischen und psychosozialen Komplementär-Einrichtungen und anderer Leistungserbringer*innen in einem Netzwerk zusammenführen.

Die Gründergeneration des Vereins für Psychiatrie und seelische Gesundheit, allen voran Dr. Norbert Mönter erkannte schon früh die Chancen, die sich damit für eine Verbesserung der psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung eröffneten. So konnte bereits Ende 2006 durch den Verein ein erster Vertrag zur Integrierten Versorgung mit der DAK vereinbart werden. Der Fokus lag hier wie auch bei weiteren, später abgeschlossenen Verträgen mit verschiedenen Betriebskrankenkassen auf der Versorgung der serious mentally ill, also der an schweren psychischen Störungen erkrankten Patienten.

In dem Netzwerk integrierter Versorgung steht die Patient*in im Mittelpunkt und die Interessen der einzelnen Leistungsbereiche (Sektoren) müssen sich den individuellen Behandlungsnotwendigkeiten der Patient*innen und den idealer Weise gemeinsam definierten Behandlungspfaden zuordnen.


IV-Verträge

IV-Vertrag mit der AOK Nordost

Dieser Vertrag wurde 2011 mit der AOK Nordost vereinbart und bezieht sich auf alle Versicherten der AOK Nordost mit einer psychiatrischen Diagnose (populationsbezogen). Es handelt sich um einen Budgetvertrag. Der Vertrag wurde am 30.9.2021. beendet.

Die behandelnde Psychiater*in fungiert hier als Lotse im Versorgungssystem und steuert und koordiniert die Behandlung. Bei entsprechendem Betreuungsbedarf wird sie dabei unterstützt von psychiatrischen Pflegekräften und Soziotherapeut*innen, die die Patient*innen in ihrem Lebensumfeld begleiten und unterstützen.

Besonderes Augenmerk soll in diesem IV-Vertrag außerdem auf zwei Aspekte gelegt werden:

  • Somatische Komorbiditäten: Somatische und psychische Erkrankungen beeinflussen sich gegenseitig und müssen in einer ganzheitlichen Behandlung und Betreuung beide mitbedacht werden.
  • Polymedikation bei älteren Patient*innen: Patient*innen über 64 Jahre sollen möglichst nicht mehr als 5 unterschiedliche Wirkstoffgruppen erhalten (somatische und psychiatrische Medikation). Patient*innen, bei denen dies aufgrund einer Multimorbidität nicht zu vermeiden ist, werden besonders intensiv begleitet und überwacht.

Informationsbroschüre „Mein AOK-Gesundheitsnetz – Seelische Gesundheit“
Kurzfassung des AOK-IV-Vertrags

IV-Vertrag mit der BKK-VBU

Der IV-Vertrag wurde im Januar 2013 mit der BKK-VBU abgeschlossen. Der Fokus liegt hier auf der Behandlung und Unterstützung von Patient*innen mit schweren psychischen Erkrankungen und Beeinträchtigungen. Diese erhalten ein komplexes Angebot ambulanter, insbesondere auch aufsuchender Hilfen. Ziel ist es, stationäre Behandlungen (wenn möglich) zu vermeiden oder diese zumindest zu verkürzen. Das Versorgungsmanagement der BKK-VBU kann ggf. für Patient*innen über ein Terminbuchungssystem einen Termin für ein Erstgespräch bei einer Fachärzt*in vereinbaren; diese entscheidet dann anhand definierter Kriterien über die Einschreibung in die IV.

Dabei übernimmt die Fachärzt*in das Case Management und die Steuerung der Hilfen, die Mitarbeiter*innen der Psychiatrischen Pflege und der Soziotherapie fungieren als Bezugstherapeut*innen. Für die Dauer der IV-Behandlung (diagnosespezifisch 1 bzw. 2 Jahre mit der Möglichkeit zur Verlängerung) haben Fachärzt*in, Pflege und Soziotherapie eine besondere Verantwortung für die Patient*innen und deren Behandlung.

IV Vertrag mit der DAK Gesundheit

Dieser (bundesweite) IV-Vertrag wurde 2018 in Kooperation mit dem Dachverband Gemeindepsychiatrie und dem Netzwerk integrierte Gesundheitsversorgung Pinel mit der DAK Gesundheit als Budgetvertrag vereinbart; gegenwärtig sind keine Neueinschreibungen von Patient*innen möglich.

In diesem Vertrag werden Patient*innen ausgewählter Diagnosegruppen nach einem stationären Krankenhausaufenthalt für die Dauer von 2 bzw. 3 Jahren behandelt und betreut. In dieser Zeit steht für die Patient*innen kontinuierlich eine Ansprechpartner*in („Gesundheitslotse“) zur Verfügung, die über weitere Behandlungs- und Versorgungsangebote sowie Selbsthilfemöglichkeiten informiert und auch im Krisenfall dabei hilft, schnell die geeignete Hilfe zu finden.


Konzept

Zur Unterstützung in psychischen Krisensituationen, zur Vermeidung von Rückfällen und einer Chronifizierung bei vorbestehenden seelischen Erkrankungen veranlasst die Nervenärzt*in/Psychiater*in in einer Praxis oder einem MVZ eine ambulante Komplex-Behandlung.

Diese ist gekennzeichnet durch eine zusätzlich zur ärztlich-psychiatrischen Behandlung erfolgende kontinuierliche und dem jeweiligen Bedarf angepasste bezugstherapeutische Begleitung seitens einer Soziotherapeut*in oder einer psychiatrischen Fach-Pflegekraft. Weitere Therapiemaßnahmen wie Psychotherapie oder Ergotherapie unterstützen die ambulante Komplexbehandlung.

Im vernetzten Behandlungsverbund, an dem auch Psychotherapeut*innen, Hausärzt*innen und Klinikärzt*innen wie auch weitere Akteure aus Krisendiensten und dem öffentlichen Gesundheitswesen teilnehmen, werden Behandlungpfade entwickelt und eine gemeinsame therapeutische Haltung formuliert, die sich an den Notwendigkeiten, Bedürfnissen und Ressourcen der psychisch erkrankten Patient*in orientiert.

Entsprechend eines bio-psycho-sozialen Krankheitsverständnisses erfolgt individuell eine multimodale, auf körperliche, seelische-emotionale und soziale Belange abzielende ganzheitliche Therapie.


Leitbild

Das Leitbild der vereinbarten Integrierten Psychiatrischen Versorgung ist gekennzeichnet durch:

  • die Konzentration auf die Situation und Belange schwer psychisch Kranker
  • eine Körper und Seele erfassende, ganzheitliche Wahrnehmung der Patient*innen, d.h. Berücksichtigung ihrer biologisch-medizinischen, biographischen und sozialen Situation
  • Patientenorientierung versus Institutionsorientierung
  • Partizipative Entscheidungsfindung
  • Orientierung auf die Ressourcen der Patient*innen und ihres Umfeldes
  • Berücksichtigung der Belange der Angehörigen
  • ein umfassendes Therapiekonzept mit medizinisch- pharmakologischen, (methodenübergreifend-integrativen), psychotherapeutischen, sozialen und pflegerischen Interventionen sowie ergänzenden Therapiemaßnahmen
  • Beziehung als entscheidendem Wirkfaktor und Bezugstherapeuten als zentralem Steuerungsmoment
  • koordinierte Vernetzung der Therapeut*innen im gemeindepsychiatrischen Verbund

Die vereinbarte Integrierte Versorgung folgt historisch der „Psychiatrie-Enquète“ (1975) und den „Empfehlungen der Expertenkommission der Bundesregierung“ (1988) und ist konsequent dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ verpflichtet.


Netzteilnehmer*innen


Mitmachen und Netzteilnehmer*in werden (FAQs)

Sie interessieren sich für unser Netz/die Integrierte Versorgung und möchten mitmachen?

Wir freuen uns! Gerne können Sie Kontakt mit unserer Geschäftsstelle aufnehmen und weitere Informationen erhalten.
Tel. 030 – 221 931 08 (Geschäftsstelle)
iv@pi-bb.de

Welche Berufsgruppen können teilnehmen?

Teilnehmen können mit Sitz in Berlin und Brandenburg

  • Fachärzt*innen für Psychiatrie/Psychiatrie und Psychotherapie/Nervenheilkunde
  • Ärztliche und psychologische Psychotherapeut*innen
  • Pflegedienste mit Zulassung für die ambulante psychiatrische Pflege
  • Soziotherapeut*innen
  • Ergotherapeut*innen

Welche Voraussetzungen sollten Sie außerdem noch beachten?

Sie werden Mitglied im gemeinnützigen Verein für Psychiatrie und seelische Gesundheit (vpsg e. V.). Der Verein ist das gemeinsame ideelle Dach für alle Netzteilnehmer und ist sozialpsychiatrisch ausgerichtet.

  • Hier finden Sie den Aufnahmeantrag für den vpsg.
  • Sie vereinbaren und unterschreiben eine Kooperationserklärung mit der PIBB. Diese senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.

Sie haben noch weitere Fragen?

Wenden Sie sich gerne an unsere Geschäftsstelle
Tel. 030 – 221 931 08 (Geschäftsstelle)
iv@pi-bb.de

Unser Team der Geschäftsstelle finden Sie hier.


Qualitätsmanagement und Evaluation

Externes Qualitätsmanagement:

Ansprechpartnerin:
Dr. Dipl. -Psych. Karin-Maria Hoffmann

Seit 2008 wird die IV, ihre konzeptionelle Weiterentwicklung und ihre praktische Umsetzung kontinuierlich durch das externe QM der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Charité am Campus Mitte (Direktor: Prof. Dr. Dr. Andreas Heinz) begleitet. Ab Juni 2020 ist das Qualitätsmanagement direkt in der PIBB angesiedelt und in das allgemeine Management integriert.

Die Integrierte Versorgung der PIBB hat sich zum Ziel gesetzt, die Versorgung von Menschen mit psychischen Störungen durch vernetzte, abgestimmte Behandlung zu verbessern. Insofern spielt das Thema Qualität von Anfang an in der IV der PIBB eine wichtige Rolle.

In der PIBB wird Qualität in vielfältiger Art und Weise und auf unterschiedlichen Ebenen umgesetzt:

  • In der Beziehung zur Patient*in durch respektvollen Umgang, fachliche Kompetenz und Kontinuität der therapeutischen Beziehungen (Ärzte, Psychotherapeuten, pflegerische und soziotherapeutische Bezugstherapeuten),
  • In der Vernetzung zu den jeweiligen regionalen Bezügen durch Fallbesprechungen und fachlichen Austausch in sog. Behandlerkonferenzen und weiteren Arbeitskreisen,
  • In der kontinuierlichen Fortbildung aller Teilnehmer durch vielfältige fachspezifische Vorträge und Veranstaltungen unter Einbeziehung externer Referent*innen sowie Schulungen zur IT-gestützten Dokumentation,
  • In der Kommunikation im IV-Netz durch einheitliche und schnell verfügbare Informationen in Form eines QM-Handbuchs,
  • In der kontinuierlichen, die IV begleitenden Auswertung der im Rahmen der Dokumentation erhobenen Daten und der Rückmeldung zu den IV-Teilnehmer*innen.

Im Rahmen der Qualitätsarbeit wurde ein Beschwerdemanagement entwickelt und etabliert.

Dokumentation

Die gesamte Dokumentation des IV-Formularwesens (Teilnahme-Erklärungen, Verordnungen, Berichte etc) wie auch die Kommunikation mit den Krankenkassen und die Abrechnung der IV-Leistungen findet seit 2012 papierlos auf der web-basierten Plattform der Firma samedi und der Plattform des DMRZ statt. Durch die elektronische Datenerfassung ist ein umfängliches internes reporting-System mit Controlling, Benchmarking und Qualitätssicherung gegeben. Die Auswertungen erfolgen in enger Zusammenarbeit des Pibb-internen QM mit den Krankenkassen und dem externen QM; dabei wird auf Einhaltung einschlägiger Datenschutzvorgaben genauestens geachtet.

Die Entwicklung vertragsspezifischer Qualitätsindikatoren und die Überprüfung ihrer Umsetzung/Einhaltung gehört zum kontinuierlichen Entwicklungsprozess aller Verträge. Als Grundsatz gilt auch hier ein Vertragsverständnis im Sinne eines lernenden Systems.

Evaluation

Von 2008 bis 2011 erfolgte im Institut für Sozialmedizin, Epidemiologie und Gesundheitsökonomie der Charité – Universitätsmedizin Berlin, Campus Charité Mitte (Direktor: Prof. Stefan N. Willich) unter der Leitung von Frau Dr. Anne Berghöfer eine umfängliche Evaluation, die intern zur Beratung vorlag und die Basis bildete für die Verlängerung des IV-Vertrages zwischen der PIBB und der DAK Gesundheit. In der Zeitschrift „Gesundheitswesen“ erscheint hierzu in der Juni-Ausgabe 2013 der Beitrag „Evaluation eines Modells der Integrierten Versorgung für schwer psychisch Kranke“ von A. Berghöfer et.al.

Anlassbezogen erfolgt weiterhin externe Beratung der PIBB durch das Institut für Sozialmedizin, Epidemiologie und Gesundheitsökonomie der Charité und Frau PD Dr. Anne Berghöfer.