Karin-Maria Hoffmann

Stand 15.6.2016

Welche Aufgabe übernimmt die Psychiatrische Pflege in der IV?

Gemeinsam mit der Soziotherapie übernimmt die Psychiatrische Pflege in der IV die wichtige Aufgabe der bezugstherapeutischen Arbeit und der aufsuchenden Betreuung. Für viele Patienten ist die psychiatrische Pflegekraft auch der erste Ansprechpartner in Krisen, der schnell erreichbar ist, die Situation und das Befinden des Patienten einschätzt und weitere Maßnahmen (z. B. Arztbesuch) veranlasst. Insbesondere in den „alten“ IV-Verträgen mit der DAK (Typ A) und der BKK-VBU übernimmt die Psychiatrische Pflege eine zentrale Rolle, indem sie schnell verfügbar und flexibel einsetzbar ist und so ganz wesentlich zur Stabilisierung des Patienten und zur Vermeidung unnötiger stationärer Behandlungen beiträgt.

Wie sind die Anforderungen an die psychiatrische Pflege in der IV?

Der Pflegedienst muss über gültige Verträge/Zusatzvereinbarungen zur Erbringung von Leistungen der häuslichen psychiatrischen Krankenpflege nach § 37 a SGB V verfügen. Mit der DAK wurden außerdem Übergangsregelungen für Berlin und Brandenburg vereinbart.

Siehe auch:

Wann wird die psychiatrische Pflege tätig?

Die psychiatrische Pflege wird auf ärztliche Verordnung und in Absprache mit dem behandelnden Facharzt tätig. Die Verordnung wird über die PIBBnet übermittelt. In der Regel sind außerdem gerade zu Beginn der IV-Behandlung und dann regelmäßig im Verlauf mündliche Absprachen zwischen Arzt und Psychiatrischer Pflegekraft erforderlich.

Wie ist der Umfang der psychiatrischen Pflegeleistungen in der IV?

Umfang und Frequenz der pflegerischen Maßnahmen werden vom Arzt in der Verordnung festgelegt, sind jedoch ggf. in Absprache mit dem Arzt flexibel einsetzbar. Das bedeutet konkret, dass es für die Erbringung der psychiatrischen Pflege einen Ermessensspielraum gibt und dass der maximale Verordnungsrahmen nicht in jedem Fall ausgeschöpft werden muss. Wichtig ist hierbei stets die Kommunikation mit dem Arzt.

Für die Verordnung und Erbringung der psychiatrischen Pflege sind in einzelnen IV-Verträgen (DAK A,  BKK-VBU) Kontingente festgelegt, die in jedem Fall beachtet werden müssen. Bei dem IV-Vertrag mit der AOK gibt es keine festgelegten Kontingente, deshalb ist es hier besonders wichtig, auf einen bedarfsangepassten, aber auch maßvollen Einsatz der psychiatrischen Pflege zu achten.

Siehe auch:

Wie erfolgt die Dokumentation der pflegerischen Leistungen?

Sobald Sie eine Verordnung für psych. Pflege erhalten haben, legen Sie in PIBBnet einen Leistungsnachweis an. In diesem Leistungsnachweis wird jeder Einsatz mit Datum, Dauer und Handzeichen dokumentiert. Die Dokumentation sollte unbedingt zeitnah erfolgen, d. h. in der Regel spätestens 3 Arbeitstage nach dem Einsatz. Der Leistungsnachweis dient der Dokumentation Ihrer Leistungen und ist außerdem die Grundlage für die Abrechnung.

Siehe auch:

Stand 12.8.2015

Ziele und Grundgedanken

Schwer psychisch kranke Patienten erhalten ein komplexes Angebot ambulanter, insbesondere auch aufsuchende Hilfen. Ziel ist es, stationäre Behandlungen wenn möglich zu vermeiden oder diese zumindest zu verkürzen. Der Facharzt übernimmt das Case Management und die Steuerung der Hilfen, Psychiatrische Pflege und Soziotherapie fungieren als Bezugstherapeuten. Für die Dauer der IV-Behandlung (diagnosespezifisch 1 bzw. 2 Jahre) haben Facharzt, Pflege und Soziotherapie eine besondere Verantwortung für den Patienten.

Kurzübersicht

Zielgruppe Schwer psychisch Kranke, die eine intensive Behandlung mit zeitweise auch aufsuchenden Hilfen inkl. home-treatment benötigen
Diagnosen fast alle psychiatrischen Diagnosen (Suchterkrankungen nur als Komorbidität und bei ausreichender Motivation)
Aufnahme-kriterien CGI = 5-7 (mind. deutlichkrank)GAF < 50 (ernsthafte Symptome/Beeinträchtig.)
Ausschluss Manifeste Suchterkrankung, Pflegestufe 2 oder 3, Krebserkrankung, palliative Behandlung
Dauer i. d. Regel 2 Jahre, einige Diagnosen 1 Jahr (Demenz, akute vorübergehende psychot. Störungen, mittelgradige Episode bei rezid. depr. Störung)
Procedere · Termineinstellung durch Praxis· Terminbuchung über Kasse (= Kostenübernahme)

· Information und Aufklärung des Pat.

· Teilnahmeerklärung und Datenschutzblatt wird von Patient unterschrieben

· Verordnung psych. Pflege / Soziotherapie über PIBBnet

· Verordnung an Pflegedienst/ Soziotherapeut über PIBBnet senden

· Behandlungsplan erstellen und über PIBBnet an Kasse und Pflege / Soziotherapeut senden

Eckpunkte · Facharzt übernimmt Case Management des Patienten· Pflegekräfte/Soziotherapeuten fungieren als Bezugstherapeuten

· Kontingent Pflege/Soziotherapie:

o Bei 1 Jahr IV: 75 Stunden

o Bei 2 Jahren IV: 140 Stunden

· Regionale Behandlerkonferenzen 1x im Quartal mit psych. Pflege und Soziotherapie

· Fachpsychiatrischer Arbeitskreis (Fortbildung) mit Hausärzten, Klinik, Krisendienst

· Teilnahme an zentralen Anwenderkonferenzen u. Veranstaltungen der PIBB

Honorierung · Zusätzlich zu EBM-Leistungen monatl. Pauschale für ärztl. Leistungen· Verbesserte Honorierung der psych. Pflege und Soziotherapie

Stand 27.7.2012

Fachpsychiatrische Arbeitskreise dienen der fachlichen Fortbildung der IV-Netzteilnehmer in einer bestimmten Region unter Einbeziehung der zuständigen Klinik, des Sozialpsychiatrischen Dienstes, des Krisendienstes und anderer relevanter Akteure. Von den IV-Netzteilnehmern wird eine Teilnahme mindestens einmal im Jahr erwartet, eine darüber hinaus gehende Teilnahme wird honoriert.

Teilnehmer:

An der IV teilnehmende Psychiater, Hausärzte, Ärzte der regional zuständigen Klinik, Sozialpsychiatrischer Dienst , Krisendienst und ggf. Gäste.

Häufigkeit:

1x/ Quartal (angestrebt), mindestens jedoch 1x/Jahr

Organisation/ Einladung:

Die Einladung erfolgt durch den regionalen Koordinator

Ort:

Der Ort wird vom Koordinator bekannt gegeben.

Aufgabe:

Aufgabe des fachpsychiatrischen Arbeitskreises ist eine fachbezogene Fortbildung der Teilnehmer. Dadurch soll die Umsetzung der nach dem heutigen Stand des Wissens bestmöglichen psychiatrischen Behandlung im Hinblick auf Psycho- und Pharmakotherapie sowie weiterer Behandlungsansätze gewährleistet werden.

Themen:

· Diskussion von Indikationen für verschiedene Behandlungsformen bei den jeweiligen Störungsbildern

· Abstimmung medikamentöser und weiterer Behandlungsstrategien

· psychiatrische Fallvorstellungen, Diskussion vorhandener Leitlinien

· Verbesserung der Schnittstellen zwischen ambulanter Versorgung/Klinik/SpsD/Krisendienst

Leitung:

durch den regionalen Koordinator

Protokoll:

Die Protokollführung erfolgt nach Absprache

Nachweis:

Die Protokolle und die Teilnehmerlisten werden vom regionalen Koordinator per Mail an die Geschäftsstelle der PIBB (Fr. Gerstein: iv@pi-bb.de) und an das externe Qualitätsmanagement (Fr. Dr. Hoffmann: karin-maria.hoffmann@charite.de) übermittelt.

Stand 12.8.2015

Zu dem IV-Netz der PIBB gehört ein professionelles Beschwerdemanagement, das schwerpunktmäßig von dem externen Qualitätsmanagement getragen wird.

Getreu der Philosophie „Jede Beschwerde ist ein Geschenk, aus dem wir lernen können“, haben wir uns vorgenommen, mit Beschwerden freundlich und konstruktiv umzugehen.

  • Wer kann sich beschweren:
    • Patienten
    • Angehörige
    • Kooperationspartner
    • Kassen
    • IV-Netzteilnehmer (dies sollte allerdings nicht der Schwerpunkt sein!)
  • Wie kann sich jemand beschweren?
    • Persönlich
    • Mündlich, auch telefonisch
    • Schriftlich
  • Wer nimmt die Beschwerde entgegen ?
    • Jeder, der Kontakt mit dem Beschwerdeführer hat, kann und sollte die Beschwerde entgegen nehmen.
  • Wie wird die Beschwerde aufgenommen ?
    • Für die Annahme der Beschwerde und die Beschwerde-Dokumentation gibt es einen Beschwerde-Annahme-Bogen (doc) , der ausgefüllt werden soll.
      • Aus dem Bogen geht auch hervor, an wen der Bogen weitergeleitet werden soll.
  • Wie geht es weiter ?
    Die Beschwerde wird durch das Qualitätsmanagement und die Geschäftsführung bearbeitet und schriftlich (Beschwerde-Bearbeitungs-Bogen (doc) dokumentiert. Dazu gehören  
    • eine zeitnahe Kontaktaufnahme mit dem Beschwerdeführer und ein Gespräch mit den anderen beteiligten Akteuren,
    • die Entwicklung eines Lösungsvorschlags,
    • die Rückmeldung an den Beschwerdeführer und die Erfassung seiner Zufriedenheit mit dem Lösungsvorschlag,
    • die interne Rückmeldung,
    • ggf. Konsequenzen für das QM.

Stand 12.8.2015

Regionale Behandlerkonferenzen dienen der Vernetzung und Abstimmung der IV-Netzteilnehmer in einer bestimmten Region in Hinblick auf die integrierte Behandlung der Patienten. Von den IV-Netzteilnehmern wird eine regelmäßige Teilnahme mindestens einmal im Jahr erwartet. Eine darüber hinausgehende Teilnahme an Behandlerkonferenzen wird honoriert.

Teilnehmer:

Alle Leistungserbringer der Integrierten Versorgung der Region (Ärzte, Soziotherapeuten, Fachpflegekräfte, ggf. weitere)

Häufigkeit:

Mindestens 1x/ Quartal

Organisation/ Einladung:

Die Einladung erfolgt durch den regionalen Koordinator

Ort:

Der Ort wird vom Koordinator bekannt gegeben.

Aufgabe:

Die Aufgabe der Behandlerkonferenzen ist die Therapiekoordination und Absprache der verschiedenen Leistungserbringer im Rahmen der ambulanten Komplexbehandlung.

Themen:

1)     Fallbesprechungen: Die zu besprechenden Fälle werden vorher dem Koordinator mitgeteilt, der die Abstimmung bei mehreren Vorschlägen übernimmt.

2)     Aktuelle Informationen zur und Probleme bei der Umsetzung der Integrierten Versorgung

Leitung:

a) reihum jeweils durch einen Vertreter jeder Berufsgruppe oder

b) durch den regionalen Koordinator

Protokoll:

Die Protokollführung erfolgt abwechselnd jeweils durch einen Vertreter der verschiedenen Berufsgruppen.

Nachweis:

Die Protokolle und die Teilnehmerlisten werden vom regionalen Koordinator per Mail an die Geschäftsstelle der PIBB (Fr. Gerstein: iv@pi-bb.de) und an das externe Qualitätsmanagement (Fr. Dr. Hoffmann: karin-maria.hoffmann@charite.de) übermittelt.

Die Teilnehmer der Integrierten Versorgung verpflichten sich zur regelmäßigen Teilnahme.