QM-Handbuch

Stand 12.8.2015

Was ist mit Psychiater-Beitritt zum IV-Vertrag gemeint?

Einmalig zu Beginn Ihrer Teilnahme an einem IV-Vertrag müssen Sie ein spezielles Formular in der Dokumentationsplattform PIBBnet anlegen und ausfüllen. Dies erfordert das System, damit Sie dann auch auf alle für Sie relevanten Formulare Zugriff haben und damit die PIBB Sie als IV-Netzteilnehmer identifizieren kann.

Muss ich das für jeden IV-Vertrag einzeln machen?

Ja, Sie müssen für jeden IV-Vertrag ein gesondertes Formular ausfüllen. Sofern Sie beispielsweise an dem IV-Vertrag der AOK und der DAK Typ A teilnehmen möchten, müssen Sie zwei Formulare anlegen (Psychiater Beitritt zum AOK IV-Vertrag, Psychiater Beitritt zum DAK IV-Vertrag Typ A).

Wo finde ich die Formulare?

Alle Formulare finden Sie in der PIBBnet.

Wann muss ich das Formular ausfüllen?

Am besten erledigen Sie das gleich zu Beginn Ihrer Teilnahme an einem IV-Vertrag, d.h. konkret bei dem ersten Patienten, den Sie in die IV aufnehmen. Sollten Sie das noch nicht gemacht haben, können Sie es jedoch auch später problemlos nachholen.

Wie geht das Anlegen und Ausfüllen des Formulars?

  • Sie wählen einen beliebigen Patienten aus dem Vertragstyp aus, dem Sie beitreten möchten, und gehen in die Fallansicht.
  • Dann klicken Sie auf Neues Formular für den Fall.
  • Es öffnet sich ein Fenster. Hier wählen Sie unter Formular aus der Auswahlliste das betreffende Formular aus (z. B. Psychiater Beitritt zum AOK IV-Vertrag).
    • Sofern Sie in PIBBnet Ihre Stammdaten eingegeben haben, sollten in dem Formular Ihre persönlichen Daten bereits eingetragen sein.
    • Sollten Ihre persönlichen Daten hier nicht angezeigt werden, ergänzen Sie diese bitte zunächst in den Einstellungen, wie unter PIBBnet beschrieben.
      Siehe auch: PIBBnet – Was sollten Sie nach dem ersten Einloggen tun?
    • Ganz unten unter Hinweis das Häkchen nicht vergessen, dass Sie alle Angaben nach besten Wissen getroffen haben.
  • SPEICHERN
  • Freigabe für die PIBB

Stand 12.8.2015

Was ist die PIBBnet?

Für das gesamte Procedere der IV steht ein internetgestütztes Dokumentations-, Kommunikations- und Abrechnungssystem der Fa. Samedi (PIBBnet) zur Verfügung.

Über die PIBBnet erfolgen folg. Prozesse:

    • Aufnahme eines Patienten in die IV
    • Verordnungen von Leistungen
    • Behandlungsplan
    • Zuweisung von Patienten (Terminplanung)
    • Genehmigung der Krankenkasse
    • Dokumentation der Leistungen (Psych. Pflege, Soziotherapie, Rehasport, Psychotherapie einzeln und Gruppe)
    • Abrechnung der IV-Pauschalen und der Leistungen
    • Kommunikation im IV-Netz.

Wie erhalten Sie Zugang zur PIBBnet?

Die Teilnahme an der IV als Arzt, Psychotherapeut oder Leistungserbringer erfordert in jedem Fall den Zugang zur PIBBnet. Sie benötigen dafür keine spezielle Software, sondern lediglich einen Internetzugang und einen Internetbrowser (z. B. Internet Explorer, Mozilla Firefox, Safari etc.). Sofern Sie die sonstigen Voraussetzungen (Mitgliedschaft im Verein für Psychiatrie und seelische Gesundheit – vpsg, Kooperationserklärung mit der PIBB) zur Teilnahme an der IV erfüllen, veranlasst das PIBB-Sekretariat, dass die Fa. Samedi Ihnen Ihre persönlichen Zugangsdaten übermittelt.

Wie lernen Sie den Umgang mit der PIBBnet?

Für den Umgang mit der PIBBnet werden regelmäßige Schulungen angeboten. Die nächsten Termine erfahren Sie jeweils vom PIBB-Sekretariat unter Tel. 030 – 221 931 08. Bitte nutzen Sie unbedingt diese Gelegenheit, da Sie Ihnen das Arbeiten mit der PIBBnet ganz wesentlich erleichtert und Fehler und Missverständnisse vermeiden hilft.

Was sollten Sie nach dem ersten Einloggen tun?

Sie ändern bitte Ihr Passwort, damit die Fa. Samedi keinen Zugang mehr zu Ihrem Account hat. Außerdem sollten Sie unbedingt als erstes Ihre persönlichen Daten eingeben. Dazu machen Sie Folgendes:

    • Auf der Startseite klicken Sie oben rechts auf Einstellungen.
    • In der linken Spalte wählen Sie „Klinik/ Praxis/ Firma“.
    • Es erscheint ein Feld mit Ihren Kontaktdaten. Bitte überprüfen Sie diese bzw. geben Sie diese vollständig ein.
    • Am Ende dieser Seite unter der Überschrift Abrechungsinformationen geben Sie bitte Ihre Lebenslange Arztnummer (LAN), Ihre Kontoverbindung und Ihre Steuernummer ein. Diese Daten sind für die Abrechnung erforderlich.

Wer hilft Ihnen, wenn Sie alleine nicht weiterkommen?

Ansprechpartner bei Fragen ist zunächst immer das PIBB-Sekretariat (Tel. 221 931 08). Nur wenn Ihr Problem dort nicht gelöst werden kann, können Sie sich auch direkt an die Fa. Samedi (Tel. 2123 0707 0) wenden.

Stand 12.8.2015

PIBB Psychiatrie Initiative Berlin Brandenburg GmbH

ist die geschäftsführende Managementgesellschaft der PIBB GmbH & Co KG und wirtschaftlich zuständige Organisationsform des VPsG; die 15 Gesellschafter sind aus den alten und neuen Vorständen des VPsG gebildet und werden ergänzt durch Vertreter aus den Kliniken in Berlin und Brandenburg sowie der psychosozialen Träger und psychiatrischen Pflegedienste. Die PIBB ist Vertragspartner der Krankenkassen bei den Verträgen zur integrierten Versorgung.

PIBB GmBH & Co KG

ist die Kommanditgesellschaft, in die alle VPsG-Mitglieder eintreten können, wenn sie an der IV teilnehmen wollen. Die vormalige Regelung, wonach alle IV-Leistungser- bringer auch Kommanditisten sein müssen, wurde u. a. wegen hemmender bürokratischer Erfordernisse aufgegeben. An der IV können jetzt auf Basis eines Kooperationsvertrages mit der PIBB alle im SGBV zugelassenen Leistungserbringer teilnehmen, soweit sie denn Mitglied im VPsG sind.

Stand 12.8.2015

Was sind Logistikkosten?

Es handelt sich hierbei um Kosten für die Struktur, Organisation und Weiterentwicklung der Integrierten Versorgung der PIBB (u. a. für Rechts- und Steuerberatung, Buchhaltung, Teilnehmerverwaltung, Abrechnung, Geschäftsführung, Netzmanagement, QM). Zur Teilnahme an dem IV-Netz gehört auch eine Beteiligung an diesen Kosten.

In welcher Höhe fallen Logistikkosten an?

Die Logistikkosten fallen prozentual bezogen auf das Abrechnungsvolumen an. Aktuell sind die Logistikkosten wie folgt:

AOK Pflege und Soziotherapie 5%
BKK-VBU Alle 5%
DAK Typ A Alle 5%
  n

Wie werden die Logistikkosten verrechnet?

Die Abrechnung erfolgt ausschließlich und in vollem Umfang über die PIBBnet der Firma samedi. Die konkrete Höhe wird durch die Gremien und die Geschäftsführung der PIBB jährlich festgelegt. Der IV-Netzteilnehmer erhält über die Berechnung einen Beleg.

Stand 12.8.2015

Für welche Leistungen müssen Leistungsnachweise angelegt werden?

Für folg. therapeutische Maßnahmen und Leistungen müssen in PIBBnet stets Leistungsnachweise angelegt werden:

Psychiatrische Pflege (AOK, DAK Typ A, BKK)

Soziotherapie (AOK, DAK Typ A,  BKK)

Psychotherapie (DAK Typ B: zum 31.3.2015 ausgelaufen)

Psychoedukation (AOK, DAK Typ A und BKK-VBU)

Rehasport (DAK Typ B)

 

Wann legen Sie einen Leistungsnachweis an?

Sie können einen Leistungsnachweis anlegen, sobald eine Verordnung in PIBBnet vom behandelnden Arzt an Sie übermittelt wurde.

 

Wie legen Sie einen Leistungsnachweis an?

Sie gehen in PIBBnet in die Fallansicht bei dem betr. Patienten.

Dann klicken Sie ganz rechts neben der Fallüberschrift (z. B. DAK Typ A) auf das grüne Symbol mit dem kleinen Pluszeichen (Neues Formular für den Fall).

Es öffnet sich ein Fenster, in dem Sie dann das Formular Leistungsnachweis auswählen/anklicken können.

o Folg. Abkürzungen gelten: HPK = Pflege; ST = Soziotherapie; PE = Psychoedukation

Dann klicken Sie auf den Button Anlegen, damit wird der neue Leistungsnachweis generiert.

 

Wie füllen Sie einen Leistungsnachweis aus?

Unter der Überschrift Einsätze finden Sie den Button Neuer Einsatz und geben hier das Datum, ggf. die Start- und Enduhrzeit sowie ggf. das Kürzel für Ihr Handzeichen ein.

SPEICHERN nicht vergessen!

Freigabe: Bitte geben Sie den Leistungsnachweis für den behandelnden Arzt und die PIBB (voreingestellt) und ggf. für die Kasse frei.

 

Wann dokumentieren Sie Ihre Leistungen?

Die Dokumentation Ihrer Einsätze sollte zeitnah, d. h. in der Regel innerhalb von 3 Arbeitstagen erfolgen. Besonders wichtig ist dies zum Ende eines Verordnungszeitraums bzw. dann, wenn der Arzt eine neue Verordnung ausstellt.

 

Für welchen Zeitraum legen Sie einen Leistungsnachweis an?

Die Leistungsnachweise bei den IV-Verträgen DAK Typ A,  BKK-VBU müssen immer MONATLICH angelegt werden.

 

Ausnahme: Bei der AOK gelten für psych. Pflege und Soziotherapie folg. abweichende Regelungen:

  • Psych. Pflege:
    • Der Leistungsnachweis endet spätestens am Ende eines Verordnungszeitraums, er MUSS immer am Ende einer Behandlungswoche enden.
  • Soziotherapie:
    • Pro Verordnungszeitraum wird ein Leistungsnachweis angelegt.

Wofür ist der Leistungsnachweis noch wichtig?

Der Leistungsnachweis dient der Dokumentation ihrer Leistungen und ist außerdem die Grundlage für die Abrechnung

Siehe auch:

Stand 12.8.2015

Was ist mit Leistungserbringer-Beitritt zum IV-Vertrag gemeint?

Einmalig zu Beginn müssen Sie für die Teilnahme an einem IV-Vertrag ein spezielles Formular in der Dokumentationsplattform PIBBnet anlegen und ausfüllen. Dies erfordert das System, damit Sie dann auf alle für Sie relevanten Formulare Zugriff haben und damit die PIBB Sie als IV-Netzteilnehmer identifizieren kann.

Muss ich das für jeden IV-Vertrag einzeln machen?

Ja, Sie müssen für jeden IV-Vertrag ein gesondertes Formular ausfüllen. Sofern Sie beispielsweise an dem IV-Vertrag der AOK und der DAK Typ A teilnehmen möchten, müssen Sie zwei Formulare anlegen (Leistungserbringer Beitritt zum AOK IV-Vertrag, Leistungserbringer Beitritt zum DAK IV-Vertrag Typ A).

Wo finde ich die Formulare?

Alle Formulare finden Sie in der PIBBnet.

Wann muss ich das Formular ausfüllen?

Am besten erledigen Sie das gleich zu Beginn Ihrer Teilnahme an einem IV-Vertrag, d.h. konkret bei dem ersten Patienten, den Sie in der IV betreuen. Sollten Sie das noch nicht gemacht haben, können Sie es jedoch auch später problemlos nachholen.

Wie geht das Anlegen und Ausfüllen des Formulars?

  • Sie wählen einen  Patienten aus, der in dem IV-Vertrag, dem Sie beitreten möchten,  behandelt wird,  und gehen in die Fallansicht.
  • Dann klicken Sie auf Neues Formular für den Fall.
  • Es öffnet sich ein Fenster. Hier wählen Sie unter Formular aus der Auswahlliste das betreffende Formular aus (z. B. Leistungserbringer Beitritt zum AOK IV-Vertrag).
    • Sofern Sie in PIBBnet Ihre Stammdaten eingegeben haben, sollten in dem Formular Ihre persönlichen Daten bereits eingetragen sein.
    • Sollten Ihre persönlichen Daten hier nicht angezeigt werden, ergänzen Sie diese bitte zunächst in den Einstellungen, wie unter PIBBnet beschrieben.
          Siehe auch: PIBBnet – Was sollten Sie nach dem ersten Einloggen tun?
    • Ganz unten unter Hinweis das Häkchen nicht vergessen, dass Sie alle Angaben nach besten Wissen getroffen haben.
  • SPEICHERN
  • Freigabe für die PIBB

Stand 15.6.2016

Für psychiatrische Pflege- und Soziotherapieleistungen  stehen in der IV flexiblere und umfangreichere Einsatzmöglichkeiten als in der Regelversorgung zur Verfügung. Bei der DAK und der BKK-VBU gelten bestimmte Kontingente für den Einsatz der Leistungen, deshalb ist es hier besonders wichtig, die Verordnung und den Einsatz der pflegerischen und soziotherapeutischen Leistungen für die gesamte Dauer der IV-Behandlung zu planen und einzuteilen. Bei der AOK gibt es kein festgelegtes Kontingent, aber Empfehlungen der PIBB für den Umfang der Verordnung. Hier sollte besonders auf einen bedarfsangepassten, aber auch maßvollen Einsatz der psychiatrischen Pflege geachtet werden.

Einen Überblick über die geltenden Regelungen in den verschiedenen IV-Verträgen gibt die folg. Übersicht.

AOK Kein vorgegebenes Stunden-Kontingent, aber:Aufgrund des Budgets sollen Pflege- und Soziotherapieleistungen nur bei etwa 10% (Richtgröße) der insgesamt in den IV-Vertrag eingeschriebenen Patienten verordnet werden.

Umfang der Verordnungen Psychiatrische Pflege:– Die Erstverordnung für max. 92 Tage sollte nicht mehr als 76 Einheiten umfassen.
– Die Folgeverordnung sollte nicht mehr als 56 Einheiten, die dritte VO nicht mehr als 24 Einheiten und die vierte VO nicht mehr als 12 Einheiten umfassen (Degression).
– Eine Degression der Leistungen sollte angestrebt werden.
– Eine Verordnung an 7 Tagen der Woche sollte nur im Ausnahmefall und bei entsprechender Indikation (z. B. bei akuter Krise, zur Vermeidung eines stationären Aufenthaltes) erfolgen.

Umfang der Verordnungen Soziotherapie:

– Die Verordnung für einen Verordnungszeitraum sollte nicht mehr als 15 Stunden umfassen.

Siehe auch:

AOK – Hinweise zur Verordnung von Pflege und Soziotherapie

BKK-VBU Es gibt für psychiatrische Pflege und Soziotherapie ein festgelegtes Stundenkontingent. Das gemeinsame Gesamtkontingent beträgt bei 1 Jahr IV-Behandlung 75 Stunden und bei 2 Jahren IV-Behandlung 140 Stunden.Psychiatrische Pflege:Das Gesamtkontingent kann voll ausgeschöpft werden, sofern keine Soziotherapie verordnet wird.Soziotherapie:Das maximale Teilkontingent für die Soziotherapie umfasst 120 Stunden. Dieses darf nicht überschritten werden.
DAK
(Typ A)
– Es gibt für psychiatrische Pflege und Soziotherapie ein festgelegtes gemeinsames Gesamtkontingent.- Dieses beträgt insgesamt 145 Std. in 2 Jahren IV-Behandlung.- Von diesem Gesamtkontingent dürfen jedoch nur insgesamt 120 Std. für Soziotherapie erbracht werden.

Die folg. Ausführungen gelten ausschließlich für die DAK (Typ A)!

Was tun bei Überschreitung des Kontingents?

Grundsätzlich gilt, dass die Kontingente für Pflege und Soziotherapie bindend sind und der Arzt und der Pflegedienst bzw. Soziotherapeut die Verordnung und die Erbringung der Leistungen für die gesamte Dauer der IV-Behandlung und auch unter dem Aspekt der begrenzten Ressourcen planen sollte.

Wenn das Soziotherapie-Kontingent von 120 Std. ausgeschöpft ist:

Es sollte immer geprüft werden, ob eine Indikation für die psychiatrische Pflege besteht. Sofern bisher keine psychiatrischen Pflegeleistungen verordnet wurden, steht hier noch ein Restkontingent von 145–120 = 25 Stunden zur Verfügung.

Wenn das Gesamt-Kontingent von 145 Std. ausgeschöpft ist:

In absoluten Einzelfällen kann ein entsprechender Antrag in der Regelversorgung gestellt werden. Das Procedere ist dann wie folgt:

o Das Antragsformular für Soziotherapie in der Regelversorgung wird verwendet, hier erfolgt schriftlich ein Hinweis auf die laufende IV-Behandlung.

o Telefonat mit dem zuständigen Gesundheitsberater der DAK, Hinweis auf die IV.

o Schriftliche Einzelfalldarstellung mit Begründung der Indikation.

o Die Prüfung erfolgt durch den MDK.

o Bei positivem Bescheid bitte:

    • Faxkopie der Verordnung (Arzt) an die PIBB,
    • Kopie der Kostenübernahme an PIBB

Siehe auch:

Leistungsnachweise

Stand 12.8.2015

Für die verschiedenen Berliner Bezirke bzw. Regionen Brandenburgs gibt es jeweils regionale Koordinatoren der IV. Diese sind für Sie erste Ansprechpartner bei allen Fragen, die die IV betreffen. Die regionalen Koordinatoren unterstützen den Aufbau des Netzes in ihrer Region und organisieren die Treffen der regionalen Behandlerkonferenzen und der regionalen fachpsychiatrischen Arbeitskreise (siehe auch B – Behandlerkonferenzen und F – Fachpsychiatrische Arbeitskreise).

Berlin

Charlottenburg-Wilmersdorf
 Dagmar Bach dagmar.bach@web.de 030 – 381 44 90
Friedrichshain-Kreuzberg
 Annette Rindtorff praxis@rindtorff.de 030 – 429 79 07
 Monika Schäfer-Ligustro schaefer.ligustro@yahoo.de 030 – 55 49 63 73
Lichtenberg / Marzahn-Hellersdorf / Hohenschönhausen
 Matthias Stieglitz matthias.stieglitz.praxis@t-online.de 030 – 971 45 26
Mitte
 NN
Neukölln / Treptow-Köpenick
 NN
Pankow-Prenzlauer Berg
 Stephan Frühauf praxis_fruehauf@web.de 030 – 47 53 88 72
 Wolfgang Köller koeller@npbk.de 030 – 927 84 02
Reinickendorf
 Joachim Schaal Dr-Joachim-Schaal@t-online.de 030 – 496 40 76
Spandau
 Elisabeth Gugel e.gugel@mvz-heerstrasse.de 030 – 36 47 09 20
Steglitz-Zehlendorf
 Alicia Navarro Urena anavu@arcor.de 030 – 792 90 42
Tempelhof-Schöneberg
 Eva Freitag evafreitag@t-online.de 030 – 563 72 21

Brandenburg

Dahme-Spreewald
 Gisela Damaschke Berufsverband@nervenarztpraxis-damaschke.de 03546 – 40 38
Märkisch-Oderland
 NN
Potsdam/Teltow-Fläming
 Placzek-Kawan praxplaczekkawan@googlemail.com 03322-233887
Uckermark
 Anette Rosenthal anette.rosenthal@nervenarzt-online.com 03332 – 25 440
 Heike Reißberg h.reissberg@freenet.de 03987 – 53664

Stand 12.8.2015

Ziele und Grundgedanken

Schwer psychisch kranke Patienten erhalten ein komplexes Angebot ambulanter, insbesondere auch aufsuchende Hilfen. Ziel ist es, stationäre Behandlungen wenn möglich zu vermeiden oder diese zumindest zu verkürzen. Der Facharzt übernimmt das Case Management und die Steuerung der Hilfen, Psychiatrische Pflege und Soziotherapie fungieren als Bezugstherapeuten. Für die Dauer der IV-Behandlung (diagnosespezifisch 1 bzw. 2 Jahre) haben Facharzt, Pflege und Soziotherapie eine besondere Verantwortung für den Patienten.

Kurzübersicht

Zielgruppe Schwer psychisch Kranke, die eine intensive Behandlung mit zeitweise auch aufsuchenden Hilfen inkl. home-treatment benötigen
Diagnosen fast alle psychiatrischen Diagnosen (Suchterkrankungen nur als Komorbidität und bei ausreichender Motivation)
Aufnahme-kriterien CGI = 5-7 (mind. deutlichkrank)GAF < 50 (ernsthafte Symptome/Beeinträchtig.)
Ausschluss Manifeste Suchterkrankung, Pflegestufe 2 oder 3, Krebserkrankung, palliative Behandlung
Dauer i. d. Regel 2 Jahre, einige Diagnosen 1 Jahr (Demenz, akute vorübergehende psychot. Störungen, mittelgradige Episode bei rezid. depr. Störung)
Procedere · Termineinstellung durch Praxis· Terminbuchung über Kasse (= Kostenübernahme)

· Information und Aufklärung des Pat.

· Teilnahmeerklärung und Datenschutzblatt wird von Patient unterschrieben

· Verordnung psych. Pflege / Soziotherapie über PIBBnet

· Verordnung an Pflegedienst/ Soziotherapeut über PIBBnet senden

· Behandlungsplan erstellen und über PIBBnet an Kasse und Pflege / Soziotherapeut senden

Eckpunkte · Facharzt übernimmt Case Management des Patienten· Pflegekräfte/Soziotherapeuten fungieren als Bezugstherapeuten

· Kontingent Pflege/Soziotherapie:

o Bei 1 Jahr IV: 75 Stunden

o Bei 2 Jahren IV: 140 Stunden

· Regionale Behandlerkonferenzen 1x im Quartal mit psych. Pflege und Soziotherapie

· Fachpsychiatrischer Arbeitskreis (Fortbildung) mit Hausärzten, Klinik, Krisendienst

· Teilnahme an zentralen Anwenderkonferenzen u. Veranstaltungen der PIBB

Honorierung · Zusätzlich zu EBM-Leistungen monatl. Pauschale für ärztl. Leistungen· Verbesserte Honorierung der psych. Pflege und Soziotherapie

Das Gesundheitsprogramm für psychische Erkrankungen in Zusammenarbeit mit der PIBB – Psychiatrie Initiative Berlin-Brandenburg

Guten Tag, sehr geehrte Damen und Herren,

gern möchten wir Sie über ein Angebot Ihrer AOK Nordost – Die Gesundheitskasse informieren. Gemeinsam mit engagierten und ausgesuchten Partnern der PIBB (Psychiatrie Initiative Berlin Brandenburg) hat die AOK Nordost das Programm Mein AOK-Gesundheitsnetz – Seelische Gesundheit entwickelt. Ziel des Programms ist es, Patienten mit psychischen Erkrankungen eine bestmögliche, individuell abgestimmte, ambulante Versorgung und Begleitung zu gewährleisten. Mit „Mein AOK-Gesundheitsnetz – Seelische Gesundheit“ wird u. a. die Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Soziotherapeuten und Pflegediensten gefördert und intensiviert.

Als erster Ansprechpartner begleitet der Psychiater als Arzt des Vertrauens den teilnehmenden Patienten durch die gesamte Therapie. Ausgesuchte Partner stellen dabei eine optimale Behandlung durch eine enge und koordinierte Zusammenarbeit sicher.

Nehmen Sie jetzt teil und profitieren auch Sie von verschiedenen Vorteilen, wie z. B.

    • Ihr Arzt des Vertrauens begleitet Sie intensiv durch die gesamte Therapie und
    • informiert und berät Sie zu verschiedenen Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten,
    • es erfolgt eine schnelle und unbürokratische Vermittlung durch Ihren Arzt des Vertrauens, da er zusätzlich auf ein ambulantes Versorgungsnetzwerk zurückgreifen kann,
    • Ihre Teilnahme ist freiwillig und kostenlos.

Haben Sie noch weitere Fragen zu diesem Angebot? Rufen Sie uns einfach an.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre AOK Nordost – Die Gesundheitskasse