QM-Handbuch

Stand: 12.8.2015

Ein wesentliches Ziel der Behandlung im Rahmen der Integrierten Versorgung ist es, stationäre Behandlungszeiten der Patienten zu reduzieren. Dies bedeutet einerseits, stationäre Behandlungen sofern möglich durch Intensivierung der ambulanten Behandlung und der ambulanten Maßnahmen zu verhindern und andererseits, die Dauer notwendiger stationärer Behandlungen zu begrenzen bzw. so kurz wie nötig zu halten. Der vorliegende Standard dient der Umsetzung des zuletzt genannten Ziels.

Bekannt werden der stationären Aufnahme eines IV-Patienten:

Informationen über die stationäre Aufnahme eines Patienten können durch Mitteilung des Patienten selbst oder seiner Angehörigen, durch Mitteilung des behandelnden ambulanten Psychiaters oder durch Mitteilung des Krankenhauses an den behandelnden Psychiater, den betreuenden Pflegedienst und die Soziotherapie erfolgen.

Psychiatrische Pflege (HPK) und Soziotherapie (ST) sollen bei Auffälligkeiten (Nicht-Antreffen des Patienten bei vereinbarten Terminen, Verschlechterung des Gesundheitszustandes und der Symptomatik des Patienten, sich anbahnenden Krisen etc.) von sich aus tätig werden und Informationen über eine eventuell notwendig gewordene stationäre Behandlung einholen.

Kontaktaufnahme zur Klinik:

Die psychiatrische Pflege nimmt unverzüglich nach Bekannt werden der stationären Aufnahme eines IV-Patienten, in der Regel spätestens 3 Tage nach der stat. Aufnahme Kontakt zu dem Patienten und der behandelnden Klinik auf. Dabei sollte ein Kontakt zu dem Behandlungsteam (Stationsarzt, Pflegedienst, Sozialdienst) hergestellt werden und diese sollten darüber informiert werden,

  • dass der betreffende Patient im Rahmen der Integrierten Versorgung behandelt wird
  • dass der Patient in diesem Rahmen besondere ambulante Angebote (HPK, ST) erhält
  • wer der behandelnde niedergelassene Psychiater / Nervensarzt ist und wie dieser telefonisch erreichbar werden kann.

Weiterhin sollte daraufhin gewirkt werden, dass die Behandlungsplanung möglichst in Absprache mit dem ambulant behandelnden Psychiater/Nervenarzt bzw. der HPK erfolgt und diese insbesondere bei der Entlassungsplanung einbezogen werden. Bei Bedarf sollte der behandelnde Psychiater/Nervenarzt telefonisch Kontakt mit dem behandelnden Stationsarzt aufnehmen.

Die beschriebene Regelung gilt analog auch für die Soziotherapie, jedoch ohne die o. g. Zeitvorgabe von 3 Tagen für die Kontaktaufnahme zur Klinik.

Information zwischen ambulantem Psychiater/Nervenarzt und HPK/ST:

Psychiater/Nervenarzt und HPK/ST informieren sich gegenseitig umgehend bzw. sobald als möglich bei bekannt gewordenen stationären Aufnahmen von Patienten.

Umfang der Leistungen von psychiatrischer Pflege und Soziotherapie

Um eine Doppelbetreuung zu vermeiden und die Wirtschaftlichkeit der IV-Verträge zu gewährleisten, sollen während des stationären Aufenthaltes eines Patienten nicht mehr als 2 bis maximal 3 Termine (vorzugsweise im Rahmen des Entlassungsmanagements) von Seiten der Pflege/Soziotherapie stattfinden.

Stand: 9.9.2015

Normalerweise erfolgt die Vertretung im Krankheits- oder Urlaubsfall innerhalb desselben Dienstes. In Einzelfällen (z. B. bei selbstständigen Soziotherapeuten)  kann es jedoch vorkommen, dass die Vertretung von einem anderen Dienst übernommen werden muss. Hierbei ist das Procedere wie folgt:

    • Der Facharzt wird über die Vertretung informiert.
    • Der Facharzt gibt Verordnung und Behandlungsplan zusätzlich auch an den vertretenden Dienst frei.
    • Der vertretende Pflegedienst / Soziotherapeut legt einen eigenen Leistungsnachweis an.
    • Er gibt diesen Leistungsnachweis an den behandelnden Facharzt frei.

Stand 9.9.2015

Procedere zur Leistungsdokumentation

  • Vor dem Beginn der Leistung muss eine Verordnung des behandelnden Arztes vorliegen. Nur im Krisenfall oder sofern besondere Eile geboten ist reicht zunächst auch eine mündliche Absprache mit dem behandelnden Arzt. Dieser muss die Verordnung dann aber baldmöglichst erstellen.
  • Leistungsnachweis psych. Pflege / Soziotherapie anlegen
  • In der Fallansicht (Patienten- Fälle) auf Neues Formular klicken
  • Unter Vorhandenen Fall:  BKK VBU auswählen
  • Unter Formular Leistungsnachweis (HPK) oder Leistungsnachweis (ST)   auswählen
  • Dann auf Anlegen klicken

ACHTUNG:

  • Die Leistungsnachweise HPK und ST müssen ab sofort für jeden Kalendermonat neu angelegt werden. Das heißt, pro Kalendermonat wird ein Leistungsnachweis angelegt.

 

  • Leistungsnachweis psych. Pflege / Soziotherapie ausfüllen
    • Angaben zum Einsatz machen:
      • Datum eingeben
      • Beginn und Ende des Einsatzes angeben
      • Handzeichen-Kürzel eintragen
    • SPEICHERN
    • FREIGEBEN
  • Auf Daten freigeben klicken
  • den behandelnden Facharzt und die BKK VBU auswählen und in der Spalte unter dem Auge (=Leserechte) anklicken
  • PIBB ist bereits voreingestellt!
  • Speichern und schließen

 

Procedere zur Abrechnung  (wird derzeit aktualisiert)

  • Voraussetzung: Vollständige Eingabe Ihrer Kontakt- und Abrechnungsdaten. Dazu müssen Sie Folgendes tun:
  • Gehen Sie hierzu auf die Startseite www.samedi.de
  • Klicken Sie oben rechts auf „Einstellungen“
  • In der linken Spalte wählen Sie „Klinik/ Praxis/ Firma
  • Es erscheint ein Feld mit Ihren Kontaktdaten. Am Ende dieser Seite unter der Überschrift Abrechungsinformationengeben Sie bitte Ihre IK-Nr., Betriebsstätten-Nr., Ihre  Kontoverbindung und Ihre Steuernummer ein.
    • Auf der Startseite von PIBBnet rechts oben den Button Einstellungen anklicken.
    • Dann in der linken Spalte auf Klinik/Praxis/Firma klicken.
    • Unter der Überschrift Abrechnungsdaten befindet sich der Reiter  Standardprofil. In dieser Zeile ganz rechts finden Sie folg. Symbol Å , das Sie zum Erstellen des neuen Profils anklicken.
    • Nachdem Sie dem neuen Profil einen Namen gegeben haben, tragen Sie Ihre entsprechenden Abrechnungsdaten ein.
    • Am Schluss SPERICHERN nicht vergessen!
  • Träger, die sowohl Soziotherapie als auch Pflege mit unterschiedlicher IK-Nummer anbieten, benötigen zwei Profile in PIBBnet. Ein neues Profil erstellen Sie wie folgt:
  • Zeitpunkt der Abrechnung:
  • Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung kalendermonatlich.
  • Soziotherapie:
    • Es  MUSS  spätestens immer zum Ende eines Verordnungszeitraums abgerechnet werden.
    • Die Pauschale für Koordination und Zusammenarbeit in Höhe von 20% der Leistungen wird automatisch berechnet und addiert, sie muss nicht gesondert dokumentiert werden.
      Bsp.: Eine Verordnung wurde für 15 Stunden Soziotherapie ausgestellt; es werden 12 Stunden erbracht; automatisch bei der Generierung des Abrechnungsbelegs werden 20% (=3 Std.) aufsummiert.

 

  • Praktische Durchführung:
    • Leistungsnachweis vollständig ausfüllen
    • Speichern
    • auf Beleg generieren klicken
    • im neuen Fenster auf Starten klicken, (Beleg wird erstellt), Rechnung und Freigabe kontrollieren
    • Speichern und fortfahren anklicken, (Beleg geht an PIBB-Sekretariat)
    • Fenster schließen.
  • Nach der Abrechnung
  •  ist der alte Leistungsnachweis geschlossen und kann nicht mehr verändert werden,
  • muss ein neuer Leistungsnachweis angelegt werden. Auf dem neuen Leistungsnachweis erscheint als erster Termin (quasi als Erinnerung) noch einmal der letzte Termin des alten Leistungsnachweises. Dieser muss dann mit einem neuen Termin überschrieben werden.
  • Kontrolle der Abrechnung
  • In der Fallansicht ist der Abrechnungsstatus des Leistungsnachweises geändert von offen nach: Rechnung gestellt.
  • Das Formular Abrechnungsbeleg HPK bzw. Abrechnungsbeleg ST kann  in der Fallansicht geöffnet und ausgedruckt werden.
  • Die Rechnungsnummer, die automatisch generiert wurde, kann dem Abrechnungsbeleg entnommen werden:
    • Bei der BKK VBU  beginnt die Rechnungsnr. immer mit den Buchstaben ALV.

Stand 9.9.2015

Procedere bei Aufnahme

  • Aufklärung und Informieren  des Patienten über Ziele und Inhalte des IV-Vertrags
  •  Patient/Fall in PIBBnet (samedi) anlegen
    • Unter Menü PatientenPatient hinzufügen anklicken,
    • Daten eingeben, dann speichern
  • Teilnahmeerklärung anlegen und unterschreiben lassen 
    • Unter dem Patientennamen auf Fälle gehen (es erscheint die Fallansicht)
    • Neues Formularanklicken, dann
      •  Neuen Fall anlegen
      • Unter Formular Teilnahmeerklärung IV BKK VBU wählen
      • Auf Anlegen klicken
      • Angaben überprüfen, ggf. korrigieren
      • Feld Unterschrift (Patient) wurde erbracht anklicken
      • Einträge in den Feldern Diagnose  vornehmen
        • Diagnose aus Auswahlliste auswählen
        • Teilnahmebeginn und –ende eintragen, in der Regel 2 Jahre
        • ACHTUNG: Bei folg. Diagnosen beträgt die IV-Dauer nur 1 Jahr:  F05.1; F06.0 bis F06.6; F07.0 bis F07.2; F23.0 bis F23.3; F33.1
      • Speichern
      • Button Daten freigebenanklicken
        • Für VBU freigeben
        • Freigabe für PIBB ist bereits voreingestellt
        • Speichern und schließen
      • Teilnahmeerklärung ausdrucken und
      • Den Patienten die  Teilnahmeerklärung unterschreiben lassen
      • Teilnahmeerklärung archivieren
  • Datenschutzerklärung anlegen und Patient übergeben
    • In der Fallansicht  wieder auf Neues Formular klicken
    • Unter Vorhandenen Fall auswählen BKK VBU auswählen:
    • Unter Formular. Merkblatt BKK VBU zum Datenschutz auswählen
    • Speichern
    • Ausdrucken und Patient übergeben

 

 

Procedere Verordnung von Leistungen

  • Verordnung anlegen
  • In der Fallansicht (Patienten- Fälle) auf Neues Formular klicken
  • Unter Vorhandenen Fall:  BKK VBU auswählen
  • Unter Formular Erstverordnung BKK VBU  auswählen
  • Dann auf Anlegen klicken
  • Verordnung ausfüllen/ erforderliche Angaben ergänzen:
    • HPK&ST Kontingent/Verbleibendes Kontingent HPK & ST:
      • Hier müssen Sie bei der Erstverordnung nichts ausfüllen. Bei allen folgenden Verordnungen rechnet das System Ihnen die bereits erbrachten und die verbleibenden Stunden an HPK und ST aus.
      •  Verordnungsumfang für diese Verordnung
        • Alternativ Psych. Pflege oder Soziotherapie anklicken
        • Zeitraum der VO angeben; bei einer Erst-VO sind es max. 4 Wochen
        • Verordnete Stunden pro Tag und Anzahl der Tage pro Woche angeben. Das System berechnet die Gesamtstunden automatisch.
      • Diagnosen:
        • Die verordnungsrelevante ICD-10 Diagnose auswählen
        • Zusätzlich kann eine weitere psychiatrische und eine somatische Diagnose angegeben werden.
        • Schweregrad der Erkrankung (CGI) einschätzen und im Auswahlfeld auswählen.
        • Unterstützungsbedarf (Funktionsfähigkeit GAF) einschätzen und im Auswahlfeld auswählen.
        • Fakultativ Name des Hausarztes eintragen.
      • Den mit der Leistungserbringung beauftragten Dienst eintragen.
      • Verordnender Arzt entspricht Praxisnamen (i. d. Regel: ja anklicken)
      • Qualitätscheck: Häkchen setzen.
  • Verordnung SPEICHERN !

 

    • Verordnung freigeben (= Übermittlung an andere Netzteilnehmer):
  • Auf Daten freigeben klicken
  • In der Spalte unter dem Auge (=Leserechte) BKK VBU anklicken und damit freigeben
  • Beauftragter Dienst psych. Pflege / Soziotherapie anklicken
  • PIBB ist bereits voreingestellt!
  • Speichern und schließen
  • Behandlungsplan anlegen und ausfüllen (am besten sofort, spätestens 4 Wochen nach Erstverordnung)
  • In der Fallansicht (Patienten- Fälle) auf Neues Formular klicken
  • Unter Vorhandenen Fall:  BKK VBU auswählen
  • Unter Formular Behandlungsplan PIBB/BKK VBU  auswählen
  • Dann auf Anlegenklicken
    • Behandlungszeitraum (1 vs. 2 Jahre) angeben
    • Ziele und Maßnahmen auswählen
      • mind. ein allg. Behandlungsziel
      • mind. 2 Ziele bei Verbesserung folg. Fähigkeitsstörungen
      • mind. 2 Maßnahmen auswählen
      • Prognose zur Arbeitsfähigkeit: Option auswählen, bei konkreter Prognose Anzahl der Wochen angeben
      • Angaben zum Lebensunterhalt des Pat.
      • Angaben zur mediz. Reha
      • Bestätigung durch Anklicken, dass der Behandlungsplan mit dem Patienten besprochen wurde
  • SPEICHERN
  • FREIGABE
    • Auf Daten freigeben klicken
    • In der Spalte unter dem Auge (=Leserechte) BKK VBU anklicken und damit freigeben
    • PIBB ist bereits voreingestellt!
    • Speichern und schließen

 

Procedere Abrechnung Ärzte (wird derzeit aktualisiert)

 

  • Voraussetzung: Vollständige Eingabe Ihrer Kontakt- und Abrechnungsdaten. Dazu müssen Sie Folgendes tun:
  • Gehen Sie hierzu auf die Startseite www.samedi.de
  • Klicken Sie oben rechts auf „Einstellungen“.
  • In der linken Spalte wählen Sie „Klinik/ Praxis/ Firma“.
  • Unter dem Reiter Kontaktdaten geben Sie am Ende der Seite unter Abrechungsinformationen bitte Ihre Kontoverbindung und Ihre Steuernummer ein.
  • Unter dem Reiter Teammitglieder geben Sie unter Berufliche Informationen bitte Ihre Lebenslange Arztnummer (LAN) ein.
  • Zeitpunkt der Abrechnung: Die Abrechnung erfolgt immer zum Ende eines Quartals und muss über die PIBBnet erfolgen. Abgerechnet werden die IV-Pauschalen und ggf. die Psychoedukation. Die Abrechnung der EBM-Leistungen ist davon unberührt.
  • Formular: Die Abrechnung erfolgt über das Formular der Teilnahmeerklärung des Patienten.
  • Praktische Durchführung:
    • Gehen Sie im Menü über die erste Reiterreihe auf den Reiter Patientenund in der zweiten Reiterreihe auf „Alle Fälle“.
      • Wenn Sie sich ausschließlich die Teilnahmeerklärungen anzeigen lassen möchten, können Sie einen Filter setzen: Klicken Sie in der Spalte Titel rechts auf den kleinen Pfeil, dann auf Filter und dann  auf Teilnahmeerklärung IV BKK VBU. Nun sehen Sie alle Teilnahmeerklärungen von Patienten, die an der IV BKK VBU teilnehmen.
    • Klicken Sie die Patienten an, die Sie abrechnen möchten.
      • Wenn Sie sich ausschließlich die Patienten anzeigen lassen möchten, bei denen der Abrechnungsstatus offen ist und/oder die, die Sie im Vorquartal abgerechnet haben, können Sie wieder einen Filter setzen: Klicken Sie in der Spalte Abrechnungsstatus rechts auf den kleinen Pfeil, dann auf Filter und dann auf Offen und auf Abrechung Q xy.
    • Klicken Sie unten auf den Button Belege generieren.
    • Es erscheint ein Dialogfeld. In der linken Hälfte sollte als Abrechnungsstatus „Abrechnung Qxy„, Einzelrechnung sowie die Freigabe an die PIBB eingestellt sein. –
    • Klicken Sie dann auf den Button „Start
      • Insbesondere für den ersten Rechnungsdurchlauf empfehlen wir keinen automatischen Durchlauf vorzunehmen (also das Kästchen „automatischen Durchlauf“ auf der rechten Hälfte nicht anzuhaken). Auf diese Weise können Sie Ihre Rechnungsbelege kurz in dem unteren Sichtfenster überprüfen.
    • Klicken Sie nach der Prüfung auf Fortfahren.
    • Es erscheint die Bestätigung „Generierung der Rechnungen war erfolgreich!“ mit einem grünen Haken.
    • Hiermit haben Sie Ihre Rechnungsformulare erstellt. Sie können nun den Rechnungsbeleg für Ihre Unterlagen ausdrucken.
    • In der Fallübersicht erscheint nun das neue Formular Abrechnung Patientenpauschale: In der Fallübersicht erscheint in dem Formular Teilnahmeerklärung unter Abrechnungsstatus „Abrechnung Q1“.

Stand 15.6.2016

Ziele und Grundgedanken

Schwer psychisch kranke Patienten erhalten ein komplexes Angebot ambulanter, insbesondere auch aufsuchende Hilfen. Ziel ist es, stationäre Behandlungen wenn möglich zu vermeiden oder diese zumindest zu verkürzen. Der Facharzt übernimmt das Case Management  und die Steuerung der Hilfen, Psychiatrische Pflege und Soziotherapie fungieren als Bezugstherapeuten. Für die Dauer der IV-Behandlung (diagnosespezifisch 1 bzw. 2 Jahre) haben Facharzt, Pflege und Soziotherapie eine besondere Verantwortung für den Patienten.

Kurzübersicht

Zielgruppe Schwer psychisch Kranke, die eine intensive Behandlung mit zeitweise auch aufsuchenden Hilfen inkl. home-treatment benötigen
Diagnosen fast alle psychiatrischen Diagnosen (Suchterkrankungen nur als Komorbidität und bei ausreichender Motivation)
Aufnahme-kriterien CGI = 5-7 (mind. deutlichkrank)GAF < 50 (ernsthafte Symptome/Beeinträchtig.)
Ausschluss Manifeste Suchterkrankung, Pflegestufe 2 oder 3, Krebserkrankung, palliative Behandlung
Dauer i. d. Regel 2 Jahre, einige Diagnosen 1 Jahr (Demenz, akute vorübergehende psychot. Störungen, mittelgradige Episode bei rezid. depr. Störung)
Procedere
  • Termineinstellung durch Praxis
  • Terminbuchung über Kasse (= Kostenübernahme)
  • Information und Aufklärung des Pat.
  • Teilnahmeerklärung und Datenschutzblatt wird von Patient unterschrieben
  • Verordnung psych. Pflege / Soziotherapie über PIBBnet
  • Verordnung an Pflegedienst/ Soziotherapeut über PIBBnet senden
  • Behandlungsplan erstellen und über PIBBnet an Kasse und Pflege / Soziotherapeut senden
Eckpunkte
  • Facharzt übernimmt Case Management des Patienten
  • Pflegekräfte/Soziotherapeuten fungieren als Bezugstherapeuten
  • Kontingent Pflege/Soziotherapie:
    • Bei 1 Jahr IV:        75 Stunden
    • Bei 2 Jahren IV: 140 Stunden
  • Regionale Behandlerkonferenzen 1x im Quartal mit psych. Pflege und Soziotherapie
  • Fachpsychiatrischer Arbeitskreis (Fortbildung) mit Hausärzten, Klinik, Krisendienst
  • Teilnahme an zentralen Anwenderkonferenzen u. Veranstaltungen der PIBB
Honorierung
  • Zusätzlich zu EBM-Leistungen monatl. Pauschale für ärztl. Leistungen
  • Verbesserte Honorierung der psych. Pflege und Soziotherapie
 Sonderfälle
  • Bei Einsteuerung eines Patienten durch die Kasse und fehlender Indikation für die IV: ärztl. Vergütung für einen Monat
  • Bei Aufnahme in die IV ohne Indikation für aufsuchende Leistungen: Dauer der IV wie gewohnt (2 Jahre bzw. 1 Jahr)

Stand 12.8.2015

Wenn Sie IV-Netzteilnehmer werden und als Psychiater, Psychotherapeut, psychiatrische Pflegekraft, Soziotherapeut oder Rehasportler an der IV teilnehmen möchten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Näheres erfahren Sie unter  Voraussetzung zur Teilnahme an der IV.

Auf jeden Fall müssen Sie eine Allgemeine Kooperationsvereinbarung mit der PIBB abschließen, die die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit darstellt. Hier  erklären Sie, dass Sie die berufsrechtlichen und Zulassungs-Voraussetzungen zur Teilnahme an der IV erfüllen und geben an, bei welchen IV-Verträgen Sie teilnehmen möchten. Hier sind auch unter anderem die Verantwortung und Haftung, die Vertragslaufzeit, die Abrechnung, die Beteiligung an den Struktur- und Logistikkosten, die Kündigungsregelungen, die Beteiligung an der Dokumentation und der Qualitätssicherung geregelt.

Die Allgemeine Kooperationserklärung ist differenziert nach Berufsgruppen. Sie finden Sie hier:

  • Allgemeine Kooperationserklärung für Fachärzte und MVZ: doc
  • Allgemeine Kooperationserklärung für Pflege & Soziotherapie: doc
  • Allgemeine Kooperationserklärung für Psychotherapeuten: doc
  • Allgemeine Kooperationserklärung für Rehasport: doc

Außerdem gibt es Spezielle Kooperationserklärungen für die verschiedenen Vertragstypen mit den einzelnen Kassen, die Sie ggf. ebenfalls abschließen müssen. Hier werden die Spezifika des jeweiligen IV-Vertrags geregelt.

Folgende spezielle Kooperationserklärungen gibt es:

AOK:

  • Spezieller Teil der Kooperationsvereinbarung Fachärzte AOK: doc
  • Spezieller Teil der Kooperationsvereinbarung Pflege – Soziotherapie AOK: doc
  • Anlage Vertragsauszug AOK für Ärzte: doc
  • Anlage Vertragsauszug AOK für Pflege-Soziotherapie: doc

DAK Typ A:

  • Spezieller Teil der Kooperationsvereinbarung Fachärzte (Typ A): doc
  • Spezieller Teil der Kooperationsvereinbarung Pflege – Soziotherapie DAK (Typ A): doc
  • Anlage Vertragsauszug DAK Typ A für Ärzte: doc

BKK-VBU:

  • Spezieller Teil der Kooperationsvereinbarung Fachärzte BKK-VBU: doc
  • Spezieller Teil der Kooperationsvereinbarung Pflege – Soziotherapie BKK-VBU: doc
  • Anlage Vertragsauszug BKK-VBU für Pflege-Soziotherapie: doc
  • Anlage Vertragsauszug BKK-VBU für Ärzte-MVZ: doc

Stand 12.8.2015

Wenn Sie als Arzt, Psychotherapeut, psychiatrischer Pflegedienst, Soziotherapeut oder Rehasportanbieter in Berlin oder Brandenburg an der IV der PIBB teilnehmen möchten, sind drei Schritte erforderlich:

  1. Werden Sie Mitglied im Verein für Psychiatrie und seelische Gesundheit (vpsg):
    Den Mitliedsantrag finden Sie unter www.psychiatrie-in-berlin.de/mitglied-werden
    Dort erfahren Sie auch, an wen der Antrag zu senden ist.Niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten sowie selbstständige Soziotherapeuten werden natürliche Mitglieder des Vereins. MVZ, psychosoziale Träger und Pflegedienste werden korporative Mitglieder im Verein. Psychiater, die in einem MVZ angestellt sind, können gerne, müssen aber nicht Mitglied im vpsg sein.
  2. Unterschreiben Sie eine Kooperationserklärung mit der PIBB.
    Die Kooperationserklärungen erhalten Sie vom PIBB-Sekretariat unter der
    Tel. 221 931 08. Sie finden Sie auch hier: Kooperationserklärungen.
    – In der allgemeinen Kooperationserklärung werden vertragliche Regelungen hinsichtlich der Zusammenarbeit in der IV vereinbart. Es gibt Kooperationserklärungen für Ärzte, für Psychotherapeuten, für Pflege und Soziotherapie sowie für Rehasport.
    – In der Speziellen Kooperationserklärung werden die Regelungen für einen speziellen IV-Vertrag mit einer bestimmten Krankenkasse geregelt.
    Näheres dazu erfahren Sie unter  Kooperationserklärungen.
  3. Wenden Sie sich an das PIBB Sekretariat wegen des Zugangs zur PIBBnet.
    Das PIBB-Sekretariat erreichen Sie unter Tel. 221 931 08. Wenn Sie Mitglied im vpsg sind und eine Kooperationserklärung unterschrieben haben, veranlasst das PIBB-Sekretariat, dass Sie von der Fa. Samedi Ihre persönlichen Zugangsdaten zur PIBBnet erhalten.

 

Wir begrüßen Sie dann gerne auf der nächsten Mitgliederversammlung des Vereins bzw. auf der nächsten zentralen Anwenderkonferenz als neues Mitglied und freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen!

Stand 14.9.2015

Der Verein wurde 2003 von 34 sozialpsychiatrisch ausgerichteten niedergelassenen Nervenärzten/Psychiatern, Klinikern, Psycho-, Sozio- und Ergotherapeuten sowie weiteren in der Psychiatrie Tätigen gegründet. 2004 wurde seine Gemeinnützigkeit anerkannt. 2006 erfolgte die Ausweitung des Wirkungskreises von Berlin auf Berlin und Brandenburg. Derzeit gibt es insgesamt 241 Mitglieder (davon 42 aus Brandenburg). Nach Berufsgruppen differenziert sind dies im Einzelnen 116 niedergelassene Ärzte, 25 Klinikärzte, 22 Psychologen, 11 Sozio- und Ergotherapeuten,  10 MVZs, 46 korporative und 11 sonstige Mitglieder.

Der Verein bildet auf organisatorischer Ebene die ideelle Basis, auf der als wesentlicher Aktionsbereich des Vereins die integrative Versorgung der PIBB GmbH Psychiatrie Initiative Berlin Brandenburg organisiert ist. Die Satzung ist auf der Homepage www.psychiatrie-in-berlin.de einsehbar.

Mitte 2012 gehören über 230 Mitglieder dem VPsG an: über 110 niedergelassene Nervenärzte /Psychiater, ca. 15 leitende Klinik-Psychiater, über 30 – zumeist niedergelassene – Psychotherapeuten, zahlreiche Soziotherapeuten, Ergotherapeuten und Mitarbeiter  des öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie über 30 psychosoziale Träger und Pflegedienste. Der VPsG kooperiert mit allen Versorgungseinrichtungen sowie den Krankheitsbetroffenen und deren Angehörigen und strebt die Entwicklung und Umsetzung vernetzter Versorgungsstrukturen für die ambulante Versorgung schwer psychisch Kranker an. Ausgehend vom vpsg wurde 2008 eine Managementgesellschaft (Psychiatrie Initiative Berlin Brandenburg – PIBB) gegründet, die als Vertragspartner der Krankenkassen fungiert.

Über das Engagement in der IV hinaus organisiert der VPsG Informationsveranstaltungen zur Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen, führt regelmäßig trialogische Treffen durch und vermittelt unabhängige Informationen zum aktuellen Stand wissenschaftlich fundierter psychiatrischer und psychotherapeutischer Diagnostik und Therapie.

Zum Themenkreis „Religion und Psychiatrie“ hat sich ein fester Arbeitskreis gebildet; jährlich findet ein öffentliches psychiatrisch-religionswissenschaftliches Colloquium statt.

Der Vorstand des VPsG setzt sich derzeit zusammen aus:

  • Dr. Norbert Mönter, Arzt für Neurologie und Psychiatrie, Psychotherapie, Psychoanalyse (1. Vorsitzender)
  • Alicia Navarro Urena, Ärztin für Psychiatrie und Psychotherapie ( 2. Vorsitzende)
  • Dr. Barbara Bollmann, Ärztin für Psychiatrie und Psychotherapie (3. Vorsitzende)
  • Dr. Joachim Schaal, Arzt für Neurologie und Psychiatrie, Psychotherapie (Kasse)
  • Stephan Frühauf, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie (Schriftführer)
  • Günter Meyer, Geschäftsführer Pflegestation Meyer & Kratzsch (Beisitz)
  • Dr. Dipl.-Psych. Sabine Streeck, Psychologische Psychotherapeutin (Beisitz)
  • Sylvia Matthes, Geschäftsführerin Pflegedienst Matthespflege (Beisitz)
  • Dr. Michael Krebs, Facharzt für Psychiatrie u. Psychotherapie (Beisitz)

Siehe auch:
PIBB

Stand 9.9.2015

Welche therapeutischen Maßnahmen und Leistungen können verordnet werden?

Die folg. Synopse gibt Ihnen einen Überblick darüber, welche Leistungen im Rahmen welchen IV-Vertrags verordnet werden können

IV-Vertrag

Psychiatr. Pflege

 

Soziotherapie

Psychoedukation

AOK

X

X

 X
BKK-VBU

X

X

 X
DAK Typ A

X

X

 X
DAK Typ B   
zum 31.3.2015 ausgelaufen   

Ist der Umfang der Verordnungen/Leistungen begrenzt?

Für die Leistungen steht Ihnen jeweils ein bestimmtes Kontingent zur Verfügung. Die Art und Höhe des Kontingents ist in den verschiedenen IV-Verträgen unterschiedlich geregelt. Näheres finden Sie unter Kontingente für Pflege, Soziotherapie, Psychotherapie, Rehasport 

Wie legen Sie eine Verordnung an?

Verordnungen werden ausschließlich in PIBBnet angelegt. Voraussetzung dafür ist, dass

  • die  Patientendaten in PIBBnet bereits eingegeben worden sind,
  • eine Patienten-Teilnahmeerklärung in PIBBnet vorhanden ist und vom Patienten unterschrieben wurde

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, verfahren Sie wie folgt:

  • Gehen Sie in PIBBnet auf die Fallansicht (1. Menüreihe: Reiter Patienten; 2. Menüreihe: Reiter Patientenname xy, 3. Menüreihe: Reiter Fälle)
  • Klicken Sie auf den Button Neues Formular für den Fall anlegen (Symbol: weißes Blatt mit grünem Punkt ganz rechts in der Zeile neben AOK/DAK/BKK Vertrag)
    siehe auch screenshot nächste Seite
  • Es öffnet sich ein neues Fenster. Hier wählen Sie unter Formulare das entsprechende Formular, z.B. Verordnung HPK (PIBB/DAK) oder Verordnung ST (PIBB/DAK).
    siehe auch screenshot nächste Seite
  • Klicken Sie dann auf den Button Anlegen, und die Verordnung wird generiert. Die Arzt- und Patientendaten sind übernommen worden und bereits ausgefüllt.
  • Füllen Sie alle Felder der Verordnung sorgfältig aus.
  • SPEICHERN Sie das Formular durch Klicken auf den Button Speichern  rechts unten.
  • FREIGABE: Klicken Sie auf Daten freigeben und geben Sie das Formular an die Kasse und den Leistungserbringer frei. Die Freigabe für die PIBB ist bereits voreingestellt.

Weiterlesen:

Neues Formular erstellen:

Neues Formular auswählen/Verordnung erstellen:

Stand 9.9.2015

Die folg. Regelung gilt ausschließlich für den IV-Vertrag mit der DAK (Typ A). Hier ist in Anlage 15 Folgendes vereinbart worden:

Vertragsauszug aus dem IV-Vertrag DAK (Typ A):

„Die Pflegedienste verfügen über gültige Regelverträge bzw. Zusatzvereinbarungen zur Erbringung von Leistungen der psychiatrischen  häuslichen Krankenpflege in Brandenburg.

Gemäß den Verträgen verfügen sie über mindestens 4 Pflegefachkräfte mit mindestens 300 Std. Weiterbildung in der Psychiatrie.

In der Übergangsphase können Pflegedienste psychiatrische Krankenpflege im Rahmen der Integrierten Versorgung erbringen, wenn sie mindestens über 2 Pflegefachkräfte mit einer psychiatrischen Zusatzsausbildung (300 Std.) verfügen und darüber  hinaus 2 weitere Pflegefachkräfte nachweisen können, die sich in der Weiterbildung befinden.

Die Nachweise sind auf Bitte der DAK dieser in Kopie zur Verfügung zu stellen.“