Stand: 12.8.2015
Ein wesentliches Ziel der Behandlung im Rahmen der Integrierten Versorgung ist es, stationäre Behandlungszeiten der Patienten zu reduzieren. Dies bedeutet einerseits, stationäre Behandlungen sofern möglich durch Intensivierung der ambulanten Behandlung und der ambulanten Maßnahmen zu verhindern und andererseits, die Dauer notwendiger stationärer Behandlungen zu begrenzen bzw. so kurz wie nötig zu halten. Der vorliegende Standard dient der Umsetzung des zuletzt genannten Ziels.
Bekannt werden der stationären Aufnahme eines IV-Patienten:
Informationen über die stationäre Aufnahme eines Patienten können durch Mitteilung des Patienten selbst oder seiner Angehörigen, durch Mitteilung des behandelnden ambulanten Psychiaters oder durch Mitteilung des Krankenhauses an den behandelnden Psychiater, den betreuenden Pflegedienst und die Soziotherapie erfolgen.
Psychiatrische Pflege (HPK) und Soziotherapie (ST) sollen bei Auffälligkeiten (Nicht-Antreffen des Patienten bei vereinbarten Terminen, Verschlechterung des Gesundheitszustandes und der Symptomatik des Patienten, sich anbahnenden Krisen etc.) von sich aus tätig werden und Informationen über eine eventuell notwendig gewordene stationäre Behandlung einholen.
Kontaktaufnahme zur Klinik:
Die psychiatrische Pflege nimmt unverzüglich nach Bekannt werden der stationären Aufnahme eines IV-Patienten, in der Regel spätestens 3 Tage nach der stat. Aufnahme Kontakt zu dem Patienten und der behandelnden Klinik auf. Dabei sollte ein Kontakt zu dem Behandlungsteam (Stationsarzt, Pflegedienst, Sozialdienst) hergestellt werden und diese sollten darüber informiert werden,
- dass der betreffende Patient im Rahmen der Integrierten Versorgung behandelt wird
- dass der Patient in diesem Rahmen besondere ambulante Angebote (HPK, ST) erhält
- wer der behandelnde niedergelassene Psychiater / Nervensarzt ist und wie dieser telefonisch erreichbar werden kann.
Weiterhin sollte daraufhin gewirkt werden, dass die Behandlungsplanung möglichst in Absprache mit dem ambulant behandelnden Psychiater/Nervenarzt bzw. der HPK erfolgt und diese insbesondere bei der Entlassungsplanung einbezogen werden. Bei Bedarf sollte der behandelnde Psychiater/Nervenarzt telefonisch Kontakt mit dem behandelnden Stationsarzt aufnehmen.
Die beschriebene Regelung gilt analog auch für die Soziotherapie, jedoch ohne die o. g. Zeitvorgabe von 3 Tagen für die Kontaktaufnahme zur Klinik.
Information zwischen ambulantem Psychiater/Nervenarzt und HPK/ST:
Psychiater/Nervenarzt und HPK/ST informieren sich gegenseitig umgehend bzw. sobald als möglich bei bekannt gewordenen stationären Aufnahmen von Patienten.
Umfang der Leistungen von psychiatrischer Pflege und Soziotherapie
Um eine Doppelbetreuung zu vermeiden und die Wirtschaftlichkeit der IV-Verträge zu gewährleisten, sollen während des stationären Aufenthaltes eines Patienten nicht mehr als 2 bis maximal 3 Termine (vorzugsweise im Rahmen des Entlassungsmanagements) von Seiten der Pflege/Soziotherapie stattfinden.