QM-Handbuch

Stand 9.9.2015

Die folg. Regelung gilt ausschließlich für den IV-Vertrag mit der DAK (Typ A). Hier ist in Anlage 14 Folgendes vereinbart worden:

Vertragsauszug aus dem IV-Vertrag DAK (Typ A):

„Der Pflegedienst  verfügt über gültige Verträge/Zusatzvereinbarungen zur Erbringung von Leistungen der häuslichen psychiatrischen Krankenpflege nach § 37 a SGB V.

Voraussetzung für den Regelvertrag sind  4 Fachpflegekräfte  mit einer staatlich anerkannten Weiterbildung für Psychiatrie bzw. mit einer Weiterbildung in der Psychiatrie gemäß den DKG-Richtlinien  oder mit einer zertifizierten sozialpsychiatrischen Zusatzausbildung. 

Über die  personelle Mindestvorhaltung hinaus können auch Pflegefachkräfte für die Leistungserbringung der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege während ihrer Fachweiterbildung für Psychiatrie/sozialpsychiatrische Zusatzausbildung eingesetzt werden, sofern der Leistungserbringer Anmeldung und Beginn der Weiterbildungsmaßnahme nachweisen kann.

In der Übergangsphase können Pflegedienste für die IV-Leistung zugelassen werden, wenn sie mindestens 3 Fachpflegekräfte nachweisen können und innerhalb von 6 Monaten die Voraussetzungen für den Regelvertrag erfüllen.

Die Nachweise sind auf Bitte der DAK dieser in Kopie zur Verfügung zu stellen.“

Stand 12.8.2015

Da das gesamte Procedere der IV über das internetgestützte Dokumentations-, Kommunika-tions- und Abrechnungssystem der Fa. Samedi (PIBBnet) abgewickelt wird, ist es erforderlich, dass Sie sich damit vertraut machen und die Handhabung erlernen. Der Umgang mit der PIBBnet ist einfach und viele Dinge werden Ihnen, gerade wenn Sie bereits anderweitige Erfahrung mit IT-Programmen haben, bekannt vorkommen. Mit einigen grundlegenden Ab-läufen und Begriffen sollten Sie sich jedoch vertraut machen, weil Ihnen dann das Arbeiten mit der PIBBnet erleichtert wird.

Wer führt die Schulungen zur PIBBnet durch?

Die Schulungen werden von Frau Gerstein (PIBB-Geschäftsstelle) und Hrn. Schikorra (Netzwerkmanager) durchgeführt.

Wo und wann finden die Schulungen statt?

Die Schulungen finden in der Geschäftsstelle der PIBB (Tegeler Weg 4, 10589 Berlin) in der Regel am Mittwochnachmittag statt.

Sie werden bei Bedarf angeboten. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an das PIBB-Sekretariat unter Tel. 221 931 08 und erfragen den nächsten Termin.

Muss ich mich für das Training anmelden?

Eine Anmeldung ist in jedem Fall erforderlich, da nur begrenzte Plätze zur Verfügung stehen bzw. auch eine Mindestteilnehmerzahl vorausgesetzt wird.

Was muss ich außerdem  noch beachten?

Bringen Sie bitte zu dem Training (falls vorhanden) ein internetfähiges Laptop mit sowie Ihre Zugangsdaten (Anmeldename und Passwort) für die PIBBnet.

Weiterlesen:

Stand 15.8.2012

Was ist mit Terminbuchung gemeint?

Mit Terminbuchung[1] ist gemeint, dass Sie als Arzt für einen Patienten, der in der IV DAK Typ B behandelt wird, über die PIBBnet einen Termin bei einem Psychotherapeuten bzw. einer Rehasport-Einrichtung vereinbaren können. Die kooperierenden Psychotherapeuten und Rehasportanbieter haben zu diesem Zweck individuell festgelegt, welche Termine Sie für Psychotherapie-Einzelgespräche,  Psychotherapie-Gruppengespräche bzw. Sportgruppen angeben können.

Bei welchem IV-Vertrag können Sie eine Terminbuchung über PIBBnet vornehmen?

Eine Terminbuchung über PIBBnet ist zurzeit ausschließlich bei dem IV-Vertrag DAK Typ B vorgesehen.

Bei welchen IV-Netzteilnehmern können Sie Termine buchen?

Sie können zurzeit Termine bei Psychotherapeuten bzw. Rehasport-Einrichtungen buchen.

Wie ist das praktische Vorgehen bei einer Terminbuchung? 

  • Sie wählen über den Reiter Patienten den  entsprechenden DAK-Patienten mit einem Doppelklick aus.
  • Sie befinden sich nun auf dem Stammdatenblatt und klicken unten rechts das Feld Zuweisung an.
  • Es erscheint rechts ein Dialogfeld, in dem Sie folgende Eintragungen vornehmen:
    • Zeile mit Ziffer 1: entsprechenden Psychotherapeuten bzw. Rehasportanbieter auswählen, bei dem Sie Ihren Patienten einbuchen wollen.
    • Zeile mit Ziffer 2: entsprechend die Behandler/Kategorie (in der Regel: Name des Ansprechpartners) auswählen
    • Zeile mit Ziffer 4:
      • Klicken Sie den Button Terminart und wählen Sie Psychotherapie-Einzelgespräche, Psychotherapie-Gruppengespräche bzw. Rehasport aus.
      • Klicken Sie den Button Termine? an.  Dort können Sie die freien Termine (grüne Felder) auswählen.
      • Unterhalb des Kalenders erscheint die Uhrzeit, die Sie bitte anklicken, danach befinden Sie sich wieder im Dialogfeld.
    • Im Feld Kommentar können Sie einen Hinweis hinterlegen.
    • Haken Sie Terminzettel drucken an, wenn Sie dem Patienten einen Terminzettel mit Anschrift und Uhrzeit mitgeben möchten.
    • Nachdem Sie SPEICHERN angeklickt haben, erhält der Anbieter automatisch durch die PIBBnet eine Mail zur Information.

Wir empfehlen gerade in den ersten Monaten des Programmbeginns direkt Kontakt mit dem Anbieter aufzunehmen und mögliche Formalitäten zu klären. Wenn Sie einen Termin für Ihren Patient buchen, müssen Sie natürlich auch die entsprechende Verordnung für den Leistungserbringer freigeben.

Siehe auch:

Terminverwaltung über PIBBnet: PDF


[1] Die DAK kann im Übrigen bei Ihnen als Arzt ebenfalls Termine buchen, sofern Sie sich an dem DAK Typ B Vertrag beteiligen und Termine freigegeben haben.

Stand 12.8.2015

Was ist mit dem Begriff Status in PIBBnet gemeint?

Ein Status ist ein Merkmal eines Dokuments in der PIBBnet, aus dem Sie den jeweiligen Bearbeitungsstand ersehen können.

Beispiel: Ein Arzt nimmt einen Patienten neu in die IV auf und stellt gleichzeitig eine Verordnung für Psychiatrische Pflege. Die Verordnung ist solange im Status offen, bis ein Mitarbeiter der Krankenkassen den Vorgang bearbeitet hat. Die Krankenkasse ändert dann den Status in Akzeptiert.

Wo kann ich den Status eines Dokuments finden?

Sie können den Status an zwei Stellen erkennen:

  • In dem geöffneten Dokument in der untersten Zeile,
  • In der Fallansicht in der 3. Spalte (Genehmigungsstatus) und 4. Spalte (Abrechnungsstatus).

Was für Status gibt es in PIBBnet?

Es gibt zwei unterschiedliche Arten von Status:

  • Genehmigungsstatus: Dieser Status zeigt an, ob das Dokument von der Krankenkasse genehmigt worden ist oder ob es noch Beanstandungen gibt. Teilnehmererklärungen von Patienten, Verordnungen, Behandlungspläne weisen einen derartigen Genehmigungsstatus auf. Folg. Status gibt es hier:
offen Dokument wurde von Kasse noch nicht bearbeitet
In Bearbeitung Kasse hat das Dokument/den Vorgang zurzeit in Bearbeitung, aber noch nichts entschieden.
akzeptiert Kasse akzeptiert das Dokument bzw. den Vorgang (z. B. die Erst-VO).
zur Kenntnis Kasse nimmt die Folge-VO zur Kenntnis. (Folge-VO werden nicht mehr genehmigt!!)
fehlerhaft Dokument enthält Fehler und muss von demjenigen, der das Dokument erstellt hat, noch korrigiert werden.
abgelehnt Kasse lehnt das Dokument bzw. den Vorgang ab (z. B. die Aufnahme eines Pat. in der IV)
ruhend Patient hat den behandelnden Arzt gewechselt, Dokument ist nicht mehr aktuell und wird durch ein neues Dokument ersetzt
beendet Patient hat die IV-Behandlung beendet
verlängert Pat hat die reguläre IV-Behandlung abgeschlossen und befindet sich jetzt in der Verlängerungsphase

 

  • Abrechnungsstatus: Dieser Status zeigt an, in welchem Stadium und Bearbeitungsstand der Abrechnungsprozess ist.
Offen Arzt oder Leistungserbringer hat die Abrechnung noch nicht initiiert.
abgerechnet Leistungen wurden abgerechnet
Abrechnung Q1/Q2/Q3/Q4 Arzt hat die IV-Pauschale für das 1. Quartal in Rechnung gestellt.
in Rechnung gestellt Kennzeichnet einen Leistungsnachweis, für den bereits ein Abrechnungsbeleg generiert und an die PIBB freigegeben wurde.
Fertig zur Abrechnung Kennzeichnet einen Abrechnungsbeleg, der vom IV-Netzteilnehmer erstellt wurde und nun bei der PIBB zur Weiterleitung an die Kasse liegt.
fehlerhaft PIBB moniert die Abrechnung, diese muss korrigiert werden.
In Bearbeitung bei Kasse PIBB hat die Rechnung an die Kasse weitergeleitet
angemahnt Rechnungsbearbeitung wurde bei Kasse angemahnt
abgerechnet Abrechnung ist abgeschlossen. Die PIBB hat den Rückrechnungsbeleg erstellt und die Zahlung getätigt.
storniert ungültige Rechnung, die storniert wurde

Was hat der Status für Auswirkungen auf das Dokument?

Dokumente können nur im Status offen oder im Status fehlerhaft geändert werden, nicht in den anderen Status. Dies ist erforderlich, damit Dokumente nicht nachträglich (unabsichtlich oder absichtlich) geändert und damit verfälscht werden können.

Für Sie bedeutet das Folgendes: Wenn Sie ein von Ihnen erstelltes Dokument, das nicht  mehr im Status offen ist, ändern möchten, dann müssen Sie die Kasse bitten, das betreffende Dokument wieder in den Status offen zu setzen. Erst dann können  Sie die gewünschten Änderungen vornehmen.

Wer kann einen Status ändern?

Der Genehmigungsstatus kann nur von der Krankenkasse geändert werden.

Der Abrechnungsstatus kann nur von der PIBB geändert werden bzw. wird automatisch vom System geändert.

Stand 12.8.2015

Welche Aufgabe übernimmt die Soziotherapie in der IV?

Gemeinsam mit der psychiatrischen Pflege übernimmt die Soziotherapie in der IV die wichtige Aufgabe der bezugstherapeutischen Arbeit und der aufsuchenden Betreuung. Insbesondere in den „alten“ IV-Verträgen mit der DAK (Typ A) und der BKK-VBU wird die Soziotherapie häufig im Anschluss an die psychiatrische Pflege eingesetzt und trägt dann zur längerfristigen Stabilisierung, zur Entwicklung der Krankheitsakzeptanz, geeigneter Bewältigungsstrategien und einer längerfristigen (beruflichen und sozialen) Perspektive bei. Dabei ist sie flexibel einsetzbar und kann so bedarfs- und bedürfnisorientiert arbeiten.

Wie sind die Anforderungen an die Soziotherapie in der IV?

Der Soziotherapeut muss über eine Zulassung/ über gültige Verträge zur Erbringung von soziotherapeutischen Leistungen nach § 37 a SGB V verfügen.

Wann wird die Soziotherapie tätig?

Die Soziotherapie wird auf ärztliche Verordnung und in Absprache mit dem behandelnden Facharzt tätig. Die Verordnung wird über die PIBBnet übermittelt. In der Regel sind außerdem gerade zu Beginn der IV-Behandlung und dann  regelmäßig im Verlauf mündliche Absprachen zwischen Arzt und Psychiatrischer Pflegekraft erforderlich.

Wie ist der Umfang der Soziotherapie-Leistungen in der IV?

Umfang und Frequenz der pflegerischen Maßnahmen werden vom Arzt in der Verordnung festgelegt, sind jedoch ggf. in Absprache mit dem Arzt flexibel einsetzbar. Für die Verordnung und Erbringung der Soziotherapie sind in den verschiedenen IV-Verträgen jeweils Kontingente festgelegt, die in jedem Fall beachtet werden müssen.

Siehe auch:

Wie erfolgt die Dokumentation der soziotherapeutischen Leistungen?

Sobald Sie eine Verordnung für Soziotherapie erhalten haben, legen Sie in PIBBnet einen Leistungsnachweis an. In diesem Leistungsnachweis wird jeder Einsatz mit Datum, Dauer und Handzeichen dokumentiert. Die Dokumentation sollte unbedingt zeitnah erfolgen, d. h. in der Regel spätestens 3 Arbeitstage nach dem Einsatz. Der Leistungsnachweis dient der Dokumentation Ihrer Leistungen und ist außerdem die Grundlage für die Abrechnung.

Siehe auch:

Stand 12.8.2015

Was ist die Fa. samedi?

Die Fa. Samedi (Systeme und Anwendungen für die Medizin) ist Partner der PIBB und stellt für die IV ein web-basiertes Dokumentations- und Kommunikationssystem (PIBBnet) zur Verfügung. Nähere Informationen  zur Fa. Samedi finden Sie auf der Homepage unter www.samedi.de/about.

Wer sind Ihre Ansprechpartner bei samedi?

Ansprechpartner bei Fragen sind Frau Demir und Herr Kipar unter Tel. 2123 0707 0.

Die Mitarbeiter der Fa. Samedi sind sehr kompetent, freundlich und geduldig (auch bei sog. „dummen“ Fragen).

Mehr Informationen (z. B. zu Ihrem persönlichen Zugang zur PIBBnet und zu Schulungen) siehe auch  PIBBnet.

Stand 12.8.2015

Aufgabe des internen und externen Qualitätsmanagements in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung, dem Netzmanagement und dem PIBB-Sekretariat ist die Gewährleistung, Sicherstellung und gegebenenfalls Verbesserung der vertraglich vereinbarten Strukturen, Prozesse und Ergebnisse. Hierzu führt das QM in gemeinsamer Verantwortung von externem und internem QM die erforderlichen Maßnahmen durch.

Im Einzelnen übernehmen internes und externes QM gemeinsam folgende Aufgaben:

  • Struktur-Maßnahmen, Veranstaltungen:
    z. B. Schulungsmaßnahmen, regionale Einführungsveranstaltungen, zentrale Anwendertreffen, aufgabenspezifische Qualitätszirkel, interne und fachöffentliche Veranstaltungen /Tagungen zu spezifischen Anwendungsfragen der IV, die Fehleranalyse und das Beschwerdemanagement etc..
  • Monitoring, Controlling und Evaluation:
    vertragsspezifische Auswertung und Aufbereitung  von Struktur-und Leistungsdaten unter verschiedenen Fragestellungen,  Präsentation für die unterschiedlichen IV-Akteure (Krankenkassen, Ärzte, Leistungserbringer).
  • Erstellung notwendiger Materialien und Informationen, Beratung der Leistungserbringer:
    z. B. Erstellung und laufende Aktualisierung des QM-Handbuchs, Erstellung spezifischer Formulare, Einzelberatung der Leistungserbringer.
  • Öffentlichkeitsarbeit und Kooperation mit weiteren versorgungsrelevanten Einrichtungen:
    z. B. Information der psychiatrischen Gremien und Institutionen auf Bezirks- und Landesebene.
  • Qualitätsorientierte Weiterentwicklung der IV:
    Aufbau und Unterstützung eines Brandenburger IV-Netzes durch das Berliner QM, Erarbeitung von Vorschlägen zur Weiterentwicklung der IV, Diskussion der Evaluationsergebnisse, Erarbeitung von Anwendungs-modifikationen.

In Absprache und Zusammenarbeit mit dem Netzmanagement bereitet das externe QM die Sitzungen der Lenkungsgremien mit den Krankenkassen vor.

Stand 12.8.2015

Was ist mit Psychotherapeuten-Beitritt zum IV-Vertrag gemeint?

Einmalig zu Beginn müssen Sie für die Teilnahme an einem IV-Vertrag ein spezielles Formular in der Dokumentationsplattform PIBBnet anlegen und ausfüllen. Dies erfordert das System, damit Sie dann auch auf alle für Sie relevanten Formulare Zugriff haben und damit die PIBB Sie als IV-Netzteilnehmer identifizieren kann.

Wo finde ich das Formular?

Alle Formulare finden Sie in der PIBBnet.

Wann muss ich das Formular ausfüllen?

Am besten erledigen Sie das gleich zu Beginn Ihrer Teilnahme an dem IV-Vertrag, d.h. konkret bei dem ersten Patienten. Sollten Sie das noch nicht gemacht haben, können Sie es jedoch auch später problemlos nachholen.

Wie geht das Anlegen und Ausfüllen des Formulars?

  • Sie wählen einen  Patienten aus dem IV-Vertrag, dem Sie beitreten möchten,  und gehen dann in die Fallansicht.
  • Dann klicken Sie auf Neues Formular für den Fall.
  • Es öffnet sich ein Fenster. Hier wählen Sie unter Formular aus der Auswahlliste das Formular aus (z. B. Psychotherapeuten Beitritt zum DAK Typ B-Vertrag).
    • Sofern Sie in PIBBnet Ihre Stammdaten eingegeben haben, sollten in dem Formular Ihre persönlichen Daten bereits eingetragen sein.
    • Sollten Ihre persönlichen Daten hier nicht angezeigt werden, ergänzen Sie diese bitte zunächst in den Einstellungen, wie unter PIBBnet beschrieben.
      siehe auch: PIBBnet  – Was sollten Sie nach dem ersten Einloggen tun?
    • Ganz unten unter Hinweis das Häkchen nicht vergessen, dass Sie alle Angaben nach besten Wissen getroffen haben.
  • SPEICHERN
  • Freigabe für die PIBB

Stand 12.8.2015

In welchen IV-Verträgen ist die Psychoedukation möglich?

Psychoedukation ist als Modul in den IV-Verträgen AOK, DAK Typ A und BKK-VBU enthalten.

Wie sind die Rahmenbedingungen für Psychoedukationsgruppen?

Die Gruppengröße beträgt maximal 10 Teilnehmer/Patienten. Eine Gruppensitzung dauert 80 Minuten. Es können maximal zehn Sitzungen pro Patient durchgeführt werden, wobei zwei von zehn Sitzungen optional für Angehörige genutzt werden können. Die Themen und Inhalte sollten gemäß einem der gängigen Psychoedukations-Manuale erfolgen.

Wer leitet die Gruppen?

Die Leitung kann durch einen niedergelassenen Psychiater oder psychologischen Psychotherapeuten erfolgen oder alternativ durch Ärzte und Psychologen einer kooperierenden psychiatrischen Klinik.

Ab Frühjahr 2014 werden Psychoedukationsgruppen von psychiatrischen Kliniken angeboten. Zurzeit nehmen das Urban-Krankenhaus, das KEH, die Charité und das St. Joseph-Krankenhaus  teil (siehe Übersicht unten).

Wie informiere ich den Patienten und wie ist das genaue Procedere?

Für alle Psychoedukationsgruppen der Kliniken gibt es Flyer, die Sie dem Patienten aushändigen können. Die Flyer erhalten Sie in der Geschäftsstelle der PIBB.
 

Wie erfolgt die Dokumentation und Abrechnung der Psychoedukation?

Sofern die Psychoedukationsgruppe von einem an der IV teilnehmenden Psychiater geleitet wird, muss für jeden Patienten ein Leistungsnachweis angelegt und die Teilnahme an einer Psychoedukationsgruppe dokumentiert werden. Die Abrechnung erfolgt in diesem Fall über die PIBBnet.

Sofern die Psychoedukationsgruppe von einer Klinik durchgeführt wird, rechnet diese die erbrachten Leistungen direkt mit der PIBB ab.

Gibt es bereits Psychoedukationsgruppen?

Die folgende Übersicht zeigt Ihnen die derzeitigen Angebote von Psychoedukationsgruppen aus vier kooperierenden  psychiatrischen Kliniken.

Unipolare Depression  
Ort: Ev. Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge gGmbH, Abteilung für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik
Adresse: Herzbergstraße 79, 10365 Berlin
Hs. 18, EG, Anmeldung Psychiatrische Institutsambulanz
Anmeldung und Auskunft: iv-psychoedukation@keh-berlin.de  oder: (030) 5472 4980 (Anrufbeantworter)
Leitung/verantwortlich: Herr Dr. Klopfer, Frau Sömmerick
Schizophrenie  
Ort: Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik, Vivantes Klinikum Am Urban – Institutsambulanz
Adresse: Dieffenbachstraße 1, 10967 Berlin
Anmeldung: 030/130 226030 mit Name, Telefonnummer und behandelndem Nervenarzt unter dem Stichwort „IV-Psychoedukation“ (Anmeldungen und Einstieg in die Gruppe jederzeit möglich)
Leitung/verantwortlich: Frau Biester, Herr Prof. Dr. Bechdolf
Schizophrenie  
Ort: Institutsambulanz am St. Joseph-Krankenhaus Berlin-Weißensee
Adresse: Gartenstraße 1, 13088 Berlin
Anmeldung: Oberarzt Ziewitz, Tel 030/92790-277 alternativ-256, -257
Mail: j.ziewitz@alexius.de
Leitung/verantwortlich: Herr Ziewitz, Frau Dr. Hauth
Bipolare Störung  
Ort: Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Charité Campus Mitte, Psychiatrische Institutsambulanz,
Adresse: Charitéplatz 1, 10117 Berlin,Campusanschrift: „Alte Nervenklinik“, Bonhoefferweg 3
Anmeldung: Dr. Karin-Maria Hoffmann, Tel. 030/450 51 70 25, Mail: karin-maria.hoffmann@charite.de, Stichwort IV-Psychoedukation
Leitung/verantwortlich: Frau Krusche, Herr Dr. Stamm

Sie können den jeweiligen aktuellen Stand im PIBB-Sekretariat (iv@pi-bb.de) oder bei dem externen Qualitätsmanagement (030-450 51 70 25) erfragen.

Stand 15.6.2016

Welche Aufgabe übernimmt die Psychiatrische Pflege in der IV?

Gemeinsam mit der Soziotherapie übernimmt die Psychiatrische Pflege in der IV die wichtige Aufgabe der bezugstherapeutischen Arbeit und der aufsuchenden Betreuung. Für viele Patienten ist die psychiatrische Pflegekraft auch der erste Ansprechpartner in Krisen, der schnell erreichbar ist, die Situation und das Befinden des Patienten einschätzt und weitere Maßnahmen (z. B. Arztbesuch) veranlasst. Insbesondere in den „alten“ IV-Verträgen mit der DAK (Typ A) und der BKK-VBU übernimmt die Psychiatrische Pflege eine zentrale Rolle, indem sie schnell verfügbar und flexibel einsetzbar ist und so ganz wesentlich zur Stabilisierung des Patienten und zur Vermeidung unnötiger stationärer Behandlungen beiträgt.

Wie sind die Anforderungen an die psychiatrische Pflege in der IV?

Der Pflegedienst muss über gültige Verträge/Zusatzvereinbarungen zur Erbringung von Leistungen der häuslichen psychiatrischen Krankenpflege nach § 37 a SGB V verfügen. Mit der DAK wurden außerdem Übergangsregelungen für Berlin und Brandenburg vereinbart.

Siehe auch:

Wann wird die psychiatrische Pflege tätig?

Die psychiatrische Pflege wird auf ärztliche Verordnung und in Absprache mit dem behandelnden Facharzt tätig. Die Verordnung wird über die PIBBnet übermittelt. In der Regel sind außerdem gerade zu Beginn der IV-Behandlung und dann regelmäßig im Verlauf mündliche Absprachen zwischen Arzt und Psychiatrischer Pflegekraft erforderlich.

Wie ist der Umfang der psychiatrischen Pflegeleistungen in der IV?

Umfang und Frequenz der pflegerischen Maßnahmen werden vom Arzt in der Verordnung festgelegt, sind jedoch ggf. in Absprache mit dem Arzt flexibel einsetzbar. Das bedeutet konkret, dass es für die Erbringung der psychiatrischen Pflege einen Ermessensspielraum gibt und dass der maximale Verordnungsrahmen nicht in jedem Fall ausgeschöpft werden muss. Wichtig ist hierbei stets die Kommunikation mit dem Arzt.

Für die Verordnung und Erbringung der psychiatrischen Pflege sind in einzelnen IV-Verträgen (DAK A,  BKK-VBU) Kontingente festgelegt, die in jedem Fall beachtet werden müssen. Bei dem IV-Vertrag mit der AOK gibt es keine festgelegten Kontingente, deshalb ist es hier besonders wichtig, auf einen bedarfsangepassten, aber auch maßvollen Einsatz der psychiatrischen Pflege zu achten.

Siehe auch:

Wie erfolgt die Dokumentation der pflegerischen Leistungen?

Sobald Sie eine Verordnung für psych. Pflege erhalten haben, legen Sie in PIBBnet einen Leistungsnachweis an. In diesem Leistungsnachweis wird jeder Einsatz mit Datum, Dauer und Handzeichen dokumentiert. Die Dokumentation sollte unbedingt zeitnah erfolgen, d. h. in der Regel spätestens 3 Arbeitstage nach dem Einsatz. Der Leistungsnachweis dient der Dokumentation Ihrer Leistungen und ist außerdem die Grundlage für die Abrechnung.

Siehe auch: