Angebote für die Patient*innen wurden auch in der Pandemie aufrechterhalten
Auch während der nun schon über ein Jahr andauernden Pandemie haben die engagierten Fachärzt*innen, psychiatrischen Pflegedienste und Soziotherapeut*innen in Kooperation mit den beteiligten Krankenkassen im PIBB-Netz alles getan, um die Angebote für die Patient*innen aufrecht zu erhalten:
Die ärztlichen Sprechstunden wurden fortgeführt und teilweise als Videosprechstunden realisiert.
Die psychiatrischen Pflegedienste und Soziotherapeut*innen verlegten ihre aufsuchende Tätigkeit immer da, wo es möglich war, ins Freie (z. B. bei Spaziergängen) oder hielten den Kontakt zu den Patient*innen über Telefon aufrecht.
Mit der AOK und der BKK-VBU wurden Vereinbarungen getroffen, dass anstelle von persönlichen Kontakten auch Video- und Telefonkontakte angeboten werden konnten und honoriert wurden.
Einzelne Fachärzt*innen des PIBB-Netzes sind außerdem seit einigen Wochen dabei, ihre Patient*innen in der Praxis gegen COVID19 zu impfen, um für alle ein möglichst niedrigschwelliges Impfangebot bereit zu stellen.
Die PIBB bedankt sich bei allen engagierten Netzteilnehmer*innen und Kooperationspartner*innen!
Stellungnahme zum Entwurf der neuen G-BA-Richtlinie zum § 92 Abs. 6b SGB V („Ambulante Komplexbehandlung“)
Seit mehr als einem Jahr erarbeitet und berät der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) über die Erstfassung einer Richtlinie zum § 92 Abs. 6b SGB V zur ambulanten Komplexbehandlung. Dabei geht es um die berufsgruppenübergreifende und koordinierte Versorgung insbesondere schwer psychisch kranker Menschen mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf.
Die PIBB gehört zu den stellungnahmeberechtigten Institutionen und hat fristgemäß am 26. Januar ihre Stellungnahme zu dem Beschlussentwurf der Richtlinie abgegeben. Sie kann sich dabei auf langjährige Erfahrungen der integrierten Versorgung in einem multiprofessionellen Netz aus Fachärzt*innen für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychotherapeut*innen, Soziotherapeut*innen, psychiatrischen Pflegekräften und Ergotherapeut*innen stützen.
Aus Sicht der PIBB ist es besonders wichtig, bei der Behandlungsplanung und Koordination für diese Patientengruppe mit schweren psychischen Störungen ggf. auch rechtskreisübergreifend Maßnahmen und Dienste außerhalb des Wirkungskreises SGB V einzubeziehen.
Rezertifizierung des PIBB-Praxisnetzes durch die KV Berlin
Im Juli 2014 ist das Netz der PIBB als erstes Psychiatrie-Praxisnetz durch die KV Berlin anerkannt worden. Nach der Richtlinie der KV Berlin ist vorgesehen, dass nach einem Zeitraum von 5 Jahren erneut spezifische Strukturvorgaben, Versorgungsziele und Kriterien nachzuweisen sind.
Nun kam am 20. Juli 2020 der erfreuliche Bescheid der KV Berlin: Das Praxisnetzt wird weiterhin nach der geltenden Richtlinie anerkannt und die Rezertifizierung ist erfolgt.
Die Geschäftsführung und das Team der PIBB freuen sich über diese gute Nachricht. Damit ist gleichzeitig auch die Möglichkeit gegeben, für das kommende Jahr 2021 eine erneute Projektförderung zur ambulanten psychiatrischen Komplexbehandlung zu beantragen.
Neue Leitung der Geschäftsstelle der PIBB
Seit Anfang Juni 2020 hat Frau Dr. Karin-Maria Hoffmann die Leitung der Geschäftstelle der PIBB übernommen. Sie ist bereits seit 2008 im Rahmen des externen Qualitätsmanagements für die PIBB tätig und daher den beteiligten Akteur*innen und Kooperationspartner*innen der Integrierten Versorgung bekannt. Nun ist sie außerdem für die Bereiche Management und Projektentwicklung verantwortlich.
DAK-Bonus für erfolgreiche ambulante Komplexbehandlung des PIBB-Netzes in den Jahren 2014-2016
Einer der ersten Verträge zur integrierten Versorgung (inzwischen beendet) wurde bereits 2011 mit der DAK Gesundheit vereinbart. Darin ist unter anderem ein Bonus vorgesehen, sofern die in der IV eingeschriebenen Patient*innen weniger als 30 Prozent an Krankenhaustagen aufweisen im Vergleich zu einer von der DAK morbiditätsadjustierter Vergleichsgruppe.
Rückwirkend für die Jahre 2014, 2015 und 2016 hat die DAK nun für die Patient*innen, die in einer Verlängerungsphase behandelt wurden, die erfolgreiche Arbeit des PIBB-Netzes mit einem Bonus belohnt.
IV VBU Kurzfassung
Stand 15.6.2016
Ziele und Grundgedanken
Schwer psychisch kranke Patienten erhalten ein komplexes Angebot ambulanter, insbesondere auch aufsuchende Hilfen. Ziel ist es, stationäre Behandlungen wenn möglich zu vermeiden oder diese zumindest zu verkürzen. Der Facharzt übernimmt das Case Management und die Steuerung der Hilfen, Psychiatrische Pflege und Soziotherapie fungieren als Bezugstherapeuten. Für die Dauer der IV-Behandlung (diagnosespezifisch 1 bzw. 2 Jahre) haben Facharzt, Pflege und Soziotherapie eine besondere Verantwortung für den Patienten.
Kurzübersicht
Zielgruppe
Schwer psychisch Kranke, die eine intensive Behandlung mit zeitweise auch aufsuchenden Hilfen inkl. home-treatment benötigen
Diagnosen
fast alle psychiatrischen Diagnosen (Suchterkrankungen nur als Komorbidität und bei ausreichender Motivation)
Manifeste Suchterkrankung, Pflegestufe 2 oder 3, Krebserkrankung, palliative Behandlung
Dauer
i. d. Regel 2 Jahre, einige Diagnosen 1 Jahr (Demenz, akute vorübergehende psychot. Störungen, mittelgradige Episode bei rezid. depr. Störung)
Procedere
Termineinstellung durch Praxis
Terminbuchung über Kasse (= Kostenübernahme)
Information und Aufklärung des Pat.
Teilnahmeerklärung und Datenschutzblatt wird von Patient unterschrieben
Verordnung psych. Pflege / Soziotherapie über PIBBnet
Verordnung an Pflegedienst/ Soziotherapeut über PIBBnet senden
Behandlungsplan erstellen und über PIBBnet an Kasse und Pflege / Soziotherapeut senden
Eckpunkte
Facharzt übernimmt Case Management des Patienten
Pflegekräfte/Soziotherapeuten fungieren als Bezugstherapeuten
Kontingent Pflege/Soziotherapie:
Bei 1 Jahr IV: 75 Stunden
Bei 2 Jahren IV: 140 Stunden
Regionale Behandlerkonferenzen 1x im Quartal mit psych. Pflege und Soziotherapie
Fachpsychiatrischer Arbeitskreis (Fortbildung) mit Hausärzten, Klinik, Krisendienst
Teilnahme an zentralen Anwenderkonferenzen u. Veranstaltungen der PIBB
Honorierung
Zusätzlich zu EBM-Leistungen monatl. Pauschale für ärztl. Leistungen
Verbesserte Honorierung der psych. Pflege und Soziotherapie
Sonderfälle
Bei Einsteuerung eines Patienten durch die Kasse und fehlender Indikation für die IV: ärztl. Vergütung für einen Monat
Bei Aufnahme in die IV ohne Indikation für aufsuchende Leistungen: Dauer der IV wie gewohnt (2 Jahre bzw. 1 Jahr)
Kooperationserklärungen
Stand 12.8.2015
Wenn Sie IV-Netzteilnehmer werden und als Psychiater, Psychotherapeut, psychiatrische Pflegekraft, Soziotherapeut oder Rehasportler an der IV teilnehmen möchten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Auf jeden Fall müssen Sie eine Allgemeine Kooperationsvereinbarung mit der PIBB abschließen, die die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit darstellt. Hier erklären Sie, dass Sie die berufsrechtlichen und Zulassungs-Voraussetzungen zur Teilnahme an der IV erfüllen und geben an, bei welchen IV-Verträgen Sie teilnehmen möchten. Hier sind auch unter anderem die Verantwortung und Haftung, die Vertragslaufzeit, die Abrechnung, die Beteiligung an den Struktur- und Logistikkosten, die Kündigungsregelungen, die Beteiligung an der Dokumentation und der Qualitätssicherung geregelt.
Die Allgemeine Kooperationserklärung ist differenziert nach Berufsgruppen. Sie finden Sie hier:
Allgemeine Kooperationserklärung für Fachärzte und MVZ: doc
Allgemeine Kooperationserklärung für Pflege & Soziotherapie: doc
Allgemeine Kooperationserklärung für Psychotherapeuten: doc
Allgemeine Kooperationserklärung für Rehasport: doc
Außerdem gibt es Spezielle Kooperationserklärungen für die verschiedenen Vertragstypen mit den einzelnen Kassen, die Sie ggf. ebenfalls abschließen müssen. Hier werden die Spezifika des jeweiligen IV-Vertrags geregelt.
Folgende spezielle Kooperationserklärungen gibt es:
AOK:
Spezieller Teil der Kooperationsvereinbarung Fachärzte AOK: doc
Spezieller Teil der Kooperationsvereinbarung Pflege – Soziotherapie AOK: doc
Der Verein wurde 2003 von 34 sozialpsychiatrisch ausgerichteten niedergelassenen Nervenärzten/Psychiatern, Klinikern, Psycho-, Sozio- und Ergotherapeuten sowie weiteren in der Psychiatrie Tätigen gegründet. 2004 wurde seine Gemeinnützigkeit anerkannt. 2006 erfolgte die Ausweitung des Wirkungskreises von Berlin auf Berlin und Brandenburg. Derzeit gibt es insgesamt 241 Mitglieder (davon 42 aus Brandenburg). Nach Berufsgruppen differenziert sind dies im Einzelnen 116 niedergelassene Ärzte, 25 Klinikärzte, 22 Psychologen, 11 Sozio- und Ergotherapeuten, 10 MVZs, 46 korporative und 11 sonstige Mitglieder.
Der Verein bildet auf organisatorischer Ebene die ideelle Basis, auf der als wesentlicher Aktionsbereich des Vereins die integrative Versorgung der PIBB GmbH Psychiatrie Initiative Berlin Brandenburg organisiert ist. Die Satzung ist auf der Homepage www.psychiatrie-in-berlin.de einsehbar.
Mitte 2012 gehören über 230 Mitglieder dem VPsG an: über 110 niedergelassene Nervenärzte /Psychiater, ca. 15 leitende Klinik-Psychiater, über 30 – zumeist niedergelassene – Psychotherapeuten, zahlreiche Soziotherapeuten, Ergotherapeuten und Mitarbeiter des öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie über 30 psychosoziale Träger und Pflegedienste. Der VPsG kooperiert mit allen Versorgungseinrichtungen sowie den Krankheitsbetroffenen und deren Angehörigen und strebt die Entwicklung und Umsetzung vernetzter Versorgungsstrukturen für die ambulante Versorgung schwer psychisch Kranker an. Ausgehend vom vpsg wurde 2008 eine Managementgesellschaft (Psychiatrie Initiative Berlin Brandenburg – PIBB) gegründet, die als Vertragspartner der Krankenkassen fungiert.
Über das Engagement in der IV hinaus organisiert der VPsG Informationsveranstaltungen zur Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen, führt regelmäßig trialogische Treffen durch und vermittelt unabhängige Informationen zum aktuellen Stand wissenschaftlich fundierter psychiatrischer und psychotherapeutischer Diagnostik und Therapie.
Zum Themenkreis „Religion und Psychiatrie“ hat sich ein fester Arbeitskreis gebildet; jährlich findet ein öffentliches psychiatrisch-religionswissenschaftliches Colloquium statt.
Der Vorstand des VPsG setzt sich derzeit zusammen aus:
Dr. Norbert Mönter, Arzt für Neurologie und Psychiatrie, Psychotherapie, Psychoanalyse (1. Vorsitzender)
Alicia Navarro Urena, Ärztin für Psychiatrie und Psychotherapie ( 2. Vorsitzende)
Dr. Barbara Bollmann, Ärztin für Psychiatrie und Psychotherapie (3. Vorsitzende)
Dr. Joachim Schaal, Arzt für Neurologie und Psychiatrie, Psychotherapie (Kasse)
Stephan Frühauf, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie (Schriftführer)
Welche Aufgabe übernimmt die Soziotherapie in der IV?
Gemeinsam mit der psychiatrischen Pflege übernimmt die Soziotherapie in der IV die wichtige Aufgabe der bezugstherapeutischen Arbeit und der aufsuchenden Betreuung. Insbesondere in den „alten“ IV-Verträgen mit der DAK (Typ A) und der BKK-VBU wird die Soziotherapie häufig im Anschluss an die psychiatrische Pflege eingesetzt und trägt dann zur längerfristigen Stabilisierung, zur Entwicklung der Krankheitsakzeptanz, geeigneter Bewältigungsstrategien und einer längerfristigen (beruflichen und sozialen) Perspektive bei. Dabei ist sie flexibel einsetzbar und kann so bedarfs- und bedürfnisorientiert arbeiten.
Wie sind die Anforderungen an die Soziotherapie in der IV?
Der Soziotherapeut muss über eine Zulassung/ über gültige Verträge zur Erbringung von soziotherapeutischen Leistungen nach § 37 a SGB V verfügen.
Wann wird die Soziotherapie tätig?
Die Soziotherapie wird auf ärztliche Verordnung und in Absprache mit dem behandelnden Facharzt tätig. Die Verordnung wird über die PIBBnet übermittelt. In der Regel sind außerdem gerade zu Beginn der IV-Behandlung und dann regelmäßig im Verlauf mündliche Absprachen zwischen Arzt und Psychiatrischer Pflegekraft erforderlich.
Wie ist der Umfang der Soziotherapie-Leistungen in der IV?
Umfang und Frequenz der pflegerischen Maßnahmen werden vom Arzt in der Verordnung festgelegt, sind jedoch ggf. in Absprache mit dem Arzt flexibel einsetzbar. Für die Verordnung und Erbringung der Soziotherapie sind in den verschiedenen IV-Verträgen jeweils Kontingente festgelegt, die in jedem Fall beachtet werden müssen.
Wie erfolgt die Dokumentation der soziotherapeutischen Leistungen?
Sobald Sie eine Verordnung für Soziotherapie erhalten haben, legen Sie in PIBBnet einen Leistungsnachweis an. In diesem Leistungsnachweis wird jeder Einsatz mit Datum, Dauer und Handzeichen dokumentiert. Die Dokumentation sollte unbedingt zeitnah erfolgen, d. h. in der Regel spätestens 3 Arbeitstage nach dem Einsatz. Der Leistungsnachweis dient der Dokumentation Ihrer Leistungen und ist außerdem die Grundlage für die Abrechnung.
Aufgabe des internen und externen Qualitätsmanagements in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung, dem Netzmanagement und dem PIBB-Sekretariat ist die Gewährleistung, Sicherstellung und gegebenenfalls Verbesserung der vertraglich vereinbarten Strukturen, Prozesse und Ergebnisse. Hierzu führt das QM in gemeinsamer Verantwortung von externem und internem QM die erforderlichen Maßnahmen durch.
Im Einzelnen übernehmen internes und externes QM gemeinsam folgende Aufgaben:
Struktur-Maßnahmen, Veranstaltungen: z. B. Schulungsmaßnahmen, regionale Einführungsveranstaltungen, zentrale Anwendertreffen, aufgabenspezifische Qualitätszirkel, interne und fachöffentliche Veranstaltungen /Tagungen zu spezifischen Anwendungsfragen der IV, die Fehleranalyse und das Beschwerdemanagement etc..
Monitoring, Controlling und Evaluation: vertragsspezifische Auswertung und Aufbereitung von Struktur-und Leistungsdaten unter verschiedenen Fragestellungen, Präsentation für die unterschiedlichen IV-Akteure (Krankenkassen, Ärzte, Leistungserbringer).
Erstellung notwendiger Materialien und Informationen, Beratung der Leistungserbringer: z. B. Erstellung und laufende Aktualisierung des QM-Handbuchs, Erstellung spezifischer Formulare, Einzelberatung der Leistungserbringer.
Öffentlichkeitsarbeit und Kooperation mit weiteren versorgungsrelevanten Einrichtungen: z. B. Information der psychiatrischen Gremien und Institutionen auf Bezirks- und Landesebene.
Qualitätsorientierte Weiterentwicklung der IV: Aufbau und Unterstützung eines Brandenburger IV-Netzes durch das Berliner QM, Erarbeitung von Vorschlägen zur Weiterentwicklung der IV, Diskussion der Evaluationsergebnisse, Erarbeitung von Anwendungs-modifikationen.
In Absprache und Zusammenarbeit mit dem Netzmanagement bereitet das externe QM die Sitzungen der Lenkungsgremien mit den Krankenkassen vor.