DAK-Bonus für erfolgreiche ambulante Komplexbehandlung des PIBB-Netzes in den Jahren 2014-2016
Einer der ersten Verträge zur integrierten Versorgung (inzwischen beendet) wurde bereits 2011 mit der DAK Gesundheit vereinbart. Darin ist unter anderem ein Bonus vorgesehen, sofern die in der IV eingeschriebenen Patient*innen weniger als 30 Prozent an Krankenhaustagen aufweisen im Vergleich zu einer von der DAK morbiditätsadjustierter Vergleichsgruppe.
Rückwirkend für die Jahre 2014, 2015 und 2016 hat die DAK nun für die Patient*innen, die in einer Verlängerungsphase behandelt wurden, die erfolgreiche Arbeit des PIBB-Netzes mit einem Bonus belohnt.
Standard: Vorgehen bei stationären Behandlungen von IV-Patienten
Stand: 12.8.2015
Ein wesentliches Ziel der Behandlung im Rahmen der Integrierten Versorgung ist es, stationäre Behandlungszeiten der Patienten zu reduzieren. Dies bedeutet einerseits, stationäre Behandlungen sofern möglich durch Intensivierung der ambulanten Behandlung und der ambulanten Maßnahmen zu verhindern und andererseits, die Dauer notwendiger stationärer Behandlungen zu begrenzen bzw. so kurz wie nötig zu halten. Der vorliegende Standard dient der Umsetzung des zuletzt genannten Ziels.
Bekannt werden der stationären Aufnahme eines IV-Patienten:
Informationen über die stationäre Aufnahme eines Patienten können durch Mitteilung des Patienten selbst oder seiner Angehörigen, durch Mitteilung des behandelnden ambulanten Psychiaters oder durch Mitteilung des Krankenhauses an den behandelnden Psychiater, den betreuenden Pflegedienst und die Soziotherapie erfolgen.
Psychiatrische Pflege (HPK) und Soziotherapie (ST) sollen bei Auffälligkeiten (Nicht-Antreffen des Patienten bei vereinbarten Terminen, Verschlechterung des Gesundheitszustandes und der Symptomatik des Patienten, sich anbahnenden Krisen etc.) von sich aus tätig werden und Informationen über eine eventuell notwendig gewordene stationäre Behandlung einholen.
Kontaktaufnahme zur Klinik:
Die psychiatrische Pflege nimmt unverzüglich nach Bekannt werden der stationären Aufnahme eines IV-Patienten, in der Regel spätestens 3 Tage nach der stat. Aufnahme Kontakt zu dem Patienten und der behandelnden Klinik auf. Dabei sollte ein Kontakt zu dem Behandlungsteam (Stationsarzt, Pflegedienst, Sozialdienst) hergestellt werden und diese sollten darüber informiert werden,
dass der betreffende Patient im Rahmen der Integrierten Versorgung behandelt wird
dass der Patient in diesem Rahmen besondere ambulante Angebote (HPK, ST) erhält
wer der behandelnde niedergelassene Psychiater / Nervensarzt ist und wie dieser telefonisch erreichbar werden kann.
Weiterhin sollte daraufhin gewirkt werden, dass die Behandlungsplanung möglichst in Absprache mit dem ambulant behandelnden Psychiater/Nervenarzt bzw. der HPK erfolgt und diese insbesondere bei der Entlassungsplanung einbezogen werden. Bei Bedarf sollte der behandelnde Psychiater/Nervenarzt telefonisch Kontakt mit dem behandelnden Stationsarzt aufnehmen.
Die beschriebene Regelung gilt analog auch für die Soziotherapie, jedoch ohne die o. g. Zeitvorgabe von 3 Tagen für die Kontaktaufnahme zur Klinik.
Information zwischen ambulantem Psychiater/Nervenarzt und HPK/ST:
Psychiater/Nervenarzt und HPK/ST informieren sich gegenseitig umgehend bzw. sobald als möglich bei bekannt gewordenen stationären Aufnahmen von Patienten.
Umfang der Leistungen von psychiatrischer Pflege und Soziotherapie
Um eine Doppelbetreuung zu vermeiden und die Wirtschaftlichkeit der IV-Verträge zu gewährleisten, sollen während des stationären Aufenthaltes eines Patienten nicht mehr als 2 bis maximal 3 Termine (vorzugsweise im Rahmen des Entlassungsmanagements) von Seiten der Pflege/Soziotherapie stattfinden.
Vertretung Pflege/Soziotherapie durch einen anderen Dienst
Stand: 9.9.2015
Normalerweise erfolgt die Vertretung im Krankheits- oder Urlaubsfall innerhalb desselben Dienstes. In Einzelfällen (z. B. bei selbstständigen Soziotherapeuten) kann es jedoch vorkommen, dass die Vertretung von einem anderen Dienst übernommen werden muss. Hierbei ist das Procedere wie folgt:
Der Facharzt wird über die Vertretung informiert.
Der Facharzt gibt Verordnung und Behandlungsplan zusätzlich auch an den vertretenden Dienst frei.
Der vertretende Pflegedienst / Soziotherapeut legt einen eigenen Leistungsnachweis an.
Er gibt diesen Leistungsnachweis an den behandelnden Facharzt frei.
VBU IV-Vertrag: Übersicht über das Procedere für Pflege und Soziotherapie
Stand 9.9.2015
Procedere zur Leistungsdokumentation
Vor dem Beginn der Leistung muss eine Verordnung des behandelnden Arztes vorliegen. Nur im Krisenfall oder sofern besondere Eile geboten ist reicht zunächst auch eine mündliche Absprache mit dem behandelnden Arzt. Dieser muss die Verordnung dann aber baldmöglichst erstellen.
In der Fallansicht (Patienten- Fälle) auf Neues Formular klicken
Unter Vorhandenen Fall: BKK VBU auswählen
Unter Formular Leistungsnachweis (HPK) oder Leistungsnachweis (ST) auswählen
Dann auf Anlegen klicken
ACHTUNG:
Die Leistungsnachweise HPK und ST müssen ab sofort für jeden Kalendermonat neu angelegt werden. Das heißt, pro Kalendermonat wird ein Leistungsnachweis angelegt.
In der linken Spalte wählen Sie „Klinik/ Praxis/ Firma“
Es erscheint ein Feld mit Ihren Kontaktdaten. Am Ende dieser Seite unter der Überschrift Abrechungsinformationengeben Sie bitte Ihre IK-Nr., Betriebsstätten-Nr., Ihre Kontoverbindung und Ihre Steuernummer ein.
Auf der Startseite von PIBBnet rechts oben den Button Einstellungen anklicken.
Dann in der linken Spalte auf Klinik/Praxis/Firma klicken.
Unter der Überschrift Abrechnungsdaten befindet sich der Reiter Standardprofil. In dieser Zeile ganz rechts finden Sie folg. Symbol Å , das Sie zum Erstellen des neuen Profils anklicken.
Nachdem Sie dem neuen Profil einen Namen gegeben haben, tragen Sie Ihre entsprechenden Abrechnungsdaten ein.
Am Schluss SPERICHERN nicht vergessen!
Träger, die sowohl Soziotherapie als auch Pflege mit unterschiedlicher IK-Nummer anbieten, benötigen zwei Profile in PIBBnet. Ein neues Profil erstellen Sie wie folgt:
Zeitpunkt der Abrechnung:
Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung kalendermonatlich.
Soziotherapie:
Es MUSS spätestens immer zum Ende eines Verordnungszeitraums abgerechnet werden.
Die Pauschale für Koordination und Zusammenarbeit in Höhe von 20% der Leistungen wird automatisch berechnet und addiert, sie muss nicht gesondert dokumentiert werden. Bsp.: Eine Verordnung wurde für 15 Stunden Soziotherapie ausgestellt; es werden 12 Stunden erbracht; automatisch bei der Generierung des Abrechnungsbelegs werden 20% (=3 Std.) aufsummiert.
Praktische Durchführung:
Leistungsnachweis vollständig ausfüllen
Speichern
auf Beleg generieren klicken
im neuen Fenster auf Starten klicken, (Beleg wird erstellt), Rechnung und Freigabe kontrollieren
Speichern und fortfahren anklicken, (Beleg geht an PIBB-Sekretariat)
Fenster schließen.
Nach der Abrechnung
ist der alte Leistungsnachweis geschlossen und kann nicht mehr verändert werden,
muss ein neuer Leistungsnachweis angelegt werden. Auf dem neuen Leistungsnachweis erscheint als erster Termin (quasi als Erinnerung) noch einmal der letzte Termin des alten Leistungsnachweises. Dieser muss dann mit einem neuen Termin überschrieben werden.
Kontrolle der Abrechnung
In der Fallansicht ist der Abrechnungsstatus des Leistungsnachweises geändert von offen nach: Rechnung gestellt.
Das Formular Abrechnungsbeleg HPK bzw. Abrechnungsbeleg ST kann in der Fallansicht geöffnet und ausgedruckt werden.
Die Rechnungsnummer, die automatisch generiert wurde, kann dem Abrechnungsbeleg entnommen werden:
Bei der BKK VBU beginnt die Rechnungsnr. immer mit den Buchstaben ALV.
VBU IV-Vertrag: Übersicht über das Procedere für Ärzte
Stand 9.9.2015
Procedere bei Aufnahme
Aufklärung und Informieren des Patienten über Ziele und Inhalte des IV-Vertrags
Patient/Fall in PIBBnet (samedi) anlegen
Unter Menü Patienten – Patient hinzufügen anklicken,
Daten eingeben, dann speichern
Teilnahmeerklärung anlegen und unterschreiben lassen
Unter dem Patientennamen auf Fälle gehen (es erscheint die Fallansicht)
Neues Formularanklicken, dann
Neuen Fall anlegen
Unter Formular Teilnahmeerklärung IV BKK VBU wählen
Auf Anlegen klicken
Angaben überprüfen, ggf. korrigieren
Feld Unterschrift (Patient) wurde erbracht anklicken
Einträge in den Feldern Diagnose vornehmen
Diagnose aus Auswahlliste auswählen
Teilnahmebeginn und –ende eintragen, in der Regel 2 Jahre
ACHTUNG: Bei folg. Diagnosen beträgt die IV-Dauer nur 1 Jahr: F05.1; F06.0 bis F06.6; F07.0 bis F07.2; F23.0 bis F23.3; F33.1
Speichern
Button Daten freigebenanklicken
Für VBU freigeben
Freigabe für PIBB ist bereits voreingestellt
Speichern und schließen
Teilnahmeerklärung ausdrucken und
Den Patienten die Teilnahmeerklärung unterschreiben lassen
Teilnahmeerklärung archivieren
Datenschutzerklärung anlegen und Patient übergeben
In der Fallansicht wieder auf Neues Formular klicken
Unter Vorhandenen Fall auswählenBKK VBU auswählen:
Unter Formular. Merkblatt BKK VBU zum Datenschutz auswählen
Speichern
Ausdrucken und Patient übergeben
Procedere Verordnung von Leistungen
Verordnung anlegen
In der Fallansicht (Patienten- Fälle) auf Neues Formular klicken
Hier müssen Sie bei der Erstverordnung nichts ausfüllen. Bei allen folgenden Verordnungen rechnet das System Ihnen die bereits erbrachten und die verbleibenden Stunden an HPK und ST aus.
Verordnungsumfang für diese Verordnung
Alternativ Psych. Pflege oder Soziotherapie anklicken
Zeitraum der VO angeben; bei einer Erst-VO sind es max. 4 Wochen
Verordnete Stunden pro Tag und Anzahl der Tage pro Woche angeben. Das System berechnet die Gesamtstunden automatisch.
Diagnosen:
Die verordnungsrelevante ICD-10 Diagnose auswählen
Zusätzlich kann eine weitere psychiatrische und eine somatische Diagnose angegeben werden.
Schweregrad der Erkrankung (CGI) einschätzen und im Auswahlfeld auswählen.
Unterstützungsbedarf (Funktionsfähigkeit GAF) einschätzen und im Auswahlfeld auswählen.
Fakultativ Name des Hausarztes eintragen.
Den mit der Leistungserbringung beauftragten Dienst eintragen.
Verordnender Arzt entspricht Praxisnamen (i. d. Regel: ja anklicken)
Qualitätscheck: Häkchen setzen.
Verordnung SPEICHERN !
Verordnung freigeben (= Übermittlung an andere Netzteilnehmer):
Auf Daten freigeben klicken
In der Spalte unter dem Auge (=Leserechte) BKK VBU anklicken und damit freigeben
In der linken Spalte wählen Sie „Klinik/ Praxis/ Firma“.
Unter dem Reiter Kontaktdaten geben Sie am Ende der Seite unter Abrechungsinformationen bitte Ihre Kontoverbindung und Ihre Steuernummer ein.
Unter dem Reiter Teammitglieder geben Sie unter Berufliche Informationen bitte Ihre Lebenslange Arztnummer (LAN) ein.
Zeitpunkt der Abrechnung: Die Abrechnung erfolgt immer zum Ende eines Quartals und muss über die PIBBnet erfolgen. Abgerechnet werden die IV-Pauschalen und ggf. die Psychoedukation. Die Abrechnung der EBM-Leistungen ist davon unberührt.
Formular: Die Abrechnung erfolgt über das Formular der Teilnahmeerklärung des Patienten.
Praktische Durchführung:
Gehen Sie im Menü über die erste Reiterreihe auf den Reiter Patientenund in der zweiten Reiterreihe auf „Alle Fälle“.
Wenn Sie sich ausschließlich die Teilnahmeerklärungen anzeigen lassen möchten, können Sie einen Filter setzen: Klicken Sie in der Spalte Titel rechts auf den kleinen Pfeil, dann auf Filter und dann auf Teilnahmeerklärung IV BKK VBU. Nun sehen Sie alle Teilnahmeerklärungen von Patienten, die an der IV BKK VBU teilnehmen.
Klicken Sie die Patienten an, die Sie abrechnen möchten.
Wenn Sie sich ausschließlich die Patienten anzeigen lassen möchten, bei denen der Abrechnungsstatus offen ist und/oder die, die Sie im Vorquartal abgerechnet haben, können Sie wieder einen Filter setzen: Klicken Sie in der Spalte Abrechnungsstatus rechts auf den kleinen Pfeil, dann auf Filter und dann auf Offen und auf Abrechung Q xy.
Klicken Sie unten auf den Button Belege generieren.
Es erscheint ein Dialogfeld. In der linken Hälfte sollte als Abrechnungsstatus „Abrechnung Qxy„, Einzelrechnung sowie die Freigabe an die PIBB eingestellt sein. –
Klicken Sie dann auf den Button „Start“
Insbesondere für den ersten Rechnungsdurchlauf empfehlen wir keinen automatischen Durchlauf vorzunehmen (also das Kästchen „automatischen Durchlauf“ auf der rechten Hälfte nicht anzuhaken). Auf diese Weise können Sie Ihre Rechnungsbelege kurz in dem unteren Sichtfenster überprüfen.
Klicken Sie nach der Prüfung auf Fortfahren.
Es erscheint die Bestätigung „Generierung der Rechnungen war erfolgreich!“ mit einem grünen Haken.
Hiermit haben Sie Ihre Rechnungsformulare erstellt. Sie können nun den Rechnungsbeleg für Ihre Unterlagen ausdrucken.
In der Fallübersicht erscheint nun das neue Formular Abrechnung Patientenpauschale: In der Fallübersicht erscheint in dem Formular Teilnahmeerklärung unter Abrechnungsstatus „Abrechnung Q1“.
IV VBU Kurzfassung
Stand 15.6.2016
Ziele und Grundgedanken
Schwer psychisch kranke Patienten erhalten ein komplexes Angebot ambulanter, insbesondere auch aufsuchende Hilfen. Ziel ist es, stationäre Behandlungen wenn möglich zu vermeiden oder diese zumindest zu verkürzen. Der Facharzt übernimmt das Case Management und die Steuerung der Hilfen, Psychiatrische Pflege und Soziotherapie fungieren als Bezugstherapeuten. Für die Dauer der IV-Behandlung (diagnosespezifisch 1 bzw. 2 Jahre) haben Facharzt, Pflege und Soziotherapie eine besondere Verantwortung für den Patienten.
Kurzübersicht
Zielgruppe
Schwer psychisch Kranke, die eine intensive Behandlung mit zeitweise auch aufsuchenden Hilfen inkl. home-treatment benötigen
Diagnosen
fast alle psychiatrischen Diagnosen (Suchterkrankungen nur als Komorbidität und bei ausreichender Motivation)
Manifeste Suchterkrankung, Pflegestufe 2 oder 3, Krebserkrankung, palliative Behandlung
Dauer
i. d. Regel 2 Jahre, einige Diagnosen 1 Jahr (Demenz, akute vorübergehende psychot. Störungen, mittelgradige Episode bei rezid. depr. Störung)
Procedere
Termineinstellung durch Praxis
Terminbuchung über Kasse (= Kostenübernahme)
Information und Aufklärung des Pat.
Teilnahmeerklärung und Datenschutzblatt wird von Patient unterschrieben
Verordnung psych. Pflege / Soziotherapie über PIBBnet
Verordnung an Pflegedienst/ Soziotherapeut über PIBBnet senden
Behandlungsplan erstellen und über PIBBnet an Kasse und Pflege / Soziotherapeut senden
Eckpunkte
Facharzt übernimmt Case Management des Patienten
Pflegekräfte/Soziotherapeuten fungieren als Bezugstherapeuten
Kontingent Pflege/Soziotherapie:
Bei 1 Jahr IV: 75 Stunden
Bei 2 Jahren IV: 140 Stunden
Regionale Behandlerkonferenzen 1x im Quartal mit psych. Pflege und Soziotherapie
Fachpsychiatrischer Arbeitskreis (Fortbildung) mit Hausärzten, Klinik, Krisendienst
Teilnahme an zentralen Anwenderkonferenzen u. Veranstaltungen der PIBB
Honorierung
Zusätzlich zu EBM-Leistungen monatl. Pauschale für ärztl. Leistungen
Verbesserte Honorierung der psych. Pflege und Soziotherapie
Sonderfälle
Bei Einsteuerung eines Patienten durch die Kasse und fehlender Indikation für die IV: ärztl. Vergütung für einen Monat
Bei Aufnahme in die IV ohne Indikation für aufsuchende Leistungen: Dauer der IV wie gewohnt (2 Jahre bzw. 1 Jahr)
Kooperationserklärungen
Stand 12.8.2015
Wenn Sie IV-Netzteilnehmer werden und als Psychiater, Psychotherapeut, psychiatrische Pflegekraft, Soziotherapeut oder Rehasportler an der IV teilnehmen möchten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Auf jeden Fall müssen Sie eine Allgemeine Kooperationsvereinbarung mit der PIBB abschließen, die die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit darstellt. Hier erklären Sie, dass Sie die berufsrechtlichen und Zulassungs-Voraussetzungen zur Teilnahme an der IV erfüllen und geben an, bei welchen IV-Verträgen Sie teilnehmen möchten. Hier sind auch unter anderem die Verantwortung und Haftung, die Vertragslaufzeit, die Abrechnung, die Beteiligung an den Struktur- und Logistikkosten, die Kündigungsregelungen, die Beteiligung an der Dokumentation und der Qualitätssicherung geregelt.
Die Allgemeine Kooperationserklärung ist differenziert nach Berufsgruppen. Sie finden Sie hier:
Allgemeine Kooperationserklärung für Fachärzte und MVZ: doc
Allgemeine Kooperationserklärung für Pflege & Soziotherapie: doc
Allgemeine Kooperationserklärung für Psychotherapeuten: doc
Allgemeine Kooperationserklärung für Rehasport: doc
Außerdem gibt es Spezielle Kooperationserklärungen für die verschiedenen Vertragstypen mit den einzelnen Kassen, die Sie ggf. ebenfalls abschließen müssen. Hier werden die Spezifika des jeweiligen IV-Vertrags geregelt.
Folgende spezielle Kooperationserklärungen gibt es:
AOK:
Spezieller Teil der Kooperationsvereinbarung Fachärzte AOK: doc
Spezieller Teil der Kooperationsvereinbarung Pflege – Soziotherapie AOK: doc
Wenn Sie als Arzt, Psychotherapeut, psychiatrischer Pflegedienst, Soziotherapeut oder Rehasportanbieter in Berlin oder Brandenburg an der IV der PIBB teilnehmen möchten, sind drei Schritte erforderlich:
Werden Sie Mitglied im Verein für Psychiatrie und seelische Gesundheit (vpsg):
Den Mitliedsantrag finden Sie unter www.psychiatrie-in-berlin.de/mitglied-werden
Dort erfahren Sie auch, an wen der Antrag zu senden ist.Niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten sowie selbstständige Soziotherapeuten werden natürliche Mitglieder des Vereins. MVZ, psychosoziale Träger und Pflegedienste werden korporative Mitglieder im Verein. Psychiater, die in einem MVZ angestellt sind, können gerne, müssen aber nicht Mitglied im vpsg sein.
Unterschreiben Sie eine Kooperationserklärung mit der PIBB.
Die Kooperationserklärungen erhalten Sie vom PIBB-Sekretariat unter der
Tel. 221 931 08. Sie finden Sie auch hier: Kooperationserklärungen.
– In der allgemeinen Kooperationserklärung werden vertragliche Regelungen hinsichtlich der Zusammenarbeit in der IV vereinbart. Es gibt Kooperationserklärungen für Ärzte, für Psychotherapeuten, für Pflege und Soziotherapie sowie für Rehasport.
– In der Speziellen Kooperationserklärung werden die Regelungen für einen speziellen IV-Vertrag mit einer bestimmten Krankenkasse geregelt. Näheres dazu erfahren Sie unter Kooperationserklärungen.
Wenden Sie sich an das PIBB Sekretariat wegen des Zugangs zur PIBBnet. Das PIBB-Sekretariat erreichen Sie unter Tel. 221 931 08. Wenn Sie Mitglied im vpsg sind und eine Kooperationserklärung unterschrieben haben, veranlasst das PIBB-Sekretariat, dass Sie von der Fa. Samedi Ihre persönlichen Zugangsdaten zur PIBBnet erhalten.
Wir begrüßen Sie dann gerne auf der nächsten Mitgliederversammlung des Vereins bzw. auf der nächsten zentralen Anwenderkonferenz als neues Mitglied und freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen!
Verein für Psychiatrie und seelische Gesundheit
Stand 14.9.2015
Der Verein wurde 2003 von 34 sozialpsychiatrisch ausgerichteten niedergelassenen Nervenärzten/Psychiatern, Klinikern, Psycho-, Sozio- und Ergotherapeuten sowie weiteren in der Psychiatrie Tätigen gegründet. 2004 wurde seine Gemeinnützigkeit anerkannt. 2006 erfolgte die Ausweitung des Wirkungskreises von Berlin auf Berlin und Brandenburg. Derzeit gibt es insgesamt 241 Mitglieder (davon 42 aus Brandenburg). Nach Berufsgruppen differenziert sind dies im Einzelnen 116 niedergelassene Ärzte, 25 Klinikärzte, 22 Psychologen, 11 Sozio- und Ergotherapeuten, 10 MVZs, 46 korporative und 11 sonstige Mitglieder.
Der Verein bildet auf organisatorischer Ebene die ideelle Basis, auf der als wesentlicher Aktionsbereich des Vereins die integrative Versorgung der PIBB GmbH Psychiatrie Initiative Berlin Brandenburg organisiert ist. Die Satzung ist auf der Homepage www.psychiatrie-in-berlin.de einsehbar.
Mitte 2012 gehören über 230 Mitglieder dem VPsG an: über 110 niedergelassene Nervenärzte /Psychiater, ca. 15 leitende Klinik-Psychiater, über 30 – zumeist niedergelassene – Psychotherapeuten, zahlreiche Soziotherapeuten, Ergotherapeuten und Mitarbeiter des öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie über 30 psychosoziale Träger und Pflegedienste. Der VPsG kooperiert mit allen Versorgungseinrichtungen sowie den Krankheitsbetroffenen und deren Angehörigen und strebt die Entwicklung und Umsetzung vernetzter Versorgungsstrukturen für die ambulante Versorgung schwer psychisch Kranker an. Ausgehend vom vpsg wurde 2008 eine Managementgesellschaft (Psychiatrie Initiative Berlin Brandenburg – PIBB) gegründet, die als Vertragspartner der Krankenkassen fungiert.
Über das Engagement in der IV hinaus organisiert der VPsG Informationsveranstaltungen zur Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen, führt regelmäßig trialogische Treffen durch und vermittelt unabhängige Informationen zum aktuellen Stand wissenschaftlich fundierter psychiatrischer und psychotherapeutischer Diagnostik und Therapie.
Zum Themenkreis „Religion und Psychiatrie“ hat sich ein fester Arbeitskreis gebildet; jährlich findet ein öffentliches psychiatrisch-religionswissenschaftliches Colloquium statt.
Der Vorstand des VPsG setzt sich derzeit zusammen aus:
Dr. Norbert Mönter, Arzt für Neurologie und Psychiatrie, Psychotherapie, Psychoanalyse (1. Vorsitzender)
Alicia Navarro Urena, Ärztin für Psychiatrie und Psychotherapie ( 2. Vorsitzende)
Dr. Barbara Bollmann, Ärztin für Psychiatrie und Psychotherapie (3. Vorsitzende)
Dr. Joachim Schaal, Arzt für Neurologie und Psychiatrie, Psychotherapie (Kasse)
Stephan Frühauf, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie (Schriftführer)
Welche therapeutischen Maßnahmen und Leistungen können verordnet werden?
Die folg. Synopse gibt Ihnen einen Überblick darüber, welche Leistungen im Rahmen welchen IV-Vertrags verordnet werden können
IV-Vertrag
Psychiatr. Pflege
Soziotherapie
Psychoedukation
AOK
X
X
X
BKK-VBU
X
X
X
DAK Typ A
X
X
X
DAK Typ B
zum 31.3.2015 ausgelaufen
Ist der Umfang der Verordnungen/Leistungen begrenzt?
Für die Leistungen steht Ihnen jeweils ein bestimmtes Kontingent zur Verfügung. Die Art und Höhe des Kontingents ist in den verschiedenen IV-Verträgen unterschiedlich geregelt. Näheres finden Sie unter Kontingente für Pflege, Soziotherapie, Psychotherapie, Rehasport
Wie legen Sie eine Verordnung an?
Verordnungen werden ausschließlich in PIBBnet angelegt. Voraussetzung dafür ist, dass
die Patientendaten in PIBBnet bereits eingegeben worden sind,
eine Patienten-Teilnahmeerklärung in PIBBnet vorhanden ist und vom Patienten unterschrieben wurde
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, verfahren Sie wie folgt:
Gehen Sie in PIBBnet auf die Fallansicht (1. Menüreihe: Reiter Patienten; 2. Menüreihe: Reiter Patientenname xy, 3. Menüreihe: Reiter Fälle)
Klicken Sie auf den Button Neues Formular für den Fall anlegen (Symbol: weißes Blatt mit grünem Punkt ganz rechts in der Zeile neben AOK/DAK/BKK Vertrag) siehe auch screenshot nächste Seite
Es öffnet sich ein neues Fenster. Hier wählen Sie unter Formulare das entsprechende Formular, z.B. Verordnung HPK (PIBB/DAK) oder Verordnung ST (PIBB/DAK). siehe auch screenshot nächste Seite
Klicken Sie dann auf den Button Anlegen, und die Verordnung wird generiert. Die Arzt- und Patientendaten sind übernommen worden und bereits ausgefüllt.
Füllen Sie alle Felder der Verordnung sorgfältig aus.
SPEICHERN Sie das Formular durch Klicken auf den Button Speichern rechts unten.
FREIGABE: Klicken Sie auf Daten freigeben und geben Sie das Formular an die Kasse und den Leistungserbringer frei. Die Freigabe für die PIBB ist bereits voreingestellt.