Karin-Maria Hoffmann

Stand 12.8.2015

Wenn Sie als Arzt, Psychotherapeut, psychiatrischer Pflegedienst, Soziotherapeut oder Rehasportanbieter in Berlin oder Brandenburg an der IV der PIBB teilnehmen möchten, sind drei Schritte erforderlich:

  1. Werden Sie Mitglied im Verein für Psychiatrie und seelische Gesundheit (vpsg):
    Den Mitliedsantrag finden Sie unter www.psychiatrie-in-berlin.de/mitglied-werden
    Dort erfahren Sie auch, an wen der Antrag zu senden ist.Niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten sowie selbstständige Soziotherapeuten werden natürliche Mitglieder des Vereins. MVZ, psychosoziale Träger und Pflegedienste werden korporative Mitglieder im Verein. Psychiater, die in einem MVZ angestellt sind, können gerne, müssen aber nicht Mitglied im vpsg sein.
  2. Unterschreiben Sie eine Kooperationserklärung mit der PIBB.
    Die Kooperationserklärungen erhalten Sie vom PIBB-Sekretariat unter der
    Tel. 221 931 08. Sie finden Sie auch hier: Kooperationserklärungen.
    – In der allgemeinen Kooperationserklärung werden vertragliche Regelungen hinsichtlich der Zusammenarbeit in der IV vereinbart. Es gibt Kooperationserklärungen für Ärzte, für Psychotherapeuten, für Pflege und Soziotherapie sowie für Rehasport.
    – In der Speziellen Kooperationserklärung werden die Regelungen für einen speziellen IV-Vertrag mit einer bestimmten Krankenkasse geregelt.
    Näheres dazu erfahren Sie unter  Kooperationserklärungen.
  3. Wenden Sie sich an das PIBB Sekretariat wegen des Zugangs zur PIBBnet.
    Das PIBB-Sekretariat erreichen Sie unter Tel. 221 931 08. Wenn Sie Mitglied im vpsg sind und eine Kooperationserklärung unterschrieben haben, veranlasst das PIBB-Sekretariat, dass Sie von der Fa. Samedi Ihre persönlichen Zugangsdaten zur PIBBnet erhalten.

 

Wir begrüßen Sie dann gerne auf der nächsten Mitgliederversammlung des Vereins bzw. auf der nächsten zentralen Anwenderkonferenz als neues Mitglied und freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen!

Stand 14.9.2015

Der Verein wurde 2003 von 34 sozialpsychiatrisch ausgerichteten niedergelassenen Nervenärzten/Psychiatern, Klinikern, Psycho-, Sozio- und Ergotherapeuten sowie weiteren in der Psychiatrie Tätigen gegründet. 2004 wurde seine Gemeinnützigkeit anerkannt. 2006 erfolgte die Ausweitung des Wirkungskreises von Berlin auf Berlin und Brandenburg. Derzeit gibt es insgesamt 241 Mitglieder (davon 42 aus Brandenburg). Nach Berufsgruppen differenziert sind dies im Einzelnen 116 niedergelassene Ärzte, 25 Klinikärzte, 22 Psychologen, 11 Sozio- und Ergotherapeuten,  10 MVZs, 46 korporative und 11 sonstige Mitglieder.

Der Verein bildet auf organisatorischer Ebene die ideelle Basis, auf der als wesentlicher Aktionsbereich des Vereins die integrative Versorgung der PIBB GmbH Psychiatrie Initiative Berlin Brandenburg organisiert ist. Die Satzung ist auf der Homepage www.psychiatrie-in-berlin.de einsehbar.

Mitte 2012 gehören über 230 Mitglieder dem VPsG an: über 110 niedergelassene Nervenärzte /Psychiater, ca. 15 leitende Klinik-Psychiater, über 30 – zumeist niedergelassene – Psychotherapeuten, zahlreiche Soziotherapeuten, Ergotherapeuten und Mitarbeiter  des öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie über 30 psychosoziale Träger und Pflegedienste. Der VPsG kooperiert mit allen Versorgungseinrichtungen sowie den Krankheitsbetroffenen und deren Angehörigen und strebt die Entwicklung und Umsetzung vernetzter Versorgungsstrukturen für die ambulante Versorgung schwer psychisch Kranker an. Ausgehend vom vpsg wurde 2008 eine Managementgesellschaft (Psychiatrie Initiative Berlin Brandenburg – PIBB) gegründet, die als Vertragspartner der Krankenkassen fungiert.

Über das Engagement in der IV hinaus organisiert der VPsG Informationsveranstaltungen zur Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen, führt regelmäßig trialogische Treffen durch und vermittelt unabhängige Informationen zum aktuellen Stand wissenschaftlich fundierter psychiatrischer und psychotherapeutischer Diagnostik und Therapie.

Zum Themenkreis „Religion und Psychiatrie“ hat sich ein fester Arbeitskreis gebildet; jährlich findet ein öffentliches psychiatrisch-religionswissenschaftliches Colloquium statt.

Der Vorstand des VPsG setzt sich derzeit zusammen aus:

  • Dr. Norbert Mönter, Arzt für Neurologie und Psychiatrie, Psychotherapie, Psychoanalyse (1. Vorsitzender)
  • Alicia Navarro Urena, Ärztin für Psychiatrie und Psychotherapie ( 2. Vorsitzende)
  • Dr. Barbara Bollmann, Ärztin für Psychiatrie und Psychotherapie (3. Vorsitzende)
  • Dr. Joachim Schaal, Arzt für Neurologie und Psychiatrie, Psychotherapie (Kasse)
  • Stephan Frühauf, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie (Schriftführer)
  • Günter Meyer, Geschäftsführer Pflegestation Meyer & Kratzsch (Beisitz)
  • Dr. Dipl.-Psych. Sabine Streeck, Psychologische Psychotherapeutin (Beisitz)
  • Sylvia Matthes, Geschäftsführerin Pflegedienst Matthespflege (Beisitz)
  • Dr. Michael Krebs, Facharzt für Psychiatrie u. Psychotherapie (Beisitz)

Siehe auch:
PIBB

Stand 9.9.2015

Welche therapeutischen Maßnahmen und Leistungen können verordnet werden?

Die folg. Synopse gibt Ihnen einen Überblick darüber, welche Leistungen im Rahmen welchen IV-Vertrags verordnet werden können

IV-Vertrag

Psychiatr. Pflege

 

Soziotherapie

Psychoedukation

AOK

X

X

 X
BKK-VBU

X

X

 X
DAK Typ A

X

X

 X
DAK Typ B   
zum 31.3.2015 ausgelaufen   

Ist der Umfang der Verordnungen/Leistungen begrenzt?

Für die Leistungen steht Ihnen jeweils ein bestimmtes Kontingent zur Verfügung. Die Art und Höhe des Kontingents ist in den verschiedenen IV-Verträgen unterschiedlich geregelt. Näheres finden Sie unter Kontingente für Pflege, Soziotherapie, Psychotherapie, Rehasport 

Wie legen Sie eine Verordnung an?

Verordnungen werden ausschließlich in PIBBnet angelegt. Voraussetzung dafür ist, dass

  • die  Patientendaten in PIBBnet bereits eingegeben worden sind,
  • eine Patienten-Teilnahmeerklärung in PIBBnet vorhanden ist und vom Patienten unterschrieben wurde

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, verfahren Sie wie folgt:

  • Gehen Sie in PIBBnet auf die Fallansicht (1. Menüreihe: Reiter Patienten; 2. Menüreihe: Reiter Patientenname xy, 3. Menüreihe: Reiter Fälle)
  • Klicken Sie auf den Button Neues Formular für den Fall anlegen (Symbol: weißes Blatt mit grünem Punkt ganz rechts in der Zeile neben AOK/DAK/BKK Vertrag)
    siehe auch screenshot nächste Seite
  • Es öffnet sich ein neues Fenster. Hier wählen Sie unter Formulare das entsprechende Formular, z.B. Verordnung HPK (PIBB/DAK) oder Verordnung ST (PIBB/DAK).
    siehe auch screenshot nächste Seite
  • Klicken Sie dann auf den Button Anlegen, und die Verordnung wird generiert. Die Arzt- und Patientendaten sind übernommen worden und bereits ausgefüllt.
  • Füllen Sie alle Felder der Verordnung sorgfältig aus.
  • SPEICHERN Sie das Formular durch Klicken auf den Button Speichern  rechts unten.
  • FREIGABE: Klicken Sie auf Daten freigeben und geben Sie das Formular an die Kasse und den Leistungserbringer frei. Die Freigabe für die PIBB ist bereits voreingestellt.

Weiterlesen:

Neues Formular erstellen:

Neues Formular auswählen/Verordnung erstellen:

Stand 9.9.2015

Die folg. Regelung gilt ausschließlich für den IV-Vertrag mit der DAK (Typ A). Hier ist in Anlage 15 Folgendes vereinbart worden:

Vertragsauszug aus dem IV-Vertrag DAK (Typ A):

„Die Pflegedienste verfügen über gültige Regelverträge bzw. Zusatzvereinbarungen zur Erbringung von Leistungen der psychiatrischen  häuslichen Krankenpflege in Brandenburg.

Gemäß den Verträgen verfügen sie über mindestens 4 Pflegefachkräfte mit mindestens 300 Std. Weiterbildung in der Psychiatrie.

In der Übergangsphase können Pflegedienste psychiatrische Krankenpflege im Rahmen der Integrierten Versorgung erbringen, wenn sie mindestens über 2 Pflegefachkräfte mit einer psychiatrischen Zusatzsausbildung (300 Std.) verfügen und darüber  hinaus 2 weitere Pflegefachkräfte nachweisen können, die sich in der Weiterbildung befinden.

Die Nachweise sind auf Bitte der DAK dieser in Kopie zur Verfügung zu stellen.“

Stand 9.9.2015

Die folg. Regelung gilt ausschließlich für den IV-Vertrag mit der DAK (Typ A). Hier ist in Anlage 14 Folgendes vereinbart worden:

Vertragsauszug aus dem IV-Vertrag DAK (Typ A):

„Der Pflegedienst  verfügt über gültige Verträge/Zusatzvereinbarungen zur Erbringung von Leistungen der häuslichen psychiatrischen Krankenpflege nach § 37 a SGB V.

Voraussetzung für den Regelvertrag sind  4 Fachpflegekräfte  mit einer staatlich anerkannten Weiterbildung für Psychiatrie bzw. mit einer Weiterbildung in der Psychiatrie gemäß den DKG-Richtlinien  oder mit einer zertifizierten sozialpsychiatrischen Zusatzausbildung. 

Über die  personelle Mindestvorhaltung hinaus können auch Pflegefachkräfte für die Leistungserbringung der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege während ihrer Fachweiterbildung für Psychiatrie/sozialpsychiatrische Zusatzausbildung eingesetzt werden, sofern der Leistungserbringer Anmeldung und Beginn der Weiterbildungsmaßnahme nachweisen kann.

In der Übergangsphase können Pflegedienste für die IV-Leistung zugelassen werden, wenn sie mindestens 3 Fachpflegekräfte nachweisen können und innerhalb von 6 Monaten die Voraussetzungen für den Regelvertrag erfüllen.

Die Nachweise sind auf Bitte der DAK dieser in Kopie zur Verfügung zu stellen.“

Stand 12.8.2015

Da das gesamte Procedere der IV über das internetgestützte Dokumentations-, Kommunika-tions- und Abrechnungssystem der Fa. Samedi (PIBBnet) abgewickelt wird, ist es erforderlich, dass Sie sich damit vertraut machen und die Handhabung erlernen. Der Umgang mit der PIBBnet ist einfach und viele Dinge werden Ihnen, gerade wenn Sie bereits anderweitige Erfahrung mit IT-Programmen haben, bekannt vorkommen. Mit einigen grundlegenden Ab-läufen und Begriffen sollten Sie sich jedoch vertraut machen, weil Ihnen dann das Arbeiten mit der PIBBnet erleichtert wird.

Wer führt die Schulungen zur PIBBnet durch?

Die Schulungen werden von Frau Gerstein (PIBB-Geschäftsstelle) und Hrn. Schikorra (Netzwerkmanager) durchgeführt.

Wo und wann finden die Schulungen statt?

Die Schulungen finden in der Geschäftsstelle der PIBB (Tegeler Weg 4, 10589 Berlin) in der Regel am Mittwochnachmittag statt.

Sie werden bei Bedarf angeboten. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an das PIBB-Sekretariat unter Tel. 221 931 08 und erfragen den nächsten Termin.

Muss ich mich für das Training anmelden?

Eine Anmeldung ist in jedem Fall erforderlich, da nur begrenzte Plätze zur Verfügung stehen bzw. auch eine Mindestteilnehmerzahl vorausgesetzt wird.

Was muss ich außerdem  noch beachten?

Bringen Sie bitte zu dem Training (falls vorhanden) ein internetfähiges Laptop mit sowie Ihre Zugangsdaten (Anmeldename und Passwort) für die PIBBnet.

Weiterlesen:

Stand 15.8.2012

Was ist mit Terminbuchung gemeint?

Mit Terminbuchung[1] ist gemeint, dass Sie als Arzt für einen Patienten, der in der IV DAK Typ B behandelt wird, über die PIBBnet einen Termin bei einem Psychotherapeuten bzw. einer Rehasport-Einrichtung vereinbaren können. Die kooperierenden Psychotherapeuten und Rehasportanbieter haben zu diesem Zweck individuell festgelegt, welche Termine Sie für Psychotherapie-Einzelgespräche,  Psychotherapie-Gruppengespräche bzw. Sportgruppen angeben können.

Bei welchem IV-Vertrag können Sie eine Terminbuchung über PIBBnet vornehmen?

Eine Terminbuchung über PIBBnet ist zurzeit ausschließlich bei dem IV-Vertrag DAK Typ B vorgesehen.

Bei welchen IV-Netzteilnehmern können Sie Termine buchen?

Sie können zurzeit Termine bei Psychotherapeuten bzw. Rehasport-Einrichtungen buchen.

Wie ist das praktische Vorgehen bei einer Terminbuchung? 

  • Sie wählen über den Reiter Patienten den  entsprechenden DAK-Patienten mit einem Doppelklick aus.
  • Sie befinden sich nun auf dem Stammdatenblatt und klicken unten rechts das Feld Zuweisung an.
  • Es erscheint rechts ein Dialogfeld, in dem Sie folgende Eintragungen vornehmen:
    • Zeile mit Ziffer 1: entsprechenden Psychotherapeuten bzw. Rehasportanbieter auswählen, bei dem Sie Ihren Patienten einbuchen wollen.
    • Zeile mit Ziffer 2: entsprechend die Behandler/Kategorie (in der Regel: Name des Ansprechpartners) auswählen
    • Zeile mit Ziffer 4:
      • Klicken Sie den Button Terminart und wählen Sie Psychotherapie-Einzelgespräche, Psychotherapie-Gruppengespräche bzw. Rehasport aus.
      • Klicken Sie den Button Termine? an.  Dort können Sie die freien Termine (grüne Felder) auswählen.
      • Unterhalb des Kalenders erscheint die Uhrzeit, die Sie bitte anklicken, danach befinden Sie sich wieder im Dialogfeld.
    • Im Feld Kommentar können Sie einen Hinweis hinterlegen.
    • Haken Sie Terminzettel drucken an, wenn Sie dem Patienten einen Terminzettel mit Anschrift und Uhrzeit mitgeben möchten.
    • Nachdem Sie SPEICHERN angeklickt haben, erhält der Anbieter automatisch durch die PIBBnet eine Mail zur Information.

Wir empfehlen gerade in den ersten Monaten des Programmbeginns direkt Kontakt mit dem Anbieter aufzunehmen und mögliche Formalitäten zu klären. Wenn Sie einen Termin für Ihren Patient buchen, müssen Sie natürlich auch die entsprechende Verordnung für den Leistungserbringer freigeben.

Siehe auch:

Terminverwaltung über PIBBnet: PDF


[1] Die DAK kann im Übrigen bei Ihnen als Arzt ebenfalls Termine buchen, sofern Sie sich an dem DAK Typ B Vertrag beteiligen und Termine freigegeben haben.

Stand 12.8.2015

Was ist mit dem Begriff Status in PIBBnet gemeint?

Ein Status ist ein Merkmal eines Dokuments in der PIBBnet, aus dem Sie den jeweiligen Bearbeitungsstand ersehen können.

Beispiel: Ein Arzt nimmt einen Patienten neu in die IV auf und stellt gleichzeitig eine Verordnung für Psychiatrische Pflege. Die Verordnung ist solange im Status offen, bis ein Mitarbeiter der Krankenkassen den Vorgang bearbeitet hat. Die Krankenkasse ändert dann den Status in Akzeptiert.

Wo kann ich den Status eines Dokuments finden?

Sie können den Status an zwei Stellen erkennen:

  • In dem geöffneten Dokument in der untersten Zeile,
  • In der Fallansicht in der 3. Spalte (Genehmigungsstatus) und 4. Spalte (Abrechnungsstatus).

Was für Status gibt es in PIBBnet?

Es gibt zwei unterschiedliche Arten von Status:

  • Genehmigungsstatus: Dieser Status zeigt an, ob das Dokument von der Krankenkasse genehmigt worden ist oder ob es noch Beanstandungen gibt. Teilnehmererklärungen von Patienten, Verordnungen, Behandlungspläne weisen einen derartigen Genehmigungsstatus auf. Folg. Status gibt es hier:
offen Dokument wurde von Kasse noch nicht bearbeitet
In Bearbeitung Kasse hat das Dokument/den Vorgang zurzeit in Bearbeitung, aber noch nichts entschieden.
akzeptiert Kasse akzeptiert das Dokument bzw. den Vorgang (z. B. die Erst-VO).
zur Kenntnis Kasse nimmt die Folge-VO zur Kenntnis. (Folge-VO werden nicht mehr genehmigt!!)
fehlerhaft Dokument enthält Fehler und muss von demjenigen, der das Dokument erstellt hat, noch korrigiert werden.
abgelehnt Kasse lehnt das Dokument bzw. den Vorgang ab (z. B. die Aufnahme eines Pat. in der IV)
ruhend Patient hat den behandelnden Arzt gewechselt, Dokument ist nicht mehr aktuell und wird durch ein neues Dokument ersetzt
beendet Patient hat die IV-Behandlung beendet
verlängert Pat hat die reguläre IV-Behandlung abgeschlossen und befindet sich jetzt in der Verlängerungsphase

 

  • Abrechnungsstatus: Dieser Status zeigt an, in welchem Stadium und Bearbeitungsstand der Abrechnungsprozess ist.
Offen Arzt oder Leistungserbringer hat die Abrechnung noch nicht initiiert.
abgerechnet Leistungen wurden abgerechnet
Abrechnung Q1/Q2/Q3/Q4 Arzt hat die IV-Pauschale für das 1. Quartal in Rechnung gestellt.
in Rechnung gestellt Kennzeichnet einen Leistungsnachweis, für den bereits ein Abrechnungsbeleg generiert und an die PIBB freigegeben wurde.
Fertig zur Abrechnung Kennzeichnet einen Abrechnungsbeleg, der vom IV-Netzteilnehmer erstellt wurde und nun bei der PIBB zur Weiterleitung an die Kasse liegt.
fehlerhaft PIBB moniert die Abrechnung, diese muss korrigiert werden.
In Bearbeitung bei Kasse PIBB hat die Rechnung an die Kasse weitergeleitet
angemahnt Rechnungsbearbeitung wurde bei Kasse angemahnt
abgerechnet Abrechnung ist abgeschlossen. Die PIBB hat den Rückrechnungsbeleg erstellt und die Zahlung getätigt.
storniert ungültige Rechnung, die storniert wurde

Was hat der Status für Auswirkungen auf das Dokument?

Dokumente können nur im Status offen oder im Status fehlerhaft geändert werden, nicht in den anderen Status. Dies ist erforderlich, damit Dokumente nicht nachträglich (unabsichtlich oder absichtlich) geändert und damit verfälscht werden können.

Für Sie bedeutet das Folgendes: Wenn Sie ein von Ihnen erstelltes Dokument, das nicht  mehr im Status offen ist, ändern möchten, dann müssen Sie die Kasse bitten, das betreffende Dokument wieder in den Status offen zu setzen. Erst dann können  Sie die gewünschten Änderungen vornehmen.

Wer kann einen Status ändern?

Der Genehmigungsstatus kann nur von der Krankenkasse geändert werden.

Der Abrechnungsstatus kann nur von der PIBB geändert werden bzw. wird automatisch vom System geändert.

Stand 12.8.2015

Welche Aufgabe übernimmt die Soziotherapie in der IV?

Gemeinsam mit der psychiatrischen Pflege übernimmt die Soziotherapie in der IV die wichtige Aufgabe der bezugstherapeutischen Arbeit und der aufsuchenden Betreuung. Insbesondere in den „alten“ IV-Verträgen mit der DAK (Typ A) und der BKK-VBU wird die Soziotherapie häufig im Anschluss an die psychiatrische Pflege eingesetzt und trägt dann zur längerfristigen Stabilisierung, zur Entwicklung der Krankheitsakzeptanz, geeigneter Bewältigungsstrategien und einer längerfristigen (beruflichen und sozialen) Perspektive bei. Dabei ist sie flexibel einsetzbar und kann so bedarfs- und bedürfnisorientiert arbeiten.

Wie sind die Anforderungen an die Soziotherapie in der IV?

Der Soziotherapeut muss über eine Zulassung/ über gültige Verträge zur Erbringung von soziotherapeutischen Leistungen nach § 37 a SGB V verfügen.

Wann wird die Soziotherapie tätig?

Die Soziotherapie wird auf ärztliche Verordnung und in Absprache mit dem behandelnden Facharzt tätig. Die Verordnung wird über die PIBBnet übermittelt. In der Regel sind außerdem gerade zu Beginn der IV-Behandlung und dann  regelmäßig im Verlauf mündliche Absprachen zwischen Arzt und Psychiatrischer Pflegekraft erforderlich.

Wie ist der Umfang der Soziotherapie-Leistungen in der IV?

Umfang und Frequenz der pflegerischen Maßnahmen werden vom Arzt in der Verordnung festgelegt, sind jedoch ggf. in Absprache mit dem Arzt flexibel einsetzbar. Für die Verordnung und Erbringung der Soziotherapie sind in den verschiedenen IV-Verträgen jeweils Kontingente festgelegt, die in jedem Fall beachtet werden müssen.

Siehe auch:

Wie erfolgt die Dokumentation der soziotherapeutischen Leistungen?

Sobald Sie eine Verordnung für Soziotherapie erhalten haben, legen Sie in PIBBnet einen Leistungsnachweis an. In diesem Leistungsnachweis wird jeder Einsatz mit Datum, Dauer und Handzeichen dokumentiert. Die Dokumentation sollte unbedingt zeitnah erfolgen, d. h. in der Regel spätestens 3 Arbeitstage nach dem Einsatz. Der Leistungsnachweis dient der Dokumentation Ihrer Leistungen und ist außerdem die Grundlage für die Abrechnung.

Siehe auch:

Stand 12.8.2015

Was ist die Fa. samedi?

Die Fa. Samedi (Systeme und Anwendungen für die Medizin) ist Partner der PIBB und stellt für die IV ein web-basiertes Dokumentations- und Kommunikationssystem (PIBBnet) zur Verfügung. Nähere Informationen  zur Fa. Samedi finden Sie auf der Homepage unter www.samedi.de/about.

Wer sind Ihre Ansprechpartner bei samedi?

Ansprechpartner bei Fragen sind Frau Demir und Herr Kipar unter Tel. 2123 0707 0.

Die Mitarbeiter der Fa. Samedi sind sehr kompetent, freundlich und geduldig (auch bei sog. „dummen“ Fragen).

Mehr Informationen (z. B. zu Ihrem persönlichen Zugang zur PIBBnet und zu Schulungen) siehe auch  PIBBnet.