Stand 12.8.2015
Wenn Sie IV-Netzteilnehmer werden und als Psychiater, Psychotherapeut, psychiatrische Pflegekraft, Soziotherapeut oder Rehasportler an der IV teilnehmen möchten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Näheres erfahren Sie unter Voraussetzung zur Teilnahme an der IV.
Auf jeden Fall müssen Sie eine Allgemeine Kooperationsvereinbarung mit der PIBB abschließen, die die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit darstellt. Hier erklären Sie, dass Sie die berufsrechtlichen und Zulassungs-Voraussetzungen zur Teilnahme an der IV erfüllen und geben an, bei welchen IV-Verträgen Sie teilnehmen möchten. Hier sind auch unter anderem die Verantwortung und Haftung, die Vertragslaufzeit, die Abrechnung, die Beteiligung an den Struktur- und Logistikkosten, die Kündigungsregelungen, die Beteiligung an der Dokumentation und der Qualitätssicherung geregelt.
Die Allgemeine Kooperationserklärung ist differenziert nach Berufsgruppen. Sie finden Sie hier:
- Allgemeine Kooperationserklärung für Fachärzte und MVZ: doc
- Allgemeine Kooperationserklärung für Pflege & Soziotherapie: doc
- Allgemeine Kooperationserklärung für Psychotherapeuten: doc
- Allgemeine Kooperationserklärung für Rehasport: doc
Außerdem gibt es Spezielle Kooperationserklärungen für die verschiedenen Vertragstypen mit den einzelnen Kassen, die Sie ggf. ebenfalls abschließen müssen. Hier werden die Spezifika des jeweiligen IV-Vertrags geregelt.
Folgende spezielle Kooperationserklärungen gibt es:
AOK:
- Spezieller Teil der Kooperationsvereinbarung Fachärzte AOK: doc
- Spezieller Teil der Kooperationsvereinbarung Pflege – Soziotherapie AOK: doc
- Anlage Vertragsauszug AOK für Ärzte: doc
- Anlage Vertragsauszug AOK für Pflege-Soziotherapie: doc
DAK Typ A:
- Spezieller Teil der Kooperationsvereinbarung Fachärzte (Typ A): doc
- Spezieller Teil der Kooperationsvereinbarung Pflege – Soziotherapie DAK (Typ A): doc
- Anlage Vertragsauszug DAK Typ A für Ärzte: doc
BKK-VBU: