Die PIBB und die PIBB GmbH als Vertragspartner der Krankenkassen setzen sich für den effektiven Ressourceneinsatz in der medizinischen Versorgung und insbesondere der psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung ein. In Eigenverantwortung der PIBB wurden so z.B. Kontingente für einzelne Leistungsbereiche vereinbart, deren Einhaltung auch von der PIBB vertraglich gewährleistet wird. Die vereinbarten Kontingente stellen dabei im Vergleich zur Regelversorgung zusätzliche therapeutische Optionen dar.
Darüber hinaus hat die PIBB mit der AOK Nordost im Dezember 2011 einen IV-Vertrag vereinbart, der ausdrücklich eine globale Mitverantwortung der PIBB für die entstehenden Krankheitskosten der eingeschriebenen IV-Patienten beinhaltet. Dadurch übernimmt die PIBB auch für den wirtschaftlichen Aspekt der Versorgung Verantwortung. Die PIBB geht davon aus, dass bei zielgerechter und intensivierter ambulanter Versorgung (u. a. durch ambulante psychiatrische Pflege und Soziotherapie) eine dauerhaftere Stabilisierung eingeschriebener Patienten erreicht und damit auch kostenintensive Klinikbehandlungen vermieden werden können. Auch sollte sich die verbesserte psychiatrische Versorgung positiv auf die somatische Versorgung auswirken, was sich mittelfristig auch im Hinblick auf die Kostenentwicklung auswirken sollte.
Die Berechnung der IV-Effekte auf das „Gesamtbudget“ ist sehr komplex und erfolgt konsensuell mit der AOK Nordost. Vierteljährlich zahlt die AOK Nordost Abschlagszahlungen auf das erwartete Ergebnis der Budgetberechnung resp. der über alles berechneten Einsparungen. Sollte es in den ersten 3 Jahren nicht zu den erwarteten positiven wirtschaftlichen Effekten kommen, werden diese Abschlagszahlungen als nicht rückzahlbare IV-Aufbau- Strukturinvestitionen der AOK Nordost angesehen.
Beschwerdemanagement
Stand 12.8.2015
Zu dem IV-Netz der PIBB gehört ein professionelles Beschwerdemanagement, das schwerpunktmäßig von dem externen Qualitätsmanagement getragen wird.
Getreu der Philosophie „Jede Beschwerde ist ein Geschenk, aus dem wir lernen können“, haben wir uns vorgenommen, mit Beschwerden freundlich und konstruktiv umzugehen.
Wer kann sich beschweren:
Patienten
Angehörige
Kooperationspartner
Kassen
IV-Netzteilnehmer (dies sollte allerdings nicht der Schwerpunkt sein!)
Wie kann sich jemand beschweren?
Persönlich
Mündlich, auch telefonisch
Schriftlich
Wer nimmt die Beschwerde entgegen ?
Jeder, der Kontakt mit dem Beschwerdeführer hat, kann und sollte die Beschwerde entgegen nehmen.
Wie wird die Beschwerde aufgenommen ?
Für die Annahme der Beschwerde und die Beschwerde-Dokumentation gibt es einen Beschwerde-Annahme-Bogen (doc) , der ausgefüllt werden soll.
Aus dem Bogen geht auch hervor, an wen der Bogen weitergeleitet werden soll.
Wie geht es weiter ? Die Beschwerde wird durch das Qualitätsmanagement und die Geschäftsführung bearbeitet und schriftlich (Beschwerde-Bearbeitungs-Bogen (doc) dokumentiert. Dazu gehören
eine zeitnahe Kontaktaufnahme mit dem Beschwerdeführer und ein Gespräch mit den anderen beteiligten Akteuren,
die Entwicklung eines Lösungsvorschlags,
die Rückmeldung an den Beschwerdeführer und die Erfassung seiner Zufriedenheit mit dem Lösungsvorschlag,
die interne Rückmeldung,
ggf. Konsequenzen für das QM.
Beirat der PIBB
Stand 9.9.2015
Zur fachlichen Beratung hat die PIBB einen Beirat etabliert, der sich am 22. März 2010 in einer ersten Sitzung konstituiert hat.
Die Mitglieder des Fachbeirates sind:
1. PD Dr. Josef Bäuml, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Psychoedukation Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der TU München
2. Dr. Gerd Benesch, Vorsitzender Verein Berliner Nervenärzte (BVDN)
3. Jutta Crämer, Vorstand Angehörige psychisch Kranker Landesverband Berlin e.V.
4. Prof. Dr. Albert Diefenbacher, MBA Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik, Ev. KH Königin Elisabeth Herzberge
5. Ramona Freitag – gemeinsam mit Uwe Wegener Drasdo, bipolaris – Manie & Depression Selbsthilfevereinigung Berlin-Brandenburg
6. Dr. Iris Hauth, Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik, St. Joseph KH Weißensee
7. Prof. Dr. Andreas Heinz Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Charité Campus Mitte
8. Frau Sabine Jansen Geschäftsführerin Deutsche Alzheimer Gesellschaft
9. Prof. Dr. Reinhold Roski Hochschule für Technik und Wirtschaft, Deutsches Pflegeforum
10. Gabriela Slawik, DAK Regionalleiterin Berlin Brandenburg
Regionale Behandlerkonferenzen dienen der Vernetzung und Abstimmung der IV-Netzteilnehmer in einer bestimmten Region in Hinblick auf die integrierte Behandlung der Patienten. Von den IV-Netzteilnehmern wird eine regelmäßige Teilnahme mindestens einmal im Jahr erwartet. Eine darüber hinausgehende Teilnahme an Behandlerkonferenzen wird honoriert.
Teilnehmer:
Alle Leistungserbringer der Integrierten Versorgung der Region (Ärzte, Soziotherapeuten, Fachpflegekräfte, ggf. weitere)
Häufigkeit:
Mindestens 1x/ Quartal
Organisation/ Einladung:
Die Einladung erfolgt durch den regionalen Koordinator
Ort:
Der Ort wird vom Koordinator bekannt gegeben.
Aufgabe:
Die Aufgabe der Behandlerkonferenzen ist die Therapiekoordination und Absprache der verschiedenen Leistungserbringer im Rahmen der ambulanten Komplexbehandlung.
Themen:
1) Fallbesprechungen: Die zu besprechenden Fälle werden vorher dem Koordinator mitgeteilt, der die Abstimmung bei mehreren Vorschlägen übernimmt.
2) Aktuelle Informationen zur und Probleme bei der Umsetzung der Integrierten Versorgung
Leitung:
a) reihum jeweils durch einen Vertreter jeder Berufsgruppe oder
b) durch den regionalen Koordinator
Protokoll:
Die Protokollführung erfolgt abwechselnd jeweils durch einen Vertreter der verschiedenen Berufsgruppen.
Nachweis:
Die Protokolle und die Teilnehmerlisten werden vom regionalen Koordinator per Mail an die Geschäftsstelle der PIBB (Fr. Gerstein: iv@pi-bb.de) und an das externe Qualitätsmanagement (Fr. Dr. Hoffmann: karin-maria.hoffmann@charite.de) übermittelt.
Die Teilnehmer der Integrierten Versorgung verpflichten sich zur regelmäßigen Teilnahme.
Ausscheiden eines IV-Netzteilnehmers
Stand: 12.8.2015
Arzt:
Grundsätzlich übernimmt der Arzt mit der Aufnahme eines Patienten in die IV für die Dauer der IV die Verantwortung für die Behandlung des Patienten. Ein Ausscheiden eines IV-Netzteilnehmers kann daher nur aus wichtigen Gründen stattfinden. Wichtige Gründe sind beispielsweise der Entzug der vertragsärztlichen Tätigkeit oder eine Einschränkung der Tätigkeit. Näheres ist in der allgemeinen Kooperationsvereinbarung geregelt.
Bei einem vorzeitigen Ausscheiden des IV-Netzteilnehmers aus wichtigen Gründen verpflichtet sich der Arzt, für die weitere Behandlung der in die IV aufgenommenen Patienten Sorge zutragen, mit der PIBB abzustimmen und ggf. die Weiterverweisung an einen anderen Arzt / Netzpartner vorzunehmen.
In dem Beitrittsformular der PIBBnet (Psychiater-Beitritt Kasse xy) wird der Status dann auf passiv gesetzt.
Psychiatrische Pflege – Soziotherapie
Die oben beschriebenen Regelungen gelten entsprechend. Bei einem vorzeitigen Ausscheiden eines Leistungserbringers muss die psychiatrische Pflegekraft bzw. der Soziotherapeut in Zusammenarbeit mit der PIBB dafür Sorge tragen, dass die weitere Betreuung des Patienten in der IV gewährleistet ist.
In dem Beitrittsformular der PIBBnet (Leistungserbringer-Beitritt Kasse xy) wird der Status auf passiv gesetzt.
Aufnahme stationärer Patienten
Stand 12.8.2015
Eine Aufnahme in die IV kann auch während eines stationären Aufenthaltes eines Patienten erfolgen. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn die IV von dem behandelnden Stationsarzt initiiert wird. In diesem Fall gilt folg. Procedere:
Stationäre Patienten müssen vor Aufnahme der IV zumindest einmalig beim niedergelassenen IV- Psychiater vorstellig werden, damit neben der Indikationsprüfung auch die Teilnahmeerklärung des Patienten schriftlich und die reguläre IV-Einschreibung über PIBBnet erfolgen kann.
Nach Einschreibung können dann bis zu zwei Termine HPK oder Soziotherapie noch während des Klinikaufenthaltes zum Beziehungsaufbau durchgeführt werden.
Diese Termine werden im Rahmen der IV honoriert; die vorausgehende Erstkonsultation durch den Arzt erfolgt allerdings im Honorarrahmen der IV-Pauschale, kann also nicht separat in Ansatz gebracht werden.
Vor Aufnahme eines Patienten in die IV sollte der Patient immer über die Ziele, die Inhalte und die besonderen Leistungen und Maßnahmen dieses spezifischen IV-Vertrags informiert und aufgeklärt werden.
Das konkrete Aufnahme-Procedere unterscheidet sich naturgemäß bei den einzelnen IV-Verträgen bzw. Krankenkassen. Einzelheiten und Besonderheiten zum Procedere bei den verschiedenen IV-Verträgen finden Sie unter dem Namen (Buchstaben) der betr. Krankenkasse.
Der Patient hat selbstverständlich das Recht, den behandelnden Psychiater zu wechseln. Ein Arztwechsel erfordert folgendes Vorgehen:
Zurzeit geltende Übergangslösung:
Arzt informiert PIBB und Kasse.
Kasse gibt die Teilnahmeerklärung und die Erst-VO an den neuen Arzt frei und stellt die alte Teilnahmeerklärung in den Status „ruhend“.
Leistungserbringer Pflege/ST geben alle bisherigen Leistungsnachweise an den neuen behandelnden Arzt frei.
Neuer behandelnder Arzt legt eine neue Teilnahmeerklärung an, übernimmt dabei die Daten für Beginn und Ende der IV-Behandlung aus der alten Teilnahmeerklärung.
Neuer behandelnder Arzt stellt eine neue VO, dabei werden die Kontingentberechnungen Pflege /ST auf der Basis der alten Leistungsnachweise übernommen bzw. miteinbezogen.
Geplantes Vorgehen in PIBBnet (noch nicht umgesetzt):
Arzt informiert PIBB und Kasse.
Kasse gibt den gesamten Fall für den neuen behandelnden Arzt frei und stellt die alte Teilnahmeerklärung in den Status „ruhend“.
Neuer behandelnder Arzt legt neue Teilnahmeerklärung an, übernimmt dabei die Daten für Beginn und Ende der IV aus der alten Teilnahmeerklärung.
Neuer behandelnder Arzt stellt eine neue VO, Kontingentberechnungen Pflege /ST werden übernommen.
Psychisch kranke Patienten erhalten bedarfsabhängig ein komplexes Angebot ambulanter, insbesondere auch aufsuchender Hilfen. Ziel ist es, stationäre Behandlungen wenn möglich zu vermeiden oder diese zumindest zu verkürzen. Der Facharzt übernimmt das Case Management und die Steuerung der Hilfen und fungiert als Lotse und Arzt des Vertrauens. Psychiatrische Pflege und Soziotherapie können ggf. als Bezugstherapeuten hinzugezogen werden. Insbesondere sollen auch die somatischen Komorbiditäten bei der Steuerung der Hilfen einbezogen werden und die Kooperation mit den Hausärzten verbessert werden. Außerdem soll eine Polymedikation nach Möglichkeit vermieden werden.
Kurzübersicht
Zielgruppe
Psychisch kranke Versicherte der AOK
Besonderheit
Budgetverantwortung der PIBB
Diagnosen
Alle gesicherten F-Diagnosen
Dauer
nicht begrenzt
Procedere
Information und Aufklärung des Pat.
Teilnahmeerklärung und Datenschutzblatt wird von Patient unterschrieben und über PIBBnet an AOK gesendet
Bei Indikation Verordnung psych. Pflege / Soziotherapie über PIBBnet
Eckpunkte
Facharzt ist Arzt des Vertrauens und Lotse im Gesundheitssystem
Facharzt übernimmt das Case Management, die Koordination und die Steuerung der Hilfen
Erweiterte Indikation und Flexibilisierung für die Verordnung von psychiatrische Pflege und Soziotherapie
Ganzheitlicher Behandlungsansatz unter Berücksichtigung somatischer Komorbiditäten
Individuelle Vereinbarung mit Patient zum Verhalten im Krankheitsfall, bei Krisen und zur Inanspruchnahme ärztl. Leistungen
Vermeidung von Polymedikation
Teilnahme an Veranstaltungen und Netzaktivitäten der PIBB
Honorierung
monatl. Pauschale der ärztl. Leistungen zusätzlich zu EBM-Leistungen
Aufklärung und Informieren des Patienten über Ziele und Inhalte des IV-Vertrags
Patient/Fall in PIBBnet (samedi) anlegen
Unter Menü Patienten – Patient hinzufügen anklicken,
Daten eingeben, dann speichern
Teilnahmeerklärung anlegen und unterschreiben lassen
Unter dem Patientennamen auf Fälle gehen (es erscheint die Fallansicht)
Neues Formularanklicken, dann
Neuen Fall anlegen
Unter FormularTeilnahmeerklärung IV AOK wählen
Auf Anlegen klicken
Angaben überprüfen, ggf. ergänzen
Speichern
Klicken Sie nun auf den Button Drucken als pdf. Es wird ein 3-seitiges Dokument erstellt, das Sie ausdrucken können.
S. 2 und S. 3 erhält der Patient und sollte beide Seiten sorgfältig durchlesen. Nach dem Durchlesen unterschreibt der Patient die S. 1 (Teilnahme- und Einwilligungserklärung), Sie als Arzt unterschreiben bitte ebenfalls.
In der Teilnahmeerklärung das Feld Unterschrift (Patient) wurde erbracht anklicken.
Button Daten freigebenanklicken
Für die AOK freigeben
Freigabe für die PIBB ist bereits voreingestellt
Speichern und schließen
Am Ende eines Quartals senden Sie bitte die gesammelten Originale der AOK-Teilnahmeerklärungen an die PIBB, die diese dann an die Kasse weiterleitet.
Procedere bei der Verordnung von Leistungen
Verordnung anlegen
In der Fallansicht (Patienten – Fälle) auf Neues Formular klicken
Unter Vorhandenen Fall: AOK auswählen
Unter Formular für die Pflege Verordnung HPK (PIBB/AOK) oder für die Soziotherapie Verordnung ST (PIBB/AOK) auswählen
Dann auf Anlegen klicken
Verordnung ausfüllen:
Patientendaten auf Vollständigkeit prüfen, ggf. ergänzen
Verordnungsumfang (für diese Verordnung):
Erst- vs. Folgeverordnung auswählen
Psychiatr. Pflege vs. Soziotherapie auswählen (Im Folgenden wird das Procedere bei einer VO für psych. Pflege beschreiben, das Procedere bei einer VO für Soziotherapie ist im Prinzip ähnlich, nur wesentlich kürzer und damit einfacher)
Gültigkeitsdauer der Verordnung: längstens 92 Tage
VO für Soziotherapie: i. d. Regel 15 Std.
Verordnungsumfang umfasst:
entweder eine Woche, einen Monat oder die Gesamtdauer angeben
Tage pro Woche angeben
Stunden pro Tag angeben
Die Gesamtstunden werden automatisch berechnet.
Bei folg. Fragen jeweils ja/nein auswählen:
Unfallfolgen ?
Beurteilung nach § 37.3 SGB V (Pflegeperson im Haushalt vorhanden?) nicht möglich ?
Bitte lassen Sie sich nicht von den vielen Details abschrecken; das eigentliche Abrechnungsprocedere ist deutlich einfacher, als es die Anleitung auf den ersten Blick vermuten lässt. Anders als bei den anderen IV-Verträgen werden Sie die IV-Pauschale in Höhe von 5,- Euro pro Quartal und pro Patient direkt von der PIBB erhalten.
Voraussetzung: Vollständige Eingabe Ihrer Kontakt- und Abrechnungsdaten. Dazu müssen Sie Folgendes tun:
In der linken Spalte wählen Sie „Klinik/ Praxis/ Firma“.
Unter dem Reiter Kontaktdaten geben Sie am Ende der Seite unter Abrechungsinformationen bitte Ihre Kontoverbindung und Ihre Steuernummer ein.
Unter dem Reiter Teammitglieder geben Sie unter Berufliche Informationen bitte Ihre Lebenslange Arztnummer (LAN) ein.
Zeitpunkt der Abrechnung: Es wird quartalsweise abgerechnet.
Formular: Die Abrechnung erfolgt über das Formular der Teilnahmeerklärung des Patienten.
Praktische Durchführung:
Gehen Sie in der erste Reiterreihe auf den Reiter Patienten und in der zweiten Reiterreihe auf Alle Fälle.
Wählen Sie unter dem Feld Titel das Formular Teilnahmeerklärung AOK aus. Ihnen werden nun ausschließlich die Patienten angezeigt, für die eine AOK-Teilnahmeerklärung ausgefüllt wurde.
Möglicherweise müssen Sie Ihre Auswahl noch verfeinern. Dazu können Sie die Spalte Erstellt am anklicken und dort einen Filter (z. B. „nach“ oder „vor“) setzen.
Klicken Sie nun links oben auf das leere Kästchen in der Rubrikenleiste (die Zeile, in der grau unterlegt „Patient“, „Titel“ etc. steht). Nun sollten alle Ihre Fälle einen Haken erhalten haben und unten ist der Button Beleg generieren zu sehen.
Klicken Sie auf den Button Beleg generieren. Es erscheint ein Dialogfenster:
Linke Fensterseite:
Unter Belege klicken Sie auf das Pfeilsymbol und wählen Abrechnung Teilnahmeerklärung AOK.
Die Zeile Abrechnungsprofil ist nur fakultativ gegeben und in der Regel voreingestellt.
Unter Abrechnungsstatus klicken Sie auf das Pfeilsymbol und wählen Abrechnung Q1 ein (oder das Quartal, welches abgerechnet werden soll).
Die Freigabe an die PIBB und an Ihre Praxis ist voreingestellt, ebenso die Auswahl zur Einzelrechnung.
Rechte Fensterseite:
Insbesondere für den ersten Rechnungsdurchlauf empfehlen wir, keinen automatischen Durchlauf vorzunehmen (also das Kästchen „automatischer Durchlauf“ bei dem ersten Mal in der rechten Hälfte nicht anhaken). Auf diese Weise können Sie Ihr Abrechnungsformular kurz in dem unteren Sichtfenster überprüfen.
Geben Sie in dem Abrechnungsformular an, welches Quartal Sie abrechnen wollen. Starten Sie immer mit dem frühest möglichen Quartal.
Klicken Sie nach der Prüfung auf Fortfahren (wenn Sie mehrere Patienten ausgewählt haben, drücken Sie so oft Fortfahren, bis alle Belege erstellt sind).
Es erscheint nach der Prozedur ein grüner Haken mit der Mitteilung: Generierung der Rechnungen war erfolgreich!
Unter dem Reiter Fälle können Sie nun das neu erstellte Abrechnungsformular Patientenpauschale einsehen. Hiermit haben Sie Ihre Rechnungsformulare erstellt. Sie können nun den Rechnungsbeleg für Ihre Unterlagen ausdrucken. In der Fallübersicht erscheint in dem Formular Teilnahmeerklärung unter Abrechnungsstatus „Abrechnung Q1“.
Übersicht über das Procedere für Pflege und Soziotherapie
In der Fallansicht (Patienten- Fälle) auf Neues Formular klicken
Unter Vorhandenen Fall: AOK auswählen
Unter Formular den entsprechenden Leistungsnachweis auswählen:
Leistungsnachweis (HPK Berlin – AOK)
Leistungsnachweis (HPK Bandenburg – AOK)
Leistungsnachweis AOK (ST) auswählen
Dann auf Anlegen klicken
ACHTUNG:
Die Leistungsnachweise für psychiatrische Pflege MÜSSEN monatlich angelegt werden. Sie müssen außerdem jeweils am Ende einer Behandlungswoche enden.
Die Leistungsnachweise für SoziotherapieMÜSSEN für den gesamten Verordnungszeitraum angelegt werden. Sie enden jeweils am Ende eines Verordnungszeitraums.
In der linken Spalte wählen Sie „Klinik/ Praxis/ Firma“
Es erscheint ein Feld mit Ihren Kontaktdaten. Am Ende dieser Seite unter der Überschrift Abrechungsinformationen geben Sie bitte Ihre IK-Nr., Betriebsstätten-Nr., Ihre Kontoverbindung und Ihre Steuernummer ein.
Zeitpunkt der Abrechnung:
Pflege: monatliche Abrechnung
Soziotherapie: Es MUSS zum Ende eines Verordnungszeitraums abgerechnet werden.
Abrechnung für Psychiatrische Pflege:
Der Termin des 1. Einsatzes definiert immer gleichzeitig den Beginn einer Behandlungswoche. Der Leistungsnachweis MUSSimmer am Ende einer Behandlungswoche enden. Dies ist für die Berechnung der Wochenpauschalen unabdingbar.
Bsp.: Der ersteEinsatz erfolgt am Mittwoch, 18.1., der Beginn der Behandlungswoche ist also immer am Mittwoch, die Behandlungswoche endet jeweils am Dienstag. Der letzte Eintrag kann für Dienstag gemacht werden.
Die Abrechnung erfolgt spätestens am letzten Tag der letzten Behandlungswoche. Der Zeitraum der Behandlungswoche richtet sich nach dem Wochentag des ersten Einsatzes (siehe Beispiel).
Abrechnung für Soziotherapie:
Es MUSS immer zum Ende eines Verordnungszeitraums abgerechnet werden.
Für einen Verordnungszeitraum wird ein Leistungsnachweis angelegt.
Die Pauschale für Koordination und Zusammenarbeit in Höhe von 20% der Leistungen wird automatisch berechnet und addiert, sie muss nicht gesondert dokumentiert werden. Bsp.: Eine Verordnung wurde für 15 Stunden Soziotherapie ausgestellt; es werden 12 Stunden erbracht; automatisch bei der Generierung des Abrechnungsbelegs werden 20% (=3 Std.) aufsummiert.
Praktische Durchführung der Abrechnung:
Leistungsnachweis vollständig ausfüllen
Speichern
auf Beleg generieren klicken
im neuen Fenster auf Starten klicken, (Beleg wird erstellt), Rechnung und Freigabe kontrollieren
Speichern und fortfahren anklicken, (Beleg geht an PIBB-Sekretariat)
Fenster schließen.
Nach der Abrechnung
ist der alte Leistungsnachweis geschlossen und kann nicht mehr verändert werden,
muss ein neuer Leistungsnachweis angelegt werden. Auf dem neuen Leistungsnachweis erscheint als erster Termin (quasi als Erinnerung) noch einmal der letzte Termin des alten Leistungsnachweises. Dieser muss dann mit einem neuen Termin überschrieben werden.
Kontrolle der Abrechnung
In der Fallansicht ist der Abrechnungsstatus des Leistungsnachweises geändert von offen nach: Rechnung gestellt.
Das Formular Abrechnungsbeleg HPK bzw. Abrechnungsbeleg ST kann in der Fallansicht geöffnet und ausgedruckt werden.
Die Rechnungsnummer, die automatisch generiert wurde, kann dem Abrechnungsbeleg entnommen werden:
Bei der AOK beginnt die Rechnungsnr. immer mit den Buchstaben ALA.
Abrechnungsprofil:
Träger, die sowohl Soziotherapie als auch Pflege mit unterschiedlicher IK-Nummer anbieten, benötigen zur Abrechnung zwei Profile in PIBBnet. Ein neues Profil erstellen Sie wie folgt:
Auf der Startseite von PIBBnet rechts oben den Button Einstellungen anklicken.
Dann in der linken Spalte auf Klinik/Praxis/Firma klicken.
Unter der Überschrift Abrechnungsdaten befindet sich der Reiter Standardprofil. In dieser Zeile ganz rechts finden Sie folg. Symbol ⊕, das Sie zum Erstellen des neuen Profils anklicken.
Nachdem Sie dem neuen Profil einen Namen gegeben haben, tragen Sie Ihre entsprechenden Abrechnungsdaten ein.
Am Schluss SPEICHERN nicht vergessen!
AOK: Hinweise zur Verordnung Pflege und Soziotherapie
Stand: 11.9.2013
Verordnung psychiatrische Pflege:
Die Verordnung einer Behandlungspflege, ob somatisch oder psychiatrisch, dient grundsätzlich der Sicherstellung einer ärztlichen Behandlung. Im SGB V, § 37,2 wird dazu die rechtliche Grundlage definiert, die auch in der integrierten Versorgung ihre Gültigkeit behält. In diesem Kontext sind Leistungserbringer gehalten, sich nach der ärztlichen Vorgabe zu orientieren. Diese gesetzliche Grundlage wird im Rahmenvertrag der Regelversorgung mit den Pflegediensten konkretisiert; demzufolge ist eine einseitige Änderung der Verordnungsvorgabe durch den Pflegedienst nicht zulässig. Allerdings zählt im Kontext einer verordneten Behandlungspflege die Patientenbeobachtung zum essentiellen Aufgabenbereich, in der auch die Notwendigkeit einer Verordnungsvorgabe in der eigenen Häuslichkeit ständig überprüft werden muss. Sollte eine andere Notwendigkeit beobachtet werden, ist dies dem behandelnden Arzt sofort mitzuteilen. Um eine gewisse Flexibilität zu gewährleisten, kann sowohl in der Regelversorgung als auch in der der integrierten Versorgung die Verordnung analog einer Bedarfsmedikation vorgegeben werden. Der Pflegedienst ist damit aufgefordert innerhalb der vorgegebenen Definition, den Bedarf zu ermitteln. Diese Bedarfsermittlung muss regelmäßig mit dem Arzt kommuniziert werden.
Eine Verordnung für psychiatrische Krankenpflege in der integrierten Versorgung sollte sich an den Regeln einer Bedarfsmedikation orientieren, mit der gleichzeitigen Aufforderung an die Leistungserbringer, diese, wie bei einer Bedarfsmedikation, nicht automatisch voll auszuschöpfen. Grundsätzlich sollte die Philosophie einer Verordnungspraxis darin bestehen, im Akutfall auch intensives Hometreatment zu ermöglichen, danach aber einen Patienten eher niedrigschwellig zu betreuen, dafür mitunter auch aber langfristiger.
Im Rahmen der eigenen Budgetverantwortung empfiehlt die PIBB, bei einer Erstverordnung für max. 92 Tage nicht mehr als 76 Einheiten zu überschreiten. In der Folgeverordnung sollte eine Degression erkennbar sein, so dass die zweite Quartalsverordnung nicht mehr als 56 Einheiten, die dritte 24 und die vierte 12 Einheiten nicht überschreiten sollte.
Für die psychiatrischen Pflegedienste gelten in der integrierten Versorgung dieselben Bedingungen, wie in der Regelversorgung. Die Einheit einer Behandlungspflege ist nicht zeitlich hinterlegt und es können mehrere Einsätze zusammengelegt werden.
Parallelverordnungen mit der Soziotherapie sollten vermieden und in begründeten Fällen mit der PIBB abgesprochen werden.
Verordnung Soziotherapie:
Die o. g. formellen Bedingungen entsprechen im Wesentlichen auch den Voraussetzungen für die Soziotherapie. Besondere Bedingungen sind:
– Indikationsausweitung (s. Anlage Vertragsauszug)
– eine Verordnung (Erst- und Folgeverordnung) wird für max. 92 Tage mit 15 Therapie-einheiten ausgestellt.
Für Leistungserbringer der Soziotherapie gelten in der integrierten Versorgung dieselben formalen Bedingungen der Zulassung etc., wie in der Regelversorgung.
AOK-Patienteninfo:
„Mein AOK-Gesundheitsnetz – Seelische Gesundheit“
Das Gesundheitsprogramm für psychische Erkrankungen in Zusammenarbeit mit der PIBB – Psychiatrie Initiative Berlin-Brandenburg
Guten Tag, sehr geehrte Damen und Herren,
gern möchten wir Sie über ein Angebot Ihrer AOK Nordost – Die Gesundheitskasse informieren. Gemeinsam mit engagierten und ausgesuchten Partnern der PIBB (Psychiatrie Initiative Berlin Brandenburg) hat die AOK Nordost das Programm Mein AOK-Gesundheitsnetz – Seelische Gesundheit entwickelt. Ziel des Programms ist es, Patienten mit psychischen Erkrankungen eine bestmögliche, individuell abgestimmte, ambulante Versorgung und Begleitung zu gewährleisten. Mit „Mein AOK-Gesundheitsnetz – Seelische Gesundheit“ wird u. a. die Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Soziotherapeuten und Pflegediensten gefördert und intensiviert.
Als erster Ansprechpartner begleitet der Psychiater als Arzt des Vertrauens den teilnehmenden Patienten durch die gesamte Therapie. Ausgesuchte Partner stellen dabei eine optimale Behandlung durch eine enge und koordinierte Zusammenarbeit sicher.
Nehmen Sie jetzt teil und profitieren auch Sie von verschiedenen Vorteilen, wie z. B.
Ihr Arzt des Vertrauens begleitet Sie intensiv durch die gesamte Therapie und
informiert und berät Sie zu verschiedenen Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten,
es erfolgt eine schnelle und unbürokratische Vermittlung durch Ihren Arzt des Vertrauens, da er zusätzlich auf ein ambulantes Versorgungsnetzwerk zurückgreifen kann,
Ihre Teilnahme ist freiwillig und kostenlos.
Haben Sie noch weitere Fragen zu diesem Angebot? Rufen Sie uns einfach an.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
Ansprechpartner für die IV
Stand 12.8.2015
Psychiatrie Initiative Berlin Brandenburg GmbH und Co. KG
Geschäftsstelle: Tegeler Weg 4, 10589 Berlin Tel.: 030 / 221 931 08 Fax: 030 / 221 931 09
Telefonzeiten: Mo, Di, Do und Fr 9:00 – 11:00 Uhr, Mi 13:00 – 15:00 Uhr
Ärztlicher Leiter / Geschäftsführer: Dr. Norbert Mönter