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Das Gesundheitsprogramm für psychische Erkrankungen in Zusammenarbeit mit der PIBB – Psychiatrie Initiative Berlin-Brandenburg

Guten Tag, sehr geehrte Damen und Herren,

gern möchten wir Sie über ein Angebot Ihrer AOK Nordost – Die Gesundheitskasse informieren. Gemeinsam mit engagierten und ausgesuchten Partnern der PIBB (Psychiatrie Initiative Berlin Brandenburg) hat die AOK Nordost das Programm Mein AOK-Gesundheitsnetz – Seelische Gesundheit entwickelt. Ziel des Programms ist es, Patienten mit psychischen Erkrankungen eine bestmögliche, individuell abgestimmte, ambulante Versorgung und Begleitung zu gewährleisten. Mit „Mein AOK-Gesundheitsnetz – Seelische Gesundheit“ wird u. a. die Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Soziotherapeuten und Pflegediensten gefördert und intensiviert.

Als erster Ansprechpartner begleitet der Psychiater als Arzt des Vertrauens den teilnehmenden Patienten durch die gesamte Therapie. Ausgesuchte Partner stellen dabei eine optimale Behandlung durch eine enge und koordinierte Zusammenarbeit sicher.

Nehmen Sie jetzt teil und profitieren auch Sie von verschiedenen Vorteilen, wie z. B.

    • Ihr Arzt des Vertrauens begleitet Sie intensiv durch die gesamte Therapie und
    • informiert und berät Sie zu verschiedenen Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten,
    • es erfolgt eine schnelle und unbürokratische Vermittlung durch Ihren Arzt des Vertrauens, da er zusätzlich auf ein ambulantes Versorgungsnetzwerk zurückgreifen kann,
    • Ihre Teilnahme ist freiwillig und kostenlos.

Haben Sie noch weitere Fragen zu diesem Angebot? Rufen Sie uns einfach an.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre AOK Nordost – Die Gesundheitskasse

Stand: 12.8.2015

Verordnung psychiatrische Pflege:

 Die Verordnung einer Behandlungspflege, ob somatisch oder psychiatrisch, dient grundsätzlich der Sicherstellung einer ärztlichen Behandlung. Im SGB V, § 37,2 wird dazu die rechtli­che Grundlage definiert, die auch in der integrierten Versorgung ihre Gültigkeit behält. In diesem Kontext sind Leistungserbringer gehalten, sich nach der ärztlichen Vorgabe zu orien­tieren. Diese gesetzliche Grundlage wird im Rahmenvertrag der Regelversorgung mit den Pflegediensten konkretisiert; demzufolge ist eine einseitige Änderung der Verordnungsvor­gabe durch den Pflegedienst nicht zulässig. Allerdings zählt im Kontext einer verordneten Behandlungspflege die Patientenbeobachtung zum essentiellen Aufgabenbereich, in der auch die Notwendigkeit einer Verordnungsvorgabe in der eigenen Häuslichkeit ständig über­prüft werden muss. Sollte eine andere Notwendigkeit beobachtet werden, ist dies dem be­handelnden Arzt sofort mitzuteilen. Um eine gewisse Flexibilität zu gewährleisten, kann so­wohl in der Regelversorgung als auch in der integrierten Versorgung die Verordnung analog einer Bedarfsmedikation vorgegeben werden. Der Pflegedienst ist damit aufgefordert innerhalb der vorgegebenen Definition, den Bedarf zu ermitteln. Diese Bedarfsermittlung muss regelmäßig mit dem Arzt kommuniziert werden.

Eine Verordnung für psychiatrische Krankenpflege in der integrierten Versorgung sollte sich an den Regeln einer Bedarfsmedikation orientieren, mit der gleichzeitigen Aufforderung an die Leistungserbringer, diese, wie bei einer Bedarfsmedikation, nicht automatisch voll auszuschöpfen. Grundsätzlich sollte die Philosophie einer Verordnungspraxis darin bestehen, im Akutfall auch intensives Hometreatment zu ermöglichen, danach aber einen Patienten eher niedrigschwellig zu betreuen, dafür mitunter auch aber langfristiger.

Im Rahmen der eigenen Budgetverantwortung empfiehlt die PIBB, bei einer Erstverordnung für max. 92 Tage nicht mehr als 76 Einheiten zu überschreiten. In der Folgeverordnung sollte eine Degression erkennbar sein, so dass die zweite Quartalsverordnung nicht mehr als 56 Einheiten, die dritte 24 und die vierte 12 Einheiten nicht überschreiten sollte.

Für die psychiatrischen Pflegedienste gelten in der integrierten Versorgung dieselben Bedingungen, wie in der Regelversorgung. Die Einheit einer Behandlungspflege ist nicht zeitlich hinterlegt und es können mehrere Einsätze zusammengelegt werden.

Parallelverordnungen mit der Soziotherapie sollten vermieden und in begründeten Fällen mit der PIBB abgesprochen werden.

Verordnung Soziotherapie:

Die o. g. formellen Bedingungen entsprechen im Wesentlichen auch den Voraussetzungen für die Soziotherapie. Besondere Bedingungen sind:

–      Indikationsausweitung (s. Anlage Vertragsauszug)

–      eine Verordnung (Erst- und Folgeverordnung) wird für max. 92 Tage mit 15 Therapie-einheiten ausgestellt.

Für Leistungserbringer der Soziotherapie gelten in der integrierten Versorgung dieselben formalen Bedingungen der Zulassung etc., wie in der Regelversorgung.

AOK: Übersicht über das Procedere für Pflege und Soziotherapie

Stand 12.8.2015

Procedere zur Leistungsdokumentation

  • Leistungsnachweis psych. Pflege / Soziotherapie anlegen
  • In der Fallansicht (Patienten- Fälle) auf Neues Formular klicken
  • Unter Vorhandenen Fall:  AOK auswählen
  • Unter Formular den entsprechenden Leistungsnachweis auswählen:
    • Leistungsnachweis (HPK Berlin – AOK)
    • Leistungsnachweis (HPK Bandenburg – AOK)
    • Leistungsnachweis AOK (ST)  auswählen
  • Dann auf Anlegen klicken

ACHTUNG:

  • Die Leistungsnachweise für psychiatrische Pflege MÜSSEN monatlich angelegt werden. Sie müssen außerdem jeweils am Ende einer Behandlungswoche enden.
  • Die Leistungsnachweise für Soziotherapie MÜSSEN für den gesamten Verordnungszeitraum angelegt werden. Sie enden jeweils am Ende eines Verordnungszeitraums.
  • Leistungsnachweis psych. Pflege / Soziotherapie ausfüllen
    • Angaben zum Einsatz machen:
      • Datum eingeben
      • Beginn und Ende des Einsatzes angeben
      • Handzeichen-Kürzel eintragen
    • SPEICHERN
    • FREIGEBEN
  • Auf Daten freigeben klicken
  • den behandelnden Facharzt auswählen und In der Spalte unter dem Auge (=Leserechte) anklicken
  • PIBB ist bereits voreingestellt!
  • Speichern und schließen

Siehe auch

Leistungsnachweise

 

 

Procedere zur Abrechnung

Grundlage für die Abrechnung sind Ihre vollständig ausgefüllten Leistungsnachweise.

  • Voraussetzung: Vollständige Eingabe Ihrer Kontakt- und Abrechnungsdaten. Dazu müssen Sie Folgendes tun:
  • Gehen Sie hierzu auf die Startseite www.samedi.de
  • Klicken Sie oben rechts auf „Einstellungen“
  • In der linken Spalte wählen Sie „Klinik/ Praxis/ Firma
  • Es erscheint ein Feld mit Ihren Kontaktdaten. Am Ende dieser Seite unter der Überschrift Abrechungsinformationen geben Sie bitte Ihre IK-Nr., Betriebsstätten-Nr., Ihre  Kontoverbindung und Ihre Steuernummer ein.
  • Zeitpunkt der Abrechnung:
  • Pflege: monatliche Abrechnung
  • Soziotherapie: Es  MUSS  zum Ende eines Verordnungszeitraums abgerechnet werden.

 

  • Abrechnung für Psychiatrische Pflege:
    • Der Termin des 1. Einsatzes definiert immer gleichzeitig den Beginn einer Behandlungswoche. Der Leistungsnachweis MUSSimmer am Ende einer Behandlungswoche enden. Dies ist für die Berechnung der Wochenpauschalen unabdingbar.
      • Bsp.: Der erste Einsatz erfolgt am Mittwoch, 18.1., der Beginn der Behandlungswoche ist also immer am Mittwoch, die Behandlungswoche endet jeweils am Dienstag. Der letzte Eintrag kann für  Dienstag gemacht werden.
      • Die Abrechnung erfolgt spätestens am letzten Tag der letzten Behandlungswoche. Der Zeitraum der Behandlungswoche richtet sich nach dem Wochentag des ersten Einsatzes (siehe Beispiel).
  • Abrechnung für Soziotherapie:
    • Es  MUSS  immer zum Ende eines Verordnungszeitraums abgerechnet werden.
    • Für einen Verordnungszeitraum wird ein Leistungsnachweis angelegt.
    • Die Pauschale für Koordination und Zusammenarbeit in Höhe von 20% der Leistungen wird automatisch berechnet und addiert, sie muss nicht gesondert dokumentiert werden.
      Bsp.: Eine Verordnung wurde für 15 Stunden Soziotherapie ausgestellt; es werden 12 Stunden erbracht; automatisch bei der Generierung des Abrechnungsbelegs werden 20% (=3 Std.) aufsummiert.

 

  • Praktische Durchführung der Abrechnung:
    • Leistungsnachweis vollständig ausfüllen
    • Speichern
    • auf Beleg generieren klicken
    • im neuen Fenster auf Starten klicken, (Beleg wird erstellt), Rechnung und Freigabe kontrollieren
    • Speichern und fortfahren anklicken, (Beleg geht an PIBB-Sekretariat)
    • Fenster schließen.
  • Nach der Abrechnung
  •  ist der alte Leistungsnachweis geschlossen und kann nicht mehr verändert werden,
  • muss ein neuer Leistungsnachweis angelegt werden. Auf dem neuen Leistungsnachweis erscheint als erster Termin (quasi als Erinnerung) noch einmal der letzte Termin des alten Leistungsnachweises. Dieser muss dann mit einem neuen Termin überschrieben werden.
  • Kontrolle der Abrechnung
  • In der Fallansicht ist der Abrechnungsstatus des Leistungsnachweises geändert von offen nach: Rechnung gestellt.
  • Das Formular Abrechnungsbeleg HPK bzw. Abrechnungsbeleg ST kann  in der Fallansicht geöffnet und ausgedruckt werden.
  • Die Rechnungsnummer, die automatisch generiert wurde, kann dem Abrechnungsbeleg entnommen werden:
    • Bei der AOK  beginnt die Rechnungsnr. immer mit den Buchstaben ALA.

Mit dem 2. Quartal 2015  erfolgt die Abrechnung über das DMRZ (Deutsches Medizinrechenzentrum GmbH). Ab dem Abrechnungsmonat Mai erhalten Sie den Rückrechnungsbeleg nicht mehr über samedi, sondern können diesen direkt bei dem DMRZ abrufen. Eine Anleitung dazu ist gerade in Arbeit, Sie finden sie dann in Kürze im QM-Handbuch unter dem Stichwort Rückrechnungsbeleg.
 

Abrechnungsprofil:

Träger, die sowohl Soziotherapie als auch Pflege mit unterschiedlicher IK-Nummer anbieten, benötigen zur Abrechnung zwei Profile in PIBBnet. Ein neues Profil erstellen Sie wie folgt:

  • Auf der Startseite von PIBBnet rechts oben den Button Einstellungen anklicken.
  • Dann in der linken Spalte auf Klinik/Praxis/Firma klicken.
  • Unter der Überschrift Abrechnungsdaten befindet sich der Reiter  Standardprofil. In dieser Zeile ganz rechts finden Sie folg. Symbol ⊕, das Sie zum Erstellen des neuen Profils anklicken.
  • Nachdem Sie dem neuen Profil einen Namen gegeben haben, tragen Sie Ihre entsprechenden Abrechnungsdaten ein.
  • Am Schluss SPEICHERN nicht vergessen!

Stand 9.9.2015.

Procedere bei der Aufnahme eines Patienten

  • Aufklärung und Informieren  des Patienten über Ziele und Inhalte des IV-Vertrags
  •  Patient/Fall in PIBBnet (samedi) anlegen
    • Unter Menü PatientenPatient hinzufügen anklicken,
    • Daten eingeben, dann speichern
  • Teilnahmeerklärung anlegen und unterschreiben lassen 
    • Unter dem Patientennamen auf Fälle gehen (es erscheint die Fallansicht)
    • Neues Formular anklicken, dann
      • Neuen Fall anlegen
      • Unter Formular Teilnahmeerklärung IV AOK wählen
      • Auf Anlegen klicken
      • Angaben überprüfen, ggf. ergänzen
      • Speichern
      • Klicken Sie nun auf den Button Drucken als pdf. Es wird ein 3-seitiges Dokument erstellt, das Sie ausdrucken können.
      • S. 2 und S. 3 erhält der Patient, der beide Seiten sorgfältig durchlesen sollte. Nach dem Durchlesen unterschreibt der Patient die S. 1 (Teilnahme- und Einwilligungserklärung), Sie als Arzt unterschreiben bitte ebenfalls.
      • In der Teilnahmeerklärung das Feld Unterschrift (Patient) wurde erbracht anklicken.
      • Button Daten freigebenanklicken
        • Für die AOK freigeben
        • Freigabe für die PIBB ist bereits voreingestellt
        • Speichern und schließen
      • Am Ende eines Quartals senden Sie bitte die gesammelten Originale der AOK-Teilnahmeerklärungen an die PIBB, die diese dann an die Kasse weiterleitet.

 

Procedere bei der Verordnung von Leistungen

  • Verordnung anlegen
    • In der Fallansicht (Patienten – Fälle) auf Neues Formular klicken
    • Unter Vorhandenen Fall:  AOK auswählen
    • Unter Formular auswählen:
      • Psychiatrische Pflege: Verordnung HPK (PIBB/AOK) oder
      • SoziotherapieVerordnung ST (PIBB/AOK) oder
      • Psychoedukation: Verordnung PE (PIBB/AOK)
    • Dann auf Anlegen klicken
  • Verordnung ausfüllen:
    • Patientendaten auf Vollständigkeit prüfen, ggf. ergänzen
    • Verordnungsumfang (für diese Verordnung):
      • Erst- vs. Folgeverordnung auswählen
      • Psychiatr. Pflege vs. Soziotherapie auswählen (Im Folgenden wird das Procedere bei einer VO für psych. Pflege beschreiben, das Procedere bei einer VO für Soziotherapie oder Psychoedukation  ist im Prinzip ähnlich, nur wesentlich kürzer und damit einfacher)
      • Gültigkeitsdauer der Verordnung: längstens 92 Tage
      • Verordnungsumfang umfasst:
        • entweder  eine Woche, einen Monat oder die Gesamtdauer angeben
        • Tage pro Woche angeben
        • Stunden pro Tag angeben
        • Die Gesamtstunden werden automatisch berechnet.
        • Verordnete Einheiten Pflege (Empfehlung):
          • Erstverordnung: max. 76 Einheiten
          • Folgeverordnung: max. 56 Einheiten
          • weitere Verordnungen: es sollte eine Degression erkennbar sein
        • Verordnete Einheiten Soziotherapie: i. d. Regel  nicht mehr als 15 Std.
    • Bei folg. Fragen jeweils ja/nein auswählen:
      • Unfallfolgen ?
      • Beurteilung nach § 37.3 SGB V (Pflegeperson im Haushalt vorhanden?) nicht  möglich ?
      • VO erfolgt zur Sicherung ärztl. Behandlung ?
      • VO erfolgt statt Krankenhausbehandlung?

 

  • Angaben zur Erkrankung des Patienten
    • Diagnosen auswählen
    • Ausreichende Behandlungsfähigkeit vorhanden ? (ja/nein)
    • Angaben zum Schweregrad mit der CGI
    • Angaben zur Funktionsfähigkeit mit der GAF
    • Wird zeitgleich somatische Pflege erbracht? (ja/nein)
    • Wird zeitgleich Soziotherapie erbracht? (ja/nein)
    • Behandlungsplan:
      • Mind. ein Behandlungsziel angeben
      • Mind. eine Fähigkeitsstörung des Pat. angeben
      • Maßnahme angeben
      • Sonstiges:
        • Erfolgt zeitgleich eine Behandlung in der PIA (= Psychiatr. Institutsambulanz)?
        • Erfolgt zeitgleich eine Tages-/Nachtpflege
        • Wohnt der Patient in einer therapeut. Wohngemeinschaft für psychisch Kranke
        • Erhält der Patient Leistungen nach SGB XI  § 45 (zusätzliche Betreuungsleistungen im Rahmen der Pflegeversicherung)?
        • Beauftragter Pflegedienst/Soziotherapeut:
          • betreffenden Dienst auswählen
          • Angaben zum verordnenden Arzt treffen:
            • Verordnender Arzt entspricht Praxisnamen (i. d. Regel ja anklicken außer bei MVZ)
            • Betriebsstättennummer und LAN (lebenslange Arztnummer) werden aus Ihren Stammdaten übernommen.
            • Qualitätscheck:
              • Häkchen setzen
  • Verordnung SPEICHERN !

 

  • Verordnung freigeben (= Übermittlung an andere Netzteilnehmer):
  • Auf Daten freigebenklicken
    • In der Spalte unter dem Auge (=Leserechte) AOK anklicken und damit freigeben
    • Beauftragter Dienst psych. Pflege / Soziotherapie anklicken
    • PIBB ist bereits voreingestellt!
    • Speichern und schließen

 

Procedere bei der Abrechnung (wird derzeit gerade aktualisiert)

 

Bitte lassen Sie sich nicht von den vielen Details abschrecken; das eigentliche Abrechnungsprocedere ist deutlich einfacher, als es die Anleitung auf den ersten Blick vermuten lässt. Anders als bei den anderen IV-Verträgen werden Sie die IV-Pauschale in Höhe von 5,- Euro pro Quartal und pro Patient direkt von der PIBB erhalten.

 

  • Voraussetzung: Vollständige Eingabe Ihrer Kontakt- und Abrechnungsdaten. Dazu müssen Sie Folgendes tun:
  • Gehen Sie hierzu auf die Startseite www.samedi.de
  • Klicken Sie oben rechts auf „Einstellungen“.
  • In der linken Spalte wählen Sie „Klinik/ Praxis/ Firma“.
  • Unter dem Reiter Kontaktdaten geben Sie am Ende der Seite unter Abrechungsinformationen bitte Ihre Kontoverbindung und Ihre Steuernummer ein.
  • Unter dem Reiter Teammitglieder geben Sie unter Berufliche Informationen bitte Ihre Lebenslange Arztnummer (LAN) ein.
  • Zeitpunkt der Abrechnung: Es wird quartalsweise abgerechnet.
  • Formular: Die Abrechnung erfolgt über das Formular der Teilnahmeerklärung des Patienten.
  • Praktische Durchführung:
  1. Gehen Sie in der erste Reiterreihe auf den Reiter Patienten und in der zweiten Reiterreihe auf Alle Fälle.
  2. Wählen Sie unter dem Feld Titel das Formular Teilnahmeerklärung AOK aus. Ihnen werden nun ausschließlich die Patienten angezeigt, für die eine AOK-Teilnahmeerklärung ausgefüllt wurde.
  • Möglicherweise müssen Sie Ihre Auswahl noch verfeinern. Dazu können Sie die Spalte Erstellt am anklicken und dort einen Filter (z. B. „nach“ oder „vor“) setzen.
  1. Klicken Sie nun links oben auf das leere Kästchen in der Rubrikenleiste (die Zeile, in der grau unterlegt „Patient“, „Titel“ etc. steht). Nun sollten alle Ihre Fälle einen Haken erhalten haben und unten ist der Button Beleg generieren zu sehen.
  2. Klicken Sie auf den Button Beleg generieren. Es erscheint ein Dialogfenster:
  • Linke Fensterseite:
    • Unter Belege klicken Sie auf das Pfeilsymbol und wählen Abrechnung Teilnahmeerklärung AOK.
    • Die Zeile Abrechnungsprofil ist nur fakultativ gegeben und in der Regel voreingestellt.
    • Unter Abrechnungsstatus klicken Sie auf das Pfeilsymbol und wählen Abrechnung Q1 ein (oder das Quartal, welches abgerechnet werden soll).
    • Die Freigabe an die PIBB und an Ihre Praxis ist voreingestellt, ebenso die Auswahl zur Einzelrechnung.
    • Rechte Fensterseite:
      • Insbesondere für den ersten Rechnungsdurchlauf empfehlen wir, keinen automatischen Durchlauf vorzunehmen (also das Kästchen „automatischer Durchlauf“ bei dem ersten Mal in der rechten Hälfte nicht anhaken). Auf diese Weise können Sie Ihr Abrechnungsformular kurz in dem unteren Sichtfenster überprüfen.
      • Geben Sie in dem Abrechnungsformular an, welches Quartal Sie abrechnen wollen. Starten Sie immer mit dem frühest möglichen Quartal.
      • Klicken Sie nach der Prüfung auf Fortfahren (wenn Sie mehrere Patienten ausgewählt haben, drücken Sie so oft Fortfahren, bis alle Belege erstellt sind).
  1. Es erscheint nach der Prozedur ein grüner Haken mit der Mitteilung: Generierung der Rechnungen war erfolgreich!

Unter dem Reiter Fälle können Sie nun das neu erstellte Abrechnungsformular Patientenpauschale einsehen. Hiermit haben Sie Ihre Rechnungsformulare erstellt. Sie können nun den Rechnungsbeleg für Ihre Unterlagen ausdrucken. In der Fallübersicht erscheint in dem Formular Teilnahmeerklärung unter Abrechnungsstatus „Abrechnung Q1“.

Stand 12.8.2015

Ziele und Grundgedanken

Psychisch kranke Patienten erhalten bedarfsabhängig ein komplexes Angebot ambulanter, insbesondere auch aufsuchender Hilfen. Ziel ist es, stationäre Behandlungen wenn möglich zu vermeiden oder diese zumindest zu verkürzen. Der Facharzt übernimmt das Case Management und die Steuerung der Hilfen und fungiert als Lotse und Arzt des Vertrauens. Psychiatrische Pflege und Soziotherapie können ggf. als Bezugstherapeuten hinzugezogen werden. Insbesondere sollen auch die somatischen Komorbiditäten bei der Steuerung der Hilfen einbezogen werden und die Kooperation mit den Hausärzten verbessert werden. Außerdem soll eine Polymedikation nach Möglichkeit vermieden werden.

Kurzübersicht

Zielgruppe Psychisch kranke Versicherte der AOK
Besonderheit Budgetverantwortung der PIBB
Diagnosen Alle gesicherten F-Diagnosen
Dauer nicht begrenzt
Procedere
  • Information und Aufklärung des Pat.
  • Teilnahmeerklärung und Datenschutzblatt wird von Patient unterschrieben und über PIBBnet an AOK gesendet
  • Bei Indikation Verordnung psych. Pflege / Soziotherapie über PIBBnet
Eckpunkte
  • Facharzt ist Arzt des Vertrauens und Lotse im Gesundheitssystem
  • Facharzt übernimmt das Case Management, die Koordination und die Steuerung der Hilfen
  • Erweiterte Indikation und Flexibilisierung für die Verordnung von psychiatrische Pflege und Soziotherapie
  • Ganzheitlicher Behandlungsansatz unter Berücksichtigung somatischer Komorbiditäten
  • Individuelle Vereinbarung mit Patient zum Verhalten im Krankheitsfall, bei Krisen und zur Inanspruchnahme ärztl. Leistungen
  • Vermeidung von Polymedikation
  • Teilnahme an Veranstaltungen und Netzaktivitäten der PIBB
Honorierung
  • monatl. Pauschale der ärztl. Leistungen zusätzlich zu EBM-Leistungen
  • Bonus bei Zielerreichung nach 2 Jahren

 

Siehe auch:

Stand 12.8.2015

Was ist mit Freigabe gemeint?

Mit der Freigabe von Dokumenten in der PIBBnet wird festgelegt, welche anderen IV-Netzteilnehmer Dokumente, die Sie angelegt haben, ebenfalls sehen oder eventuell sogar bearbeiten dürfen. Die Freigabe ersetzt also das Übermitteln eines Dokuments an den jeweiligen Adressaten per Post oder per FAX.

Wer kann ein Dokument freigeben?

Grundsätzlich kann immer nur derjenige, der ein Dokument erstellt hat, das Dokument freigeben.

In PIBBnet ist bei einigen Dokumenten eine automatische Voreinstellung getroffen worden, so dass das Dokument an die PIBB (PIBB-Sekretariat) freigegeben wird. Dies soll Ihnen die Arbeit erleichtern und Missverständnisse nach Möglichkeit reduzieren.

Wie gebe ich ein Dokument frei?

Wenn Sie ein neues Dokument erstellt haben, speichern Sie es und gehen dann unten rechts in dem Dokument auf den Button Daten freigeben.

Alternativ können Sie auch in der Fallübersicht rechts auf das Symbol mit dem grünen Pfeil klicken.

In dem sich öffnenden Fenster Freigaben verwalten sehen Sie

  • Links das Dokument (oder die Dokumente), die Sie freigeben können
  • Rechts zwei Spalten: eine mit einem Auge (=Leserecht), eine mit einem Bleistift (=Schreibrecht) als Überschrift, in der Sie Ihre Freigabeoption anklicken können. In der Regel benutzen Sie bitte ausschließlich die Spalte für Leserechte.
  • Rechts eine Eingabezeile, in die Sie die Anfangsbuchstaben des Netzteilnehmers, an den Sie das Dokument freigeben möchten, eingeben können zum schnelleren Auffinden des Adressaten.

Klicken Sie jetzt an, an wen das Dokument freigegeben werden soll.

Dann SPEICHERN.

Welche Dokumente müssen an wen freigegeben werden?

Die Übersicht auf der folg. Seite gibt Ihnen darüber Auskunft.

Welche Dokumente können nicht mehr freigegeben werden?

Wenn ein Dokument nicht mehr im Status offen oder fehlerhaft ist, sondern im Status Akzeptiert oder Zur Kenntnis, können die Freigaben nicht mehr verändert werden. In diesem Fall muss ggf. mit der Kasse Rücksprache gehalten werden, damit das Dokument wieder in den Status Offen gesetzt wird.

Siehe auch:
Status in PIBB net

Übersicht zu Freigaben

Wer gibt frei?Welches Dokument?An wen?IV-Vertrag
Arzt   
 PsychiaterbeitrittserklärungPIBBAOK, BKK,DAK Typ A
 Teilnahmeerklärung PatientKrankenkasse, PIBB (voreingestellt)AOK, DAK Typ A
 Erst- / Folge-VerordnungKrankenkasse, Leistungserbringer, PIBB (voreingestellt)AOK, DAK Typ A
 BehandlungsplanKrankenkasse, Leistungserbringer, PIBB (voreingestellt)DAK Typ A
    
    
    
Pflege/ Soziotherapie   
 Leistungserbringer-BeitrittPIBBAOK, BKK,DAK Typ A
 LeistungsnachweisPsychiater, PIBBAOK, BKK
 LeistungsnachweisPsychiater, PIBB, DAKDAK Typ A
Psychotherapeuten   
 Psychotherapeuten-BeitrittserklärungPIBB 
  Psychotherapeuten-Leistungsnachweis Psychiater, PIBB 
    
    
    
    
    
Krankenkasse   
 SelbstauskunftPsychiater, PIBB,KrankenkasseDAK Typ B
    

Stand 27.7.2012

Fachpsychiatrische Arbeitskreise dienen der fachlichen Fortbildung der IV-Netzteilnehmer in einer bestimmten Region unter Einbeziehung der zuständigen Klinik, des Sozialpsychiatrischen Dienstes, des Krisendienstes und anderer relevanter Akteure. Von den IV-Netzteilnehmern wird eine Teilnahme mindestens einmal im Jahr erwartet, eine darüber hinaus gehende Teilnahme wird honoriert.

Teilnehmer:

An der IV teilnehmende Psychiater, Hausärzte, Ärzte der regional zuständigen Klinik, Sozialpsychiatrischer Dienst , Krisendienst und ggf. Gäste.

Häufigkeit:

1x/ Quartal (angestrebt), mindestens jedoch 1x/Jahr

Organisation/ Einladung:

Die Einladung erfolgt durch den regionalen Koordinator

Ort:

Der Ort wird vom Koordinator bekannt gegeben.

Aufgabe:

Aufgabe des fachpsychiatrischen Arbeitskreises ist eine fachbezogene Fortbildung der Teilnehmer. Dadurch soll die Umsetzung der nach dem heutigen Stand des Wissens bestmöglichen psychiatrischen Behandlung im Hinblick auf Psycho- und Pharmakotherapie sowie weiterer Behandlungsansätze gewährleistet werden.

Themen:

· Diskussion von Indikationen für verschiedene Behandlungsformen bei den jeweiligen Störungsbildern

· Abstimmung medikamentöser und weiterer Behandlungsstrategien

· psychiatrische Fallvorstellungen, Diskussion vorhandener Leitlinien

· Verbesserung der Schnittstellen zwischen ambulanter Versorgung/Klinik/SpsD/Krisendienst

Leitung:

durch den regionalen Koordinator

Protokoll:

Die Protokollführung erfolgt nach Absprache

Nachweis:

Die Protokolle und die Teilnehmerlisten werden vom regionalen Koordinator per Mail an die Geschäftsstelle der PIBB (Fr. Gerstein: iv@pi-bb.de) und an das externe Qualitätsmanagement (Fr. Dr. Hoffmann: karin-maria.hoffmann@charite.de) übermittelt.

Stand: 12.8.2015

Für die Dauer der IV-Behandlung gelten grundsätzlich folg. Zeiten:

  • AOK:                 Zeitlich nicht begrenzt
  • BKK VBU:         1 bzw. 2 Jahre (diagnosespezifisch)
  • DAK Typ A:       2 Jahre

Bei den IV-Verträgen DAK Typ A und B  und BKK VBU ist eine vorzeitige Beendigung der IV-Behandlung nicht vorgesehen bzw. kann nur auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten erfolgen.

Wenn die IV-Behandlung planmäßig nach 2 Jahren beendet wird, gilt folg. Vorgehen:

  • Ende-Formular anlegen und ausfüllen:

€                Beendigung erfolgt

  • regelhaft nach 2 Jahren oder
  • vorzeitig

€                Fortsetzung/Neubeantragung der IV-Behandlung ist beabsichtigt (nur bei DAK A!):

  • Ja
  • Nein

Wenn die IV-Behandlung vorzeitig beendet wird, gilt folg. Vorgehen

  • Mitteilung an PIBB und Kasse
  • Ende-Formular anlegen und ausfüllen:
  • IV vorzeitig beendet,  Grund:
    • Entscheidung des Patienten
    • Patient verstorben
    • Patient hat Wohnort verlagert aus Berlin/Brandenburg
    • Anderer Grund, nämlich
      ………………………………………..

Stand 12.8.2015

Gelegentlich gibt es Einzelfälle von Patienten, bei denen eine Indikation für integrierte Versorgungsleistungen gegeben ist, die jedoch bei einer Krankenkasse versichert sind, mit denen die PIBB (noch) keine IV-Verträge vereinbart hat. In diesen Fällen kann der behandelnde Arzt mit der Krankenkasse Kontakt aufnehmen (am besten zunächst telefonisch) und die Bereitschaft abklären, eine entsprechende Einzelfallregelung für den betr. Patienten zu treffen.

Dabei sollte der einzelne Antrag jeweils auch als Mittel verstanden werden, das Interesse bei den bearbeitenden Krankenkassenmitarbeitern positiv für unser IV-Modell zu wecken. Es sollten jedoch auf keinen Fall Formulierungen genutzt werden, wonach explizit unsere Vertragskassen DAK und VAG BKK genannt werden. Dies ist seitens der Krankenkassen nicht gestattet.

Folgendes Prozedere gilt dabei:

      • Indikation und Motivation des Patienten prüfen
      • Telefonische Kontaktaufnahme zu einem Ansprechpartner der Krankenkasse
      • Anschreiben an die Kasse nach vorgegebenem Musterschreiben. Siehe: Formular Anschreiben an Kasse zur Einzelfallregelung (doc)
  • Diesem Anschreiben sollten beigefügt werden:
    • Antrag zur Kostenübernahme. Siehe: Formular Anlage 1 Antrag Kostenübernahme (doc)
    • Informationsschreiben zur Psychiatrischen integrierten Versorgung der PIBB. Siehe: Formular Anlage 2 Information (doc)
    • der Verordnungsbogen / Behandlungsplan. Siehe: Formular Anlage 3 Verordnung (doc)
    • das Merkblatt zum Datenschutz und die Patienten-Teilnahmeerklärung. Siehe: Formular Anlage 4 Datenschutz-Merkblatt & Patienten-Teilnahmeerklärung (doc)

Stand 12.8.2015

Warum ist die Datenschutzerklärung des Patienten wichtig?

Mit der Datenschutzerklärung erklärt sich der Patient damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten an die Kasse, die PIBB und ggf. an den Leistungserbringer übermittelt werden. Die Erklärung ist damit rechtliche Grundlage und Voraussetzung für die Teilnahme an der IV.

Wann muss der Patient die Datenschutzerklärung abgeben?

Die Datenschutzerklärung muss bei der Aufnahme eines Patienten in die IV gemeinsam mit der Teilnahmeerklärung abgegeben werden.

Wie wird die Datenschutzerklärung abgegeben?

Die Formulare sind alle in PIBBnet vorhanden. Bei AOK und BKK ist die Datenschutzerklärung kombiniert mit der Teilnahmeerklärung, bei der DAK Typ A und B gibt es ein gesondertes Merkblatt zum Datenschutz. Im Folgenden wird das konkrete Vorgehen getrennt nach Kassen beschrieben:

  
AOKDie Datenschutzerklärung (diese heißt bei der AOK Einwilligungserklärung) ist kombiniert mit der Teilnahmeerklärung. Insgesamt handelt es sich um drei Seiten:

 

  • 1. Seite Teilnahme- und Einwilligungserklärung des Patienten
  • 2. Seite Erläuterungen zur Teilnahmeerklärung
  • 3. Seite Erläuterungen zur Einwilligungserklärung

Vorgehen:

  • Bei Aufnahme eines Patienten legen Sie in PIBBnet die Teilnahmeerklärung AOK an, füllen diese aus, speichern sie und klicken dann auf den Button Drucken als pdf.Es wird ein 3-seitiges Dokument erstellt, das Sie ausdrucken können.
    • Die S. 2 und S. 3 erhält der Patient und sollte diese sorgfältig durchlesen.
    • Nach dem Durchlesen unterschreibt der Patient die S. 1 (Teilnahme- und Einwilligungserklärung), Sie als Arzt unterschreiben bitte ebenfalls.
    • Die Teilnahmeerklärung in PIBBnet geben Sie an die AOK frei, die PIBB ist bereits voreingestellt.
    • Am Ende eines Quartals senden Sie bitte die gesammelten originalen AOK-Teilnahmeerklärungen an die PIBB, die die Erklärungen dann an die Kasse weiterleitet.
BKKEs gibt eine kombinierte Teilnahme- und Datenfreigabeerklärung (1 Seite), die der Patient und Sie als Arzt unterschreiben müssen.Vorgehen:

 

  • Bei Aufnahme eines Patienten legen Sie in PIBBnet die Teilnahmeerklärung IV BKK an, füllen diese aus, speichern sie und klicken dann auf den Button Drucken als pdf. Es wird ein 1-seitiges Dokument erstellt, das Sie ausdrucken können.
  • Der Patient unterschreibt nach dem sorgfältigen Durchlesen die Teilnahme- und Datenfreigabeerklärung, Sie als Arzt unterschreiben bitte ebenfalls.
  • Die Teilnahmeerklärung in PIBBnet geben Sie an die PIBB (bereits voreingestellt) frei.
  • Die Teilnahmeerklärung wird per FAX an die betr. BKK übermittelt.
  • Das unterschriebene Original verbleibt bei Ihnen und wird archiviert.
DAKTyp ADie Datenschutzerklärung ist hier in die Teilnahmeerklärung integriert, es gibt jedoch für den Patienten ein gesondertes Merkblatt zu Datenschutz, das dieser ausgehändigt bekommt.Vorgehen:

 

  • Bei Aufnahme eines Patienten legen Sie in PIBBnet die Teilnahmeerklärung IV DAK (Typ A) an, füllen diese aus, speichern sie und klicken dann auf den Button Drucken als pdf. Es wird ein 1-seitiges Dokument erstellt, das Sie ausdrucken können.
  • Anschließend legen Sie in PIBBnet das Merkblatt DAK zum Datenschutz (DAK Typ A) an, drucken es aus und geben es dem Patienten zum sorgfältigen Durchlesen.
  • Nach dem Durchlesen unterschreibt der Patient die Teilnahmeerklärung IV DAK (Typ A).
  • Die Teilnahmeerklärung in PIBBnet geben Sie bitte an die DAK frei, die PIBB ist bereits voreingestellt.
  • Das Original der Teilnahmeerklärung mit der Unterschrift des Patienten verbleibt bei Ihnen zur Archivierung.
DAKTyp BDie Datenschutzerklärung ist hier in die Teilnahmeerklärung integriert, es gibt jedoch für den Patienten ein gesondertes Merkblatt zu Datenschutz, das dieser ausgehändigt bekommt.Vorgehen:

 

  • Bei Aufnahme eines Patienten legen Sie in PIBBnet die Teilnahmeerklärung IV DAK (Typ B) an, füllen diese aus, speichern sie und klicken dann auf den Button Drucken als pdf. Es wird ein 1-seitiges Dokument erstellt, das Sie ausdrucken können.
  • Anschließend legen Sie in PIBBnet das Merkblatt DAK zum Datenschutz (DAK Typ B) an, drucken es aus und geben es dem Patienten zum sorgfältigen Durchlesen.
  • Nach dem Durchlesen unterschreibt der Patient die Teilnahmeerklärung IV DAK (Typ B).
  • Die Teilnahmeerklärung in PIBBnet geben Sie bitte an die DAK frei, die PIBB ist bereits voreingestellt.
  • Das Original der Teilnahmeerklärung mit der Unterschrift des Patienten verbleibt bei Ihnen zur Archivierung.

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Aufnahme von Patienten in die IV

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