Stand 12.8.2015
Seit dem 2. Quartal 2015 erfolgt die Abrechnung über das DMRZ (Deutsches Medizinrechenzentrum GmbH). Das Procedere in samedi und das Procedere für Ihre Rechnungsstellung bleiben davon im Wesentlichen unberührt. Es gibt jedoch eine wichtige Änderung:
- Ab dem Abrechnungsmonat Mai erhalten Sie den Rückrechnungsbeleg nicht mehr über samedi, sondern können diesen direkt bei dem DMRZ abrufen. Eine Anleitung dazu ist gerade in Arbeit, Sie finden sie dann in Kürze im QM-Handbuch unter dem Stichwort Rückrechnungsbeleg.
Die Abrechnung der Leistungen der psychiatrischen Pflege und der Soziotherapie erfolgt ausschließlich über PIBBnet; die verschiedenen kassenspezifischen Stundensätze sind im System hinterlegt.
Im Folgenden finden Sie zunächst die allgemeinen Regelungen für das Procedere bei der Abrechnung. Am Ende folgen spezifische Regelungen für die Soziotherapie und für die Abrechnung psychiatrischer Pflege bei der AOK:
- Voraussetzung:
Vollständige Eingabe Ihrer Kontakt- und Abrechnungsdaten. Dazu müssen Sie Folgendes tun:- Gehen Sie hierzu auf die Startseite www.samedi.de
- Klicken Sie oben rechts auf „Einstellungen“
- In der linken Spalte wählen Sie „Klinik/ Praxis/ Firma“
- Es erscheint ein Feld mit Ihren Kontaktdaten. Am Ende dieser Seite unter der Überschrift Abrechungsinformationen geben Sie bitte Ihre IK-Nr., Ihre Betriebsstätten-Nr., Ihre Kontoverbindung und Ihre Steuernummer ein.
- Zeitpunkt der Abrechnung:
- Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung kalendermonatlich. Das heißt auch, dass pro Kalendermonat ein Leistungsnachweis angelegt wird.
- Ausnahme: Die Abrechnung Soziotherapie bei der AOK erfolgt für den gesamten Verordnungszeitraum. Ebenso müssen die Leistungsnachweise für den gesamten Verordnungszeitraum angelegt werden und jeweils am Ende eines Verordnungszeitraums enden.
- Praktische Durchführung:
- Leistungsnachweis auf Vollständigkeit überprüfen
- Speichern
- auf Beleg generieren klicken
- im neuen Fenster auf Starten klicken, (Beleg wird erstellt), Rechnung und Freigabe kontrollieren
- Speichern und fortfahren anklicken, (Beleg geht an PIBB-Sekretariat)
- Fenster schließen.
- Nach der Abrechnung
- ist der alte Leistungsnachweis geschlossen und kann nicht mehr verändert werden,
- muss ein neuer Leistungsnachweis angelegt werden. Auf dem neuen Leistungsnachweis erscheint als erster Termin (quasi als Erinnerung) noch einmal der letzte Termin des alten Leistungsnachweises. Dieser muss dann mit einem neuen Termin überschrieben werden.
- Kontrolle der Abrechnung
- In der Fallansicht ist der Abrechnungsstatus des Leistungsnachweises geändert von offen nach: Rechnung gestellt.
- Das Formular Abrechnungsbeleg HPK bzw. Abrechnungsbeleg ST kann in der Fallansicht geöffnet und ausgedruckt werden.
- Die Rechnungsnummer, die automatisch generiert wurde, kann dem Abrechnungsbeleg entnommen werden:
- Bei der AOK beginnt die Rechnungsnr. immer mit den Buchstaben ALA.
- Bei der BKK beginnt die Rechnungsnr. immer mit den Buchstaben ALB.
- Bei der DAK beginnt die Rechnungsnr. immer mit den Buchstaben ALD.
- Regelungen für Abrechnung Soziotherapie:
- Die Pauschale für Koordination und Zusammenarbeit in Höhe von 20% der Leistungen wird automatisch berechnet und addiert, sie muss nicht gesondert dokumentiert werden.
Bsp.: Eine Verordnung wurde für 15 Stunden Soziotherapie ausgestellt; es werden 12 Stunden erbracht; automatisch bei der Generierung des Abrechnungsbelegs werden 20% (=3 Std.) aufsummiert.
- Die Pauschale für Koordination und Zusammenarbeit in Höhe von 20% der Leistungen wird automatisch berechnet und addiert, sie muss nicht gesondert dokumentiert werden.
- Regelungen für AOK-Abrechnung Psychiatrische Pflege:
- Der Termin des 1. Einsatzes definiert immer gleichzeitig den Beginn einer Behandlungswoche. Der Leistungsnachweis MUSSimmer am Ende einer Behandlungswoche enden. Dies ist für die Berechnung der Wochenpauschalen unabdingbar.
- Bsp.: Der erste Einsatz erfolgt am Mittwoch, 18.1., der Beginn der Behandlungswoche ist also immer am Mittwoch, die Behandlungswoche endet jeweils am Dienstag. Der letzte Eintrag kann für Dienstag gemacht werden.
- Die Abrechnung erfolgt spätestens am letzten Tag der letzten Behandlungswoche. Der Zeitraum der Behandlungswoche richtet sich nach dem Wochentag des ersten Einsatzes (siehe Beispiel).
- Der Termin des 1. Einsatzes definiert immer gleichzeitig den Beginn einer Behandlungswoche. Der Leistungsnachweis MUSSimmer am Ende einer Behandlungswoche enden. Dies ist für die Berechnung der Wochenpauschalen unabdingbar.
Siehe auch: