Karin-Maria Hoffmann

Unter diesem Titel sollte am 1. Dezember von 15.00-18.00 Uhr in Berlin Mitte eine Veranstaltung des Vereins für Psychiatrie und seelische Gesundheit (vpsg) in Kooperation mit der PIBB zur neuen Richtlinie zur koordinierten und strukturierten Behandlung von Menschen mit komplexem Behandlungsbedarf (KSVPsych-RL) stattfinden, die jetzt pandemiebedingt abgesagt wurde. Unter dem Stichwort Ambulante Komplexbehandlung wird ja dazu bereits seit längerem eine Diskussion in Fachkreisen geführt.

Nach zwei kurzen einführenden Vorträgen von Dr. Julian Dilling (Spitzenverband der gesetzl. Krankenversicherung) und Dr. Michael Krebs (PIBB) findet eine Podiumsdiskussion mit ausgewiesenen Expert*innen statt. Zugesagt haben:

  • Dr. Bernhard Gibis (Kassenärztliche Bundesvereinigung)
  • Dr. Thomas Floeth (Geschäftsführung Netzwerk Pinel)
  • Alicia Navarro Ureña (VPSG Vorstand)
  • Dr. med. Christa Roth-Sackenheim (Vorsitzende Berufsverband Deutscher Psychiater)
  • Eva-Maria Schweitzer-Köhn (Präsidentin Psychotherapeutenkammer Berlin)
  • Dr. Bettina Wilms (Chefärztin im Carl von Basedow Klinikum Saalekreis)
  • Uwe Wegener (Bipolaris Manie & Depression Selbsthilfevereinigung Berlin-Brandenburg e.V.)

Voraussichtlicher neuer Termin: März 2022

Anfang Septemeber hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Erstfassung einer neuen Richtlinie zur Versorgung von Patient*innen mit kompexem Behandlungsbedarf vorgelegt und verabschiedet. Die Behandlung nach dieser Richtlinie wird voraussichtlich MItte nächsten Jahres neue Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Patient*innen mit ärztlich diagnostizierten psychischen Erkrankungen, die deutliche Beeinträchtigungen in verschiedenen Lebensbereichen aufweisen und für eine adäquaten Versorgung unterschiedliche Behandler*innen (z. B. Psychiater*in, Psychotherapeut*in) oder Therapeut*innen (z. B. Ergo- und Soziotherapeut*innen, psychiatrische Plfegekräfte) in Anspruch nehmen, sollen dann in einem Netz versorgt werden und eine strukturierte und koordinierte Behandlung mit einem gemeinsamen Behandlungsplan erfahren. Gemeinsame Fallbesprechungen der verschiedenen Behandler*innen sind fester Bestandteil der Behandlung.

Nun erfolgt noch eine Prüfung durch das Bundesministerium für Gesundheit. Viele Fragen, u. a. auch die Vergütung sind bislang aber noch völlig offen.

Die PIBB begrüßt die Verabschiedung der Richtlinie und konnte als stellungnahmeberechtigte Institution ihre langjährigen Erfahrungen mit der sog. ambulanten Komplexbehandlung einbringen. Sie weist außerdem darauf hin, dass in ihrem multiprofessinellem Netz wesentliche Elemente der neuen Behandlungsform (z. B. gemeinsame Fallbesprechungen) schon seit vielen Jahren erfolgreich zum Nutzen der Patient*innen praktiziert werden.

Die AOK Nordost hat den vor 10 Jahren vereinbarten Vertrag zur integrierten Versorgung psychisch kranker Menschen zum 30.9.2021 gekündigt.

Die PIBB bedauert die Kündigung außerordentlich und weist darauf hin, dass in den letzten 3 Jahren mit Hilfe entsprechender Steuerungsmaßnahmen der PIBB bereits erhebliche Einsparungen erfolgt sind. Tatsächlich gibt es aber eine gewisse Anzahl psychisch kranker Menschen, die eine Unterstützung durch die psychiatrische Pflege oder die Soziotherapie dauerhaft benötigen, um ein selbstständiges Leben außerhalb der Klinik gestalten zu können. Insofern habe die Integrierte Versorgung auch mit Blick auf die Regelversorgung gezeigt, dass hier ein entsprechender Bedarf gegeben ist und zukünftig auch berücksichtigt werden muss.

Auch während der nun schon über ein Jahr andauernden Pandemie haben die engagierten Fachärzt*innen, psychiatrischen Pflegedienste und Soziotherapeut*innen in Kooperation mit den beteiligten Krankenkassen im PIBB-Netz alles getan, um die Angebote für die Patient*innen aufrecht zu erhalten:

  • Die ärztlichen Sprechstunden wurden fortgeführt und teilweise als Videosprechstunden realisiert.
  • Die psychiatrischen Pflegedienste und Soziotherapeut*innen verlegten ihre aufsuchende Tätigkeit immer da, wo es möglich war, ins Freie (z. B. bei Spaziergängen) oder hielten den Kontakt zu den Patient*innen über Telefon aufrecht. 
  • Mit der AOK und der BKK-VBU wurden Vereinbarungen getroffen, dass anstelle von persönlichen Kontakten auch Video- und Telefonkontakte angeboten werden konnten und honoriert wurden.

Einzelne Fachärzt*innen des PIBB-Netzes sind außerdem seit einigen Wochen dabei, ihre Patient*innen in der Praxis gegen COVID19 zu impfen, um für alle ein möglichst niedrigschwelliges Impfangebot bereit zu stellen.  

Die PIBB bedankt sich bei allen engagierten Netzteilnehmer*innen und Kooperationspartner*innen!

Seit mehr als einem Jahr erarbeitet und berät der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) über die Erstfassung einer Richtlinie zum § 92 Abs. 6b SGB V  zur ambulanten Komplexbehandlung. Dabei geht es um die berufsgruppenübergreifende und koordinierte Versorgung insbesondere schwer psychisch kranker Menschen mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf.

Die PIBB gehört zu den stellungnahmeberechtigten Institutionen und hat fristgemäß am 26. Januar ihre Stellungnahme zu dem Beschlussentwurf der Richtlinie abgegeben. Sie kann sich dabei auf langjährige Erfahrungen der integrierten Versorgung in einem multiprofessionellen Netz aus Fachärzt*innen für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychotherapeut*innen, Soziotherapeut*innen, psychiatrischen Pflegekräften und Ergotherapeut*innen stützen.

Aus Sicht der PIBB ist es besonders wichtig, bei der Behandlungsplanung und Koordination für diese Patientengruppe mit schweren psychischen Störungen ggf. auch rechtskreisübergreifend Maßnahmen und Dienste außerhalb des Wirkungskreises SGB V  einzubeziehen.

Im Juli 2014 ist das Netz der PIBB als erstes Psychiatrie-Praxisnetz durch die KV Berlin anerkannt worden. Nach der Richtlinie der KV Berlin ist vorgesehen, dass nach einem  Zeitraum  von 5 Jahren erneut spezifische  Strukturvorgaben, Versorgungsziele und Kriterien  nachzuweisen sind.

Nun kam am 20. Juli 2020 der erfreuliche Bescheid der KV Berlin: Das Praxisnetzt wird weiterhin nach der geltenden Richtlinie anerkannt und die Rezertifizierung  ist erfolgt.

Die Geschäftsführung und das Team der PIBB freuen sich über diese gute Nachricht. Damit ist gleichzeitig auch die Möglichkeit gegeben, für das kommende Jahr 2021 eine erneute Projektförderung zur ambulanten psychiatrischen Komplexbehandlung zu beantragen.

Seit Anfang Juni 2020 hat Frau Dr. Karin-Maria Hoffmann die Leitung der Geschäftstelle der PIBB übernommen.  Sie ist bereits seit 2008 im Rahmen des externen Qualitätsmanagements für die PIBB tätig und daher den beteiligten Akteur*innen und Kooperationspartner*innen der Integrierten Versorgung bekannt. Nun ist sie außerdem für die Bereiche Management und Projektentwicklung verantwortlich.

Einer der ersten Verträge zur integrierten Versorgung (inzwischen beendet)  wurde bereits 2011 mit der DAK Gesundheit vereinbart. Darin ist unter anderem ein Bonus vorgesehen, sofern die in der IV eingeschriebenen Patient*innen weniger als 30 Prozent an Krankenhaustagen aufweisen im Vergleich zu einer von der DAK morbiditätsadjustierter Vergleichsgruppe.

Rückwirkend für die Jahre 2014, 2015 und 2016 hat die DAK nun für die Patient*innen, die in einer Verlängerungsphase behandelt wurden, die erfolgreiche Arbeit des PIBB-Netzes mit einem Bonus belohnt.

Stand 15.6.2016

Ziele und Grundgedanken

Schwer psychisch kranke Patienten erhalten ein komplexes Angebot ambulanter, insbesondere auch aufsuchende Hilfen. Ziel ist es, stationäre Behandlungen wenn möglich zu vermeiden oder diese zumindest zu verkürzen. Der Facharzt übernimmt das Case Management  und die Steuerung der Hilfen, Psychiatrische Pflege und Soziotherapie fungieren als Bezugstherapeuten. Für die Dauer der IV-Behandlung (diagnosespezifisch 1 bzw. 2 Jahre) haben Facharzt, Pflege und Soziotherapie eine besondere Verantwortung für den Patienten.

Kurzübersicht

Zielgruppe Schwer psychisch Kranke, die eine intensive Behandlung mit zeitweise auch aufsuchenden Hilfen inkl. home-treatment benötigen
Diagnosen fast alle psychiatrischen Diagnosen (Suchterkrankungen nur als Komorbidität und bei ausreichender Motivation)
Aufnahme-kriterien CGI = 5-7 (mind. deutlichkrank)GAF < 50 (ernsthafte Symptome/Beeinträchtig.)
Ausschluss Manifeste Suchterkrankung, Pflegestufe 2 oder 3, Krebserkrankung, palliative Behandlung
Dauer i. d. Regel 2 Jahre, einige Diagnosen 1 Jahr (Demenz, akute vorübergehende psychot. Störungen, mittelgradige Episode bei rezid. depr. Störung)
Procedere
  • Termineinstellung durch Praxis
  • Terminbuchung über Kasse (= Kostenübernahme)
  • Information und Aufklärung des Pat.
  • Teilnahmeerklärung und Datenschutzblatt wird von Patient unterschrieben
  • Verordnung psych. Pflege / Soziotherapie über PIBBnet
  • Verordnung an Pflegedienst/ Soziotherapeut über PIBBnet senden
  • Behandlungsplan erstellen und über PIBBnet an Kasse und Pflege / Soziotherapeut senden
Eckpunkte
  • Facharzt übernimmt Case Management des Patienten
  • Pflegekräfte/Soziotherapeuten fungieren als Bezugstherapeuten
  • Kontingent Pflege/Soziotherapie:
    • Bei 1 Jahr IV:        75 Stunden
    • Bei 2 Jahren IV: 140 Stunden
  • Regionale Behandlerkonferenzen 1x im Quartal mit psych. Pflege und Soziotherapie
  • Fachpsychiatrischer Arbeitskreis (Fortbildung) mit Hausärzten, Klinik, Krisendienst
  • Teilnahme an zentralen Anwenderkonferenzen u. Veranstaltungen der PIBB
Honorierung
  • Zusätzlich zu EBM-Leistungen monatl. Pauschale für ärztl. Leistungen
  • Verbesserte Honorierung der psych. Pflege und Soziotherapie
 Sonderfälle
  • Bei Einsteuerung eines Patienten durch die Kasse und fehlender Indikation für die IV: ärztl. Vergütung für einen Monat
  • Bei Aufnahme in die IV ohne Indikation für aufsuchende Leistungen: Dauer der IV wie gewohnt (2 Jahre bzw. 1 Jahr)

Stand 12.8.2015

Wenn Sie IV-Netzteilnehmer werden und als Psychiater, Psychotherapeut, psychiatrische Pflegekraft, Soziotherapeut oder Rehasportler an der IV teilnehmen möchten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Näheres erfahren Sie unter  Voraussetzung zur Teilnahme an der IV.

Auf jeden Fall müssen Sie eine Allgemeine Kooperationsvereinbarung mit der PIBB abschließen, die die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit darstellt. Hier  erklären Sie, dass Sie die berufsrechtlichen und Zulassungs-Voraussetzungen zur Teilnahme an der IV erfüllen und geben an, bei welchen IV-Verträgen Sie teilnehmen möchten. Hier sind auch unter anderem die Verantwortung und Haftung, die Vertragslaufzeit, die Abrechnung, die Beteiligung an den Struktur- und Logistikkosten, die Kündigungsregelungen, die Beteiligung an der Dokumentation und der Qualitätssicherung geregelt.

Die Allgemeine Kooperationserklärung ist differenziert nach Berufsgruppen. Sie finden Sie hier:

  • Allgemeine Kooperationserklärung für Fachärzte und MVZ: doc
  • Allgemeine Kooperationserklärung für Pflege & Soziotherapie: doc
  • Allgemeine Kooperationserklärung für Psychotherapeuten: doc
  • Allgemeine Kooperationserklärung für Rehasport: doc

Außerdem gibt es Spezielle Kooperationserklärungen für die verschiedenen Vertragstypen mit den einzelnen Kassen, die Sie ggf. ebenfalls abschließen müssen. Hier werden die Spezifika des jeweiligen IV-Vertrags geregelt.

Folgende spezielle Kooperationserklärungen gibt es:

AOK:

  • Spezieller Teil der Kooperationsvereinbarung Fachärzte AOK: doc
  • Spezieller Teil der Kooperationsvereinbarung Pflege – Soziotherapie AOK: doc
  • Anlage Vertragsauszug AOK für Ärzte: doc
  • Anlage Vertragsauszug AOK für Pflege-Soziotherapie: doc

DAK Typ A:

  • Spezieller Teil der Kooperationsvereinbarung Fachärzte (Typ A): doc
  • Spezieller Teil der Kooperationsvereinbarung Pflege – Soziotherapie DAK (Typ A): doc
  • Anlage Vertragsauszug DAK Typ A für Ärzte: doc

BKK-VBU:

  • Spezieller Teil der Kooperationsvereinbarung Fachärzte BKK-VBU: doc
  • Spezieller Teil der Kooperationsvereinbarung Pflege – Soziotherapie BKK-VBU: doc
  • Anlage Vertragsauszug BKK-VBU für Pflege-Soziotherapie: doc
  • Anlage Vertragsauszug BKK-VBU für Ärzte-MVZ: doc