Ambulante Qualität für weniger Klinikaufenthalte
Interview mit Dr. Nörbert Mönter in Monitor Versorgungsforschung 02/2014 (PDF)
Interview mit Dr. Nörbert Mönter in Monitor Versorgungsforschung 02/2014 (PDF)
Mehr als trialogisch imponierte die Zusammensetzung der Teilnehmer und Referenten der Jubiläumstagung des Vereins für Psychiatrie und seelische Gesundheit zum zehnjährigen Bestehen am 22. und 23. November 2013 in Berlin-Dahlem: Über 180 Teilnehmer füllten die Plenumsveranstaltungen und Workshops der Tagung zum Thema „Vernetzung und individuelle Freiheit – Wie viel Netz braucht ein Mensch?“
Lesen Sie im NeuroTransmitter 2014; 25 (3) den ausführlichen Bericht zur Jubiläumstagung des vpsg und die Tagungsdokumentation mit den Vorträgen und Präsentationen der Referenten auf der Seite des vpsg.
Das Versorgungsnetz der PIBB wurde von der KV Berlin als bundesweit erstes psychiatrisches Versorgungsnetz zertifiziert.
Lesen Sie dazu die Artikel in der Ärztezeitung und bei der Gesundheitsstadt Berlin.
Das PIBB-Ärztenetz ist das bundesweit erste zertifizierte Psychiatrische Versorgungsnetz – KV Berlin erteilte mit Beschluss der Vertreterversammlung vom 26.6.14 die Zertifizierung nach den Kriterien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
Nach Prüfung und Befürwortung durch den Vorstand und die Verwaltung der KV Berlin beschloss die Vertretersammlung auf ihrer gestrigen Sitzung ohne Gegenstimme die Zertifizierung des Ärztenetz der PIBB im Verein für Verein für Psychiatrie und seelische Gesundheit. Dem Ärztenetz, das auf Initiative niedergelassener Nervenärzte und Psychiater und Psychotherapeuten vor über 10 Jahren begründet wurde, gehören über 60 Niedergelassene bzw. in MVZ Tätige Ärzte und Psychotherapeuten an; sie arbeiten sektoren- und berufsgruppenübergreifend mit Klinik-Kollegen, mit Sozio- und Ergotherapeuten, psychiatrischen Fachpflegern und allen in der Psychiatrie Aktiven zusammen.
In Verträgen zur Integrierten Versorgung mit der AOK Nordost, der DAK Gesundheit und der BKK VBU werden mittlerweile über 2000 psychisch erkrankte Patienten betreut.
Der trialogische Austausch mit Betroffenen- und Angehörigen gehört zum Selbstverständnis ihrer auf die Verbesserung der psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung insbesondere schwer Erkrankter ausgerichteten Aktivitäten.
Mit der Zertifizierung des Berliner Ärztenetzes nach den anspruchsvollen Kriterien der KBV erfährt die langjährige Aufbauarbeit des VPsG eine hochkarätige Anerkennung und eröffnet wichtige Perspektiven des weiteren Ausbaus ambulant zentrierter Versorgungsstrukturen für psychisch Kranke.
Somit sollte die Zertifizierung ausdrücklich der übergeordneten Zielsetzung einer Inklusion psychisch Kranker in Berlin zugute kommen.
Dr. Norbert Mönter Berlin 27.6.2014
Vorsitzender – Verein für Psychiatrie und seelische Gesundheit
Das Berliner KV-Blatt, die Fachzeitschrift der Berliner Kassenärztlichen Vereinigung, widmet sich im Zusammenhang mit dem PIBB-Antrag auf Netzzertifizierung, dem Ausbau des psychiatrischen Versorgungsnetzes. (Ausgabe 03/2014)
Den gesamten Artikel können Sie hier als Volltext (pdf) abrufen.
Unter diesem Titel berichtet das „AOK Forum“, Fachmagazin der AOK in seiner aktuellen Ausgabe (3-2013) über die Integrierte Versorgung, die PIBB und AOK gemeinsam anbieten:
„Chronisch psychisch kranke Menschen können beim AOK-Netz Seelische Gesundheit auf eine koordinierte Betreuung durch Psychiater, spezialisierte Pflegedienste und therapeutische Einrichtungen vertrauen. Das gibt Betroffenen auch in Notfällen Halt und Sicherheit.“
Den gesamten Artikel können Sie hier als Volltext (PDF) abrufen.
Stand: 12.8.2015
Ein wesentliches Ziel der Behandlung im Rahmen der Integrierten Versorgung ist es, stationäre Behandlungszeiten der Patienten zu reduzieren. Dies bedeutet einerseits, stationäre Behandlungen sofern möglich durch Intensivierung der ambulanten Behandlung und der ambulanten Maßnahmen zu verhindern und andererseits, die Dauer notwendiger stationärer Behandlungen zu begrenzen bzw. so kurz wie nötig zu halten. Der vorliegende Standard dient der Umsetzung des zuletzt genannten Ziels.
Bekannt werden der stationären Aufnahme eines IV-Patienten:
Informationen über die stationäre Aufnahme eines Patienten können durch Mitteilung des Patienten selbst oder seiner Angehörigen, durch Mitteilung des behandelnden ambulanten Psychiaters oder durch Mitteilung des Krankenhauses an den behandelnden Psychiater, den betreuenden Pflegedienst und die Soziotherapie erfolgen.
Psychiatrische Pflege (HPK) und Soziotherapie (ST) sollen bei Auffälligkeiten (Nicht-Antreffen des Patienten bei vereinbarten Terminen, Verschlechterung des Gesundheitszustandes und der Symptomatik des Patienten, sich anbahnenden Krisen etc.) von sich aus tätig werden und Informationen über eine eventuell notwendig gewordene stationäre Behandlung einholen.
Kontaktaufnahme zur Klinik:
Die psychiatrische Pflege nimmt unverzüglich nach Bekannt werden der stationären Aufnahme eines IV-Patienten, in der Regel spätestens 3 Tage nach der stat. Aufnahme Kontakt zu dem Patienten und der behandelnden Klinik auf. Dabei sollte ein Kontakt zu dem Behandlungsteam (Stationsarzt, Pflegedienst, Sozialdienst) hergestellt werden und diese sollten darüber informiert werden,
Weiterhin sollte daraufhin gewirkt werden, dass die Behandlungsplanung möglichst in Absprache mit dem ambulant behandelnden Psychiater/Nervenarzt bzw. der HPK erfolgt und diese insbesondere bei der Entlassungsplanung einbezogen werden. Bei Bedarf sollte der behandelnde Psychiater/Nervenarzt telefonisch Kontakt mit dem behandelnden Stationsarzt aufnehmen.
Die beschriebene Regelung gilt analog auch für die Soziotherapie, jedoch ohne die o. g. Zeitvorgabe von 3 Tagen für die Kontaktaufnahme zur Klinik.
Information zwischen ambulantem Psychiater/Nervenarzt und HPK/ST:
Psychiater/Nervenarzt und HPK/ST informieren sich gegenseitig umgehend bzw. sobald als möglich bei bekannt gewordenen stationären Aufnahmen von Patienten.
Umfang der Leistungen von psychiatrischer Pflege und Soziotherapie
Um eine Doppelbetreuung zu vermeiden und die Wirtschaftlichkeit der IV-Verträge zu gewährleisten, sollen während des stationären Aufenthaltes eines Patienten nicht mehr als 2 bis maximal 3 Termine (vorzugsweise im Rahmen des Entlassungsmanagements) von Seiten der Pflege/Soziotherapie stattfinden.
Stand: 9.9.2015
Normalerweise erfolgt die Vertretung im Krankheits- oder Urlaubsfall innerhalb desselben Dienstes. In Einzelfällen (z. B. bei selbstständigen Soziotherapeuten) kann es jedoch vorkommen, dass die Vertretung von einem anderen Dienst übernommen werden muss. Hierbei ist das Procedere wie folgt:
Stand 9.9.2015
Procedere zur Leistungsdokumentation
ACHTUNG:
Procedere zur Abrechnung (wird derzeit aktualisiert)
Stand 9.9.2015
Procedere bei Aufnahme
Procedere Verordnung von Leistungen
Procedere Abrechnung Ärzte (wird derzeit aktualisiert)