Psychiatrisches Versorgungsnetz der PIBB etabliert sich
Das Berliner KV-Blatt, die Fachzeitschrift der Berliner Kassenärztlichen Vereinigung, widmet sich im Zusammenhang mit dem PIBB-Antrag auf Netzzertifizierung, dem Ausbau des psychiatrischen Versorgungsnetzes. (Ausgabe 03/2014)
Unter diesem Titel berichtet das „AOK Forum“, Fachmagazin der AOK in seiner aktuellen Ausgabe (3-2013) über die Integrierte Versorgung, die PIBB und AOK gemeinsam anbieten:
„Chronisch psychisch kranke Menschen können beim AOK-Netz Seelische Gesundheit auf eine koordinierte Betreuung durch Psychiater, spezialisierte Pflegedienste und therapeutische Einrichtungen vertrauen. Das gibt Betroffenen auch in Notfällen Halt und Sicherheit.“
Schwer psychisch kranke Patienten erhalten ein komplexes Angebot ambulanter, insbesondere auch aufsuchende Hilfen. Ziel ist es, stationäre Behandlungen wenn möglich zu vermeiden oder diese zumindest zu verkürzen. Der Facharzt übernimmt das Case Management und die Steuerung der Hilfen, Psychiatrische Pflege und Soziotherapie fungieren als Bezugstherapeuten. Für die Dauer der IV-Behandlung (diagnosespezifisch 1 bzw. 2 Jahre) haben Facharzt, Pflege und Soziotherapie eine besondere Verantwortung für den Patienten.
Kurzübersicht
Zielgruppe
Schwer psychisch Kranke, die eine intensive Behandlung mit zeitweise auch aufsuchenden Hilfen inkl. home-treatment benötigen
Diagnosen
fast alle psychiatrischen Diagnosen (Suchterkrankungen nur als Komorbidität und bei ausreichender Motivation)
Manifeste Suchterkrankung, Pflegestufe 2 oder 3, Krebserkrankung, palliative Behandlung
Dauer
i. d. Regel 2 Jahre, einige Diagnosen 1 Jahr (Demenz, akute vorübergehende psychot. Störungen, mittelgradige Episode bei rezid. depr. Störung)
Procedere
Termineinstellung durch Praxis
Terminbuchung über Kasse (= Kostenübernahme)
Information und Aufklärung des Pat.
Teilnahmeerklärung und Datenschutzblatt wird von Patient unterschrieben
Verordnung psych. Pflege / Soziotherapie über PIBBnet
Verordnung an Pflegedienst/ Soziotherapeut über PIBBnet senden
Behandlungsplan erstellen und über PIBBnet an Kasse und Pflege / Soziotherapeut senden
Eckpunkte
Facharzt übernimmt Case Management des Patienten
Pflegekräfte/Soziotherapeuten fungieren als Bezugstherapeuten
Kontingent Pflege/Soziotherapie:
Bei 1 Jahr IV: 75 Stunden
Bei 2 Jahren IV: 140 Stunden
Regionale Behandlerkonferenzen 1x im Quartal mit psych. Pflege und Soziotherapie
Fachpsychiatrischer Arbeitskreis (Fortbildung) mit Hausärzten, Klinik, Krisendienst
Teilnahme an zentralen Anwenderkonferenzen u. Veranstaltungen der PIBB
Honorierung
Zusätzlich zu EBM-Leistungen monatl. Pauschale für ärztl. Leistungen
Verbesserte Honorierung der psych. Pflege und Soziotherapie
Sonderfälle
Bei Einsteuerung eines Patienten durch die Kasse und fehlender Indikation für die IV: ärztl. Vergütung für einen Monat
Bei Aufnahme in die IV ohne Indikation für aufsuchende Leistungen: Dauer der IV wie gewohnt (2 Jahre bzw. 1 Jahr)
Kooperationserklärungen
Stand 12.8.2015
Wenn Sie IV-Netzteilnehmer werden und als Psychiater, Psychotherapeut, psychiatrische Pflegekraft, Soziotherapeut oder Rehasportler an der IV teilnehmen möchten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Auf jeden Fall müssen Sie eine Allgemeine Kooperationsvereinbarung mit der PIBB abschließen, die die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit darstellt. Hier erklären Sie, dass Sie die berufsrechtlichen und Zulassungs-Voraussetzungen zur Teilnahme an der IV erfüllen und geben an, bei welchen IV-Verträgen Sie teilnehmen möchten. Hier sind auch unter anderem die Verantwortung und Haftung, die Vertragslaufzeit, die Abrechnung, die Beteiligung an den Struktur- und Logistikkosten, die Kündigungsregelungen, die Beteiligung an der Dokumentation und der Qualitätssicherung geregelt.
Die Allgemeine Kooperationserklärung ist differenziert nach Berufsgruppen. Sie finden Sie hier:
Allgemeine Kooperationserklärung für Fachärzte und MVZ: doc
Allgemeine Kooperationserklärung für Pflege & Soziotherapie: doc
Allgemeine Kooperationserklärung für Psychotherapeuten: doc
Allgemeine Kooperationserklärung für Rehasport: doc
Außerdem gibt es Spezielle Kooperationserklärungen für die verschiedenen Vertragstypen mit den einzelnen Kassen, die Sie ggf. ebenfalls abschließen müssen. Hier werden die Spezifika des jeweiligen IV-Vertrags geregelt.
Folgende spezielle Kooperationserklärungen gibt es:
AOK:
Spezieller Teil der Kooperationsvereinbarung Fachärzte AOK: doc
Spezieller Teil der Kooperationsvereinbarung Pflege – Soziotherapie AOK: doc
Der Verein wurde 2003 von 34 sozialpsychiatrisch ausgerichteten niedergelassenen Nervenärzten/Psychiatern, Klinikern, Psycho-, Sozio- und Ergotherapeuten sowie weiteren in der Psychiatrie Tätigen gegründet. 2004 wurde seine Gemeinnützigkeit anerkannt. 2006 erfolgte die Ausweitung des Wirkungskreises von Berlin auf Berlin und Brandenburg. Derzeit gibt es insgesamt 241 Mitglieder (davon 42 aus Brandenburg). Nach Berufsgruppen differenziert sind dies im Einzelnen 116 niedergelassene Ärzte, 25 Klinikärzte, 22 Psychologen, 11 Sozio- und Ergotherapeuten, 10 MVZs, 46 korporative und 11 sonstige Mitglieder.
Der Verein bildet auf organisatorischer Ebene die ideelle Basis, auf der als wesentlicher Aktionsbereich des Vereins die integrative Versorgung der PIBB GmbH Psychiatrie Initiative Berlin Brandenburg organisiert ist. Die Satzung ist auf der Homepage www.psychiatrie-in-berlin.de einsehbar.
Mitte 2012 gehören über 230 Mitglieder dem VPsG an: über 110 niedergelassene Nervenärzte /Psychiater, ca. 15 leitende Klinik-Psychiater, über 30 – zumeist niedergelassene – Psychotherapeuten, zahlreiche Soziotherapeuten, Ergotherapeuten und Mitarbeiter des öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie über 30 psychosoziale Träger und Pflegedienste. Der VPsG kooperiert mit allen Versorgungseinrichtungen sowie den Krankheitsbetroffenen und deren Angehörigen und strebt die Entwicklung und Umsetzung vernetzter Versorgungsstrukturen für die ambulante Versorgung schwer psychisch Kranker an. Ausgehend vom vpsg wurde 2008 eine Managementgesellschaft (Psychiatrie Initiative Berlin Brandenburg – PIBB) gegründet, die als Vertragspartner der Krankenkassen fungiert.
Über das Engagement in der IV hinaus organisiert der VPsG Informationsveranstaltungen zur Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen, führt regelmäßig trialogische Treffen durch und vermittelt unabhängige Informationen zum aktuellen Stand wissenschaftlich fundierter psychiatrischer und psychotherapeutischer Diagnostik und Therapie.
Zum Themenkreis „Religion und Psychiatrie“ hat sich ein fester Arbeitskreis gebildet; jährlich findet ein öffentliches psychiatrisch-religionswissenschaftliches Colloquium statt.
Der Vorstand des VPsG setzt sich derzeit zusammen aus:
Dr. Norbert Mönter, Arzt für Neurologie und Psychiatrie, Psychotherapie, Psychoanalyse (1. Vorsitzender)
Alicia Navarro Urena, Ärztin für Psychiatrie und Psychotherapie ( 2. Vorsitzende)
Dr. Barbara Bollmann, Ärztin für Psychiatrie und Psychotherapie (3. Vorsitzende)
Dr. Joachim Schaal, Arzt für Neurologie und Psychiatrie, Psychotherapie (Kasse)
Stephan Frühauf, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie (Schriftführer)
Welche Aufgabe übernimmt die Soziotherapie in der IV?
Gemeinsam mit der psychiatrischen Pflege übernimmt die Soziotherapie in der IV die wichtige Aufgabe der bezugstherapeutischen Arbeit und der aufsuchenden Betreuung. Insbesondere in den „alten“ IV-Verträgen mit der DAK (Typ A) und der BKK-VBU wird die Soziotherapie häufig im Anschluss an die psychiatrische Pflege eingesetzt und trägt dann zur längerfristigen Stabilisierung, zur Entwicklung der Krankheitsakzeptanz, geeigneter Bewältigungsstrategien und einer längerfristigen (beruflichen und sozialen) Perspektive bei. Dabei ist sie flexibel einsetzbar und kann so bedarfs- und bedürfnisorientiert arbeiten.
Wie sind die Anforderungen an die Soziotherapie in der IV?
Der Soziotherapeut muss über eine Zulassung/ über gültige Verträge zur Erbringung von soziotherapeutischen Leistungen nach § 37 a SGB V verfügen.
Wann wird die Soziotherapie tätig?
Die Soziotherapie wird auf ärztliche Verordnung und in Absprache mit dem behandelnden Facharzt tätig. Die Verordnung wird über die PIBBnet übermittelt. In der Regel sind außerdem gerade zu Beginn der IV-Behandlung und dann regelmäßig im Verlauf mündliche Absprachen zwischen Arzt und Psychiatrischer Pflegekraft erforderlich.
Wie ist der Umfang der Soziotherapie-Leistungen in der IV?
Umfang und Frequenz der pflegerischen Maßnahmen werden vom Arzt in der Verordnung festgelegt, sind jedoch ggf. in Absprache mit dem Arzt flexibel einsetzbar. Für die Verordnung und Erbringung der Soziotherapie sind in den verschiedenen IV-Verträgen jeweils Kontingente festgelegt, die in jedem Fall beachtet werden müssen.
Wie erfolgt die Dokumentation der soziotherapeutischen Leistungen?
Sobald Sie eine Verordnung für Soziotherapie erhalten haben, legen Sie in PIBBnet einen Leistungsnachweis an. In diesem Leistungsnachweis wird jeder Einsatz mit Datum, Dauer und Handzeichen dokumentiert. Die Dokumentation sollte unbedingt zeitnah erfolgen, d. h. in der Regel spätestens 3 Arbeitstage nach dem Einsatz. Der Leistungsnachweis dient der Dokumentation Ihrer Leistungen und ist außerdem die Grundlage für die Abrechnung.
Aufgabe des internen und externen Qualitätsmanagements in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung, dem Netzmanagement und dem PIBB-Sekretariat ist die Gewährleistung, Sicherstellung und gegebenenfalls Verbesserung der vertraglich vereinbarten Strukturen, Prozesse und Ergebnisse. Hierzu führt das QM in gemeinsamer Verantwortung von externem und internem QM die erforderlichen Maßnahmen durch.
Im Einzelnen übernehmen internes und externes QM gemeinsam folgende Aufgaben:
Struktur-Maßnahmen, Veranstaltungen: z. B. Schulungsmaßnahmen, regionale Einführungsveranstaltungen, zentrale Anwendertreffen, aufgabenspezifische Qualitätszirkel, interne und fachöffentliche Veranstaltungen /Tagungen zu spezifischen Anwendungsfragen der IV, die Fehleranalyse und das Beschwerdemanagement etc..
Monitoring, Controlling und Evaluation: vertragsspezifische Auswertung und Aufbereitung von Struktur-und Leistungsdaten unter verschiedenen Fragestellungen, Präsentation für die unterschiedlichen IV-Akteure (Krankenkassen, Ärzte, Leistungserbringer).
Erstellung notwendiger Materialien und Informationen, Beratung der Leistungserbringer: z. B. Erstellung und laufende Aktualisierung des QM-Handbuchs, Erstellung spezifischer Formulare, Einzelberatung der Leistungserbringer.
Öffentlichkeitsarbeit und Kooperation mit weiteren versorgungsrelevanten Einrichtungen: z. B. Information der psychiatrischen Gremien und Institutionen auf Bezirks- und Landesebene.
Qualitätsorientierte Weiterentwicklung der IV: Aufbau und Unterstützung eines Brandenburger IV-Netzes durch das Berliner QM, Erarbeitung von Vorschlägen zur Weiterentwicklung der IV, Diskussion der Evaluationsergebnisse, Erarbeitung von Anwendungs-modifikationen.
In Absprache und Zusammenarbeit mit dem Netzmanagement bereitet das externe QM die Sitzungen der Lenkungsgremien mit den Krankenkassen vor.
Psychiatrische Pflege
Stand 15.6.2016
Welche Aufgabe übernimmt die Psychiatrische Pflege in der IV?
Gemeinsam mit der Soziotherapie übernimmt die Psychiatrische Pflege in der IV die wichtige Aufgabe der bezugstherapeutischen Arbeit und der aufsuchenden Betreuung. Für viele Patienten ist die psychiatrische Pflegekraft auch der erste Ansprechpartner in Krisen, der schnell erreichbar ist, die Situation und das Befinden des Patienten einschätzt und weitere Maßnahmen (z. B. Arztbesuch) veranlasst. Insbesondere in den „alten“ IV-Verträgen mit der DAK (Typ A) und der BKK-VBU übernimmt die Psychiatrische Pflege eine zentrale Rolle, indem sie schnell verfügbar und flexibel einsetzbar ist und so ganz wesentlich zur Stabilisierung des Patienten und zur Vermeidung unnötiger stationärer Behandlungen beiträgt.
Wie sind die Anforderungen an die psychiatrische Pflege in der IV?
Der Pflegedienst muss über gültige Verträge/Zusatzvereinbarungen zur Erbringung von Leistungen der häuslichen psychiatrischen Krankenpflege nach § 37 a SGB V verfügen. Mit der DAK wurden außerdem Übergangsregelungen für Berlin und Brandenburg vereinbart.
Die psychiatrische Pflege wird auf ärztliche Verordnung und in Absprache mit dem behandelnden Facharzt tätig. Die Verordnung wird über die PIBBnet übermittelt. In der Regel sind außerdem gerade zu Beginn der IV-Behandlung und dann regelmäßig im Verlauf mündliche Absprachen zwischen Arzt und Psychiatrischer Pflegekraft erforderlich.
Wie ist der Umfang der psychiatrischen Pflegeleistungen in der IV?
Umfang und Frequenz der pflegerischen Maßnahmen werden vom Arzt in der Verordnung festgelegt, sind jedoch ggf. in Absprache mit dem Arzt flexibel einsetzbar. Das bedeutet konkret, dass es für die Erbringung der psychiatrischen Pflege einen Ermessensspielraum gibt und dass der maximale Verordnungsrahmen nicht in jedem Fall ausgeschöpft werden muss. Wichtig ist hierbei stets die Kommunikation mit dem Arzt.
Für die Verordnung und Erbringung der psychiatrischen Pflege sind in einzelnen IV-Verträgen (DAK A, BKK-VBU) Kontingente festgelegt, die in jedem Fall beachtet werden müssen. Bei dem IV-Vertrag mit der AOK gibt es keine festgelegten Kontingente, deshalb ist es hier besonders wichtig, auf einen bedarfsangepassten, aber auch maßvollen Einsatz der psychiatrischen Pflege zu achten.
Wie erfolgt die Dokumentation der pflegerischen Leistungen?
Sobald Sie eine Verordnung für psych. Pflege erhalten haben, legen Sie in PIBBnet einen Leistungsnachweis an. In diesem Leistungsnachweis wird jeder Einsatz mit Datum, Dauer und Handzeichen dokumentiert. Die Dokumentation sollte unbedingt zeitnah erfolgen, d. h. in der Regel spätestens 3 Arbeitstage nach dem Einsatz. Der Leistungsnachweis dient der Dokumentation Ihrer Leistungen und ist außerdem die Grundlage für die Abrechnung.
Schwer psychisch kranke Patienten erhalten ein komplexes Angebot ambulanter, insbesondere auch aufsuchende Hilfen. Ziel ist es, stationäre Behandlungen wenn möglich zu vermeiden oder diese zumindest zu verkürzen. Der Facharzt übernimmt das Case Management und die Steuerung der Hilfen, Psychiatrische Pflege und Soziotherapie fungieren als Bezugstherapeuten. Für die Dauer der IV-Behandlung (diagnosespezifisch 1 bzw. 2 Jahre) haben Facharzt, Pflege und Soziotherapie eine besondere Verantwortung für den Patienten.
Kurzübersicht
Zielgruppe
Schwer psychisch Kranke, die eine intensive Behandlung mit zeitweise auch aufsuchenden Hilfen inkl. home-treatment benötigen
Diagnosen
fast alle psychiatrischen Diagnosen (Suchterkrankungen nur als Komorbidität und bei ausreichender Motivation)
Manifeste Suchterkrankung, Pflegestufe 2 oder 3, Krebserkrankung, palliative Behandlung
Dauer
i. d. Regel 2 Jahre, einige Diagnosen 1 Jahr (Demenz, akute vorübergehende psychot. Störungen, mittelgradige Episode bei rezid. depr. Störung)
Procedere
· Termineinstellung durch Praxis· Terminbuchung über Kasse (= Kostenübernahme)
· Information und Aufklärung des Pat.
· Teilnahmeerklärung und Datenschutzblatt wird von Patient unterschrieben
· Verordnung psych. Pflege / Soziotherapie über PIBBnet
· Verordnung an Pflegedienst/ Soziotherapeut über PIBBnet senden
· Behandlungsplan erstellen und über PIBBnet an Kasse und Pflege / Soziotherapeut senden
Eckpunkte
· Facharzt übernimmt Case Management des Patienten· Pflegekräfte/Soziotherapeuten fungieren als Bezugstherapeuten
· Kontingent Pflege/Soziotherapie:
o Bei 1 Jahr IV: 75 Stunden
o Bei 2 Jahren IV: 140 Stunden
· Regionale Behandlerkonferenzen 1x im Quartal mit psych. Pflege und Soziotherapie
· Fachpsychiatrischer Arbeitskreis (Fortbildung) mit Hausärzten, Klinik, Krisendienst
· Teilnahme an zentralen Anwenderkonferenzen u. Veranstaltungen der PIBB
Honorierung
· Zusätzlich zu EBM-Leistungen monatl. Pauschale für ärztl. Leistungen· Verbesserte Honorierung der psych. Pflege und Soziotherapie
Fachpsychiatrischer Arbeitskreis
Stand 27.7.2012
Fachpsychiatrische Arbeitskreise dienen der fachlichen Fortbildung der IV-Netzteilnehmer in einer bestimmten Region unter Einbeziehung der zuständigen Klinik, des Sozialpsychiatrischen Dienstes, des Krisendienstes und anderer relevanter Akteure. Von den IV-Netzteilnehmern wird eine Teilnahme mindestens einmal im Jahr erwartet, eine darüber hinaus gehende Teilnahme wird honoriert.
Teilnehmer:
An der IV teilnehmende Psychiater, Hausärzte, Ärzte der regional zuständigen Klinik, Sozialpsychiatrischer Dienst , Krisendienst und ggf. Gäste.
Häufigkeit:
1x/ Quartal (angestrebt), mindestens jedoch 1x/Jahr
Organisation/ Einladung:
Die Einladung erfolgt durch den regionalen Koordinator
Ort:
Der Ort wird vom Koordinator bekannt gegeben.
Aufgabe:
Aufgabe des fachpsychiatrischen Arbeitskreises ist eine fachbezogene Fortbildung der Teilnehmer. Dadurch soll die Umsetzung der nach dem heutigen Stand des Wissens bestmöglichen psychiatrischen Behandlung im Hinblick auf Psycho- und Pharmakotherapie sowie weiterer Behandlungsansätze gewährleistet werden.
Themen:
· Diskussion von Indikationen für verschiedene Behandlungsformen bei den jeweiligen Störungsbildern
· Abstimmung medikamentöser und weiterer Behandlungsstrategien
· Verbesserung der Schnittstellen zwischen ambulanter Versorgung/Klinik/SpsD/Krisendienst
Leitung:
durch den regionalen Koordinator
Protokoll:
Die Protokollführung erfolgt nach Absprache
Nachweis:
Die Protokolle und die Teilnehmerlisten werden vom regionalen Koordinator per Mail an die Geschäftsstelle der PIBB (Fr. Gerstein: iv@pi-bb.de) und an das externe Qualitätsmanagement (Fr. Dr. Hoffmann: karin-maria.hoffmann@charite.de) übermittelt.