Neue Richtlinie zur koordinierten Behandlung von Patienten mit komplexem Behandlungsbedarf (KSVPsych-RL)
Anfang Septemeber hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Erstfassung einer neuen Richtlinie zur Versorgung von Patient*innen mit kompexem Behandlungsbedarf vorgelegt und verabschiedet. Die Behandlung nach dieser Richtlinie wird voraussichtlich MItte nächsten Jahres neue Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Patient*innen mit ärztlich diagnostizierten psychischen Erkrankungen, die deutliche Beeinträchtigungen in verschiedenen Lebensbereichen aufweisen und für eine adäquaten Versorgung unterschiedliche Behandler*innen (z. B. Psychiater*in, Psychotherapeut*in) oder Therapeut*innen (z. B. Ergo- und Soziotherapeut*innen, psychiatrische Plfegekräfte) in Anspruch nehmen, sollen dann in einem Netz versorgt werden und eine strukturierte und koordinierte Behandlung mit einem gemeinsamen Behandlungsplan erfahren. Gemeinsame Fallbesprechungen der verschiedenen Behandler*innen sind fester Bestandteil der Behandlung.
Nun erfolgt noch eine Prüfung durch das Bundesministerium für Gesundheit. Viele Fragen, u. a. auch die Vergütung sind bislang aber noch völlig offen.
Die PIBB begrüßt die Verabschiedung der Richtlinie und konnte als stellungnahmeberechtigte Institution ihre langjährigen Erfahrungen mit der sog. ambulanten Komplexbehandlung einbringen. Sie weist außerdem darauf hin, dass in ihrem multiprofessinellem Netz wesentliche Elemente der neuen Behandlungsform (z. B. gemeinsame Fallbesprechungen) schon seit vielen Jahren erfolgreich zum Nutzen der Patient*innen praktiziert werden.