Anerkennung als Ärztenetz durch die KV Berlin


Die PIBB GmbH ist seit 2014 als bundesweit erstes Ärztenetz in der Psychiatrie, Nervenheilkunde und Psychosomatischen Medizin gemäß § 87 b SGB V von der KV Berlin anerkannt worden und wird seit 2020 in Form einer Struktur- und Projektförderung durch die KV Berlin gefördert. Im Folgenden wird das jeweils aktuelle Projekt näher beschrieben.

Unterstützung der ambulanten Versorgung psychisch kranker Patient*innen durch Förderung der Inanspruchnahme von Selbsthilfe (Projekt 2025-2026)

Selbsthilfe hat einen wichtigen und inzwischen auch allseits anerkannten Stellenwert in dem Prozess der Gesundung und Erholung (Recovery) eines Menschen von einer psychischen Erkrankung. In diesem Projekt sollen die Vernetzung mit Selbsthilfegruppen gezielt gefördert werden, indem für die professionell Tätigen des Netzes Informationen zu regionalen Selbsthilfeangeboten bereitgestellt, Hürden für die Inanspruchnahme von Selbsthilfeangeboten identifiziert sowie möglichst verringert und die Vernetzung mit Selbsthilfegruppen gefördert werden.

Im einzelnen wurden dazu bereits Flyer zu regionalen Selbsthilfeangeboten der Berliner Bezirke erstellt. In Planung ist ein trialogischer Workshop, in dem potentielle Hürden bei der Vermittlung von Patient*innen in Selbsthilfegruppen identifiziert und neue, erfolgversprechende Strategien entwickelt werden. Zu gemeinsamen überregionalen Netzkonferenzen werden in 2025 und 2026 regelmäßig Vertreter von Selbsthilfegruppen eingeladen, um ihre Angebote vorzustellen und die Vernetzung zu fördern.

Das Projekt wird von der KV Berlin gefördert.

Beschreibung des Projekts 2020

Ziel des Projekts ist eine Verbesserung der Versorgungsqualität aller GKV- Patient*innen des Netzes in Berlin (und nicht wie bisher nur der Patient*innen einiger weniger Krankenkassen, die im Rahmen von Selektivverträgen versorgt werden), die somit im Bedarfsfall ambulant-komplex psychiatrisch versorgt werden können.
In der Netzversorgung der PIBB wird daher in Abhängigkeit von dem Umfang des aktuellen Behandlungs- und Betreuungsbedarfs zwischen unterschiedlichen Versorgungsstufen unterschieden.
Ziele bestehen in der Verbesserung der Behandlung in der häuslichen Umgebung, der Verbesserung bei Übergängen zwischen den Sektoren, der Steuerung der vernetzten Behandlungsprozesse innerhalb der Netzversorgung zur Vermeidung von Behandlungsunterbrechungen oder -abbrüchen. Darüber hinaus erhalten die Patient*innen Zugang zu neuen, in der Regelversorgung nicht oder nicht regelhaft verfügbaren Behandlungsangeboten, die zu verbesserten klinischen und insbesondere rehabilitativen Outcomes beitragen und die Resilienz der Patientinnen fördern (Beispielhaft sind hier zu nennen: Sport, Ernährungs- und Lebensstilberatung).

Zusätzlich sollen die Maßnahmen, die bereits i.R. der vorangehenden PIBB-Verträge zur Integrierten Versorgung (Selektivverträge) initiiert wurden, fortgesetzt und weiterentwickelt werden.