Erneut Bonus erreicht für die IV DAK in den Jahren 2017-2018
Vor kurzem kam erneut eine erfreuliche Erfolgsmeldung von der DAK Gesundheit: Auch für die Jahre 2017 und 2018 ist die mit der PIBB vereinbarte Bonusregelung erreicht worden. Zum Hintergrund: Nach der Vereinbarung wird der Bonus fällig, wenn die Gruppe der in die IV eingeschriebenen Patienten im Vergleich zu einer von der DAK morbiditätsadjustierten Vergleichsgruppe weniger als 30 Prozent an Krankenhaustagen aufweist.
Besonders erfreulich ist es aus Sicht der PIBB, dass dieses positive Ergebnis in beiden Jahren sowohl für Berlin als auch für Brandenburg erreicht wurde. Dies weist einmal mehr darauf hin, dass die ambulante Komplexbehandlung und das koordinierte Zusammenwirken im Netz auch in einem Flächenland wie Brandenburg erfogreich umgesetzt werden kann.
Soziotherapie fördern – ein wichtiges Anliegen der PIBB
Auch 21 Jahre nach Einführung der rechtlichen Grundlage für die Soziotherapie im Jahr 2000 ist die Situation insgesamt wenig zufriedenstellend. Immer noch gibt es Bundesländer, in denen die Soziotherapie nicht oder nur höchst marginal vertreten ist, so z. B. auch in Brandenburg. Hier gibt es aktuell nach unserem Kenntnisstand nur vier Anbieter von Soziotherapie, so dass von einem flächendeckenden Netz nicht gesprochen werden kann. In Berlin ist die Situation zwar etwas günstiger und es gibt in jedem Bezirk zugelassene Soziotherapeut*innen, aber gerade in jüngster Zeit haben mehrere psychosoziale Träger ihr Angebot eingestellt.
Der Grund: Die Soziotherapie ist nicht kostendeckend finanziert, sondern allzuoft ein Zuschussgeschäft. Ein weiteres Problem ist der Umstand, dass es vielerorts (so auch in Berlin und Brandenburg) keine länderspezifischen Rahmenverträge für die Soziotherapie gibt.
An dieser unbefriedigenden Situation muss dringend etwas geändert werden. Die PIBB sucht derzeit nach Ansatzpunkten für die Förderung der Soziotherapie und versucht dabei auch die Unterstützung der Krankenkassen zu gewinnen.
Stellungnahme zum Entwurf der neuen G-BA-Richtlinie zum § 92 Abs. 6b SGB V („Ambulante Komplexbehandlung“)
Seit mehr als einem Jahr erarbeitet und berät der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) über die Erstfassung einer Richtlinie zum § 92 Abs. 6b SGB V zur ambulanten Komplexbehandlung. Dabei geht es um die berufsgruppenübergreifende und koordinierte Versorgung insbesondere schwer psychisch kranker Menschen mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf.
Die PIBB gehört zu den stellungnahmeberechtigten Institutionen und hat fristgemäß am 26. Januar ihre Stellungnahme zu dem Beschlussentwurf der Richtlinie abgegeben. Sie kann sich dabei auf langjährige Erfahrungen der integrierten Versorgung in einem multiprofessionellen Netz aus Fachärzt*innen für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychotherapeut*innen, Soziotherapeut*innen, psychiatrischen Pflegekräften und Ergotherapeut*innen stützen.
Aus Sicht der PIBB ist es besonders wichtig, bei der Behandlungsplanung und Koordination für diese Patientengruppe mit schweren psychischen Störungen ggf. auch rechtskreisübergreifend Maßnahmen und Dienste außerhalb des Wirkungskreises SGB V einzubeziehen.
Rezertifizierung des PIBB-Praxisnetzes durch die KV Berlin
Im Juli 2014 ist das Netz der PIBB als erstes Psychiatrie-Praxisnetz durch die KV Berlin anerkannt worden. Nach der Richtlinie der KV Berlin ist vorgesehen, dass nach einem Zeitraum von 5 Jahren erneut spezifische Strukturvorgaben, Versorgungsziele und Kriterien nachzuweisen sind.
Nun kam am 20. Juli 2020 der erfreuliche Bescheid der KV Berlin: Das Praxisnetzt wird weiterhin nach der geltenden Richtlinie anerkannt und die Rezertifizierung ist erfolgt.
Die Geschäftsführung und das Team der PIBB freuen sich über diese gute Nachricht. Damit ist gleichzeitig auch die Möglichkeit gegeben, für das kommende Jahr 2021 eine erneute Projektförderung zur ambulanten psychiatrischen Komplexbehandlung zu beantragen.
Neue Leitung der Geschäftsstelle der PIBB
Seit Anfang Juni 2020 hat Frau Dr. Karin-Maria Hoffmann die Leitung der Geschäftstelle der PIBB übernommen. Sie ist bereits seit 2008 im Rahmen des externen Qualitätsmanagements für die PIBB tätig und daher den beteiligten Akteur*innen und Kooperationspartner*innen der Integrierten Versorgung bekannt. Nun ist sie außerdem für die Bereiche Management und Projektentwicklung verantwortlich.
DAK-Bonus für erfolgreiche ambulante Komplexbehandlung des PIBB-Netzes in den Jahren 2014-2016
Einer der ersten Verträge zur integrierten Versorgung (inzwischen beendet) wurde bereits 2011 mit der DAK Gesundheit vereinbart. Darin ist unter anderem ein Bonus vorgesehen, sofern die in der IV eingeschriebenen Patient*innen weniger als 30 Prozent an Krankenhaustagen aufweisen im Vergleich zu einer von der DAK morbiditätsadjustierter Vergleichsgruppe.
Rückwirkend für die Jahre 2014, 2015 und 2016 hat die DAK nun für die Patient*innen, die in einer Verlängerungsphase behandelt wurden, die erfolgreiche Arbeit des PIBB-Netzes mit einem Bonus belohnt.
Pressemitteilung des GZF: „Situation traumatisierter Geflüchteter nicht aus dem Auge verlieren“
„Schutz der Schwachen“ – diese Maxime gilt in der Corona-Krise in bemerkenswerter Weise für die Reaktion von Politik und Gesellschaft auf die Pandemie. Die innerhalb kürzester Zeit ergriffenen Maßnahmen zum Schutz vor der Infektion und zur Abfederung der massiven Folgeschäden sind einzigartig und werden von der überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung mitgetragen. Doch zurecht weisen Zivilgesellschaft und Medien auf Bereiche hin, in denen diese Maxime weniger stark zu gelten scheint – etwa mit Blick auf die drohende
Katastrophe im Flüchtlingslager Moria auf der griechischen Insel Lesbos: „Es verwundert und empört, wie die ansonsten gezeigte politische Entschlusskraft der Regierungen trotz – wie in Berlin – regional bereits konkret formierter Hilfsbereitschaft hier offenkundig versagt“, sagt der Psychiater und Psychotherapeut Dr. Norbert Mönter, Geschäftsführer des Gesundheitszentrums für Flüchtlinge (GZF).
„Zugleich müssen wir aber auch die Situation der Menschen im Blick behalten, die nach ihrer Flucht in Deutschland Bleibe und vorerst gesicherten Aufenthalt gefunden haben“, fordert Mönter. „Denn geflüchtete, oft traumatisierte Menschen leben durchaus noch unter sozialen und wohnungsmäßigen Bedingungen, die angesichts der Ausgangsbeschränkungen als umso prekärer anzusehen sind.“
Das Gesundheitszentrum für Flüchtlinge, eine von der „PIBB –Psychiatrie Initiative Berlin Brandenburg“ und XENION – Psychosoziale Hilfen für politisch Verfolgte e.V. 2016 gegründete gemeinnützige Gesellschaft, betreut derzeit mit seinen 3 Psychiatern und 3 Psychotherapeutinnen mehr als 200 geflüchtete Menschen mit psychischen Störungen, viele davon verursacht durch Flucht-, Kriegs- oder Foltertraumatisierungen.
Die Vertreterversammlung der KV Berlin hat in ihrer Sitzung am 21. November 2019 beschlossen, dass anerkannte Praxisnetze eine Förderung erhalten.
Zusammenschlüsse von Vertragsärzten und Vertragsärztinnen verschiedener Fachrichtungen zur interdisziplinären, kooperativen und wohnortnahen ambulanten medizinischen Versorgung können gefördert werden, wenn sie die Qualität sowie die Effizienz und Effektivität der vertragsärztlichen Versorgung im Rahmen einer intensivierten fachlichen Zusammenarbeit steigern. Die Psychiatrie Initiative Berlin Brandenburg (PIBB), ist derzeit das einzige zertifizierte Praxisnetz in Berlin, anerkannt durch die Vertreterversammlung der KV Berlin am 26.06.2014.
Mehr Informationen zur Anerkennung von Praxisnetzen hier. (Quelle KV Berlin)
Neue Verwaltungsleitung in der PIBB Geschäftsstelle
Personelle Veränderungen in der Geschäftsstelle der PIBB: nach dem Ausscheiden von Dr. Carsten Jäger zum Ende des Jahres 2019, der der PIBB Geschäftsführung jedoch weiter beratend zur Verfügung stehen wird, übernimmt Frau Dipl.-Gesundheitsökonomin Andrea Ritz zum Januar 2020 die Aufgabe der Verwaltungsleitung in der Geschäftsstelle der PIBB am Tegeler Weg.