Erneut Bonus erreicht für die IV DAK in den Jahren 2017-2018
Vor kurzem kam erneut eine erfreuliche Erfolgsmeldung von der DAK Gesundheit: Auch für die Jahre 2017 und 2018 ist die mit der PIBB vereinbarte Bonusregelung erreicht worden. Zum Hintergrund: Nach der Vereinbarung wird der Bonus fällig, wenn die Gruppe der in die IV eingeschriebenen Patienten im Vergleich zu einer von der DAK morbiditätsadjustierten Vergleichsgruppe weniger als 30 Prozent an Krankenhaustagen aufweist.
Besonders erfreulich ist es aus Sicht der PIBB, dass dieses positive Ergebnis in beiden Jahren sowohl für Berlin als auch für Brandenburg erreicht wurde. Dies weist einmal mehr darauf hin, dass die ambulante Komplexbehandlung und das koordinierte Zusammenwirken im Netz auch in einem Flächenland wie Brandenburg erfogreich umgesetzt werden kann.