IV DAK Typ A Kurzfassung
Stand 15.6.2016
Ziele und Grundgedanken
Schwer psychisch kranke Patienten erhalten ein komplexes Angebot ambulanter, insbesondere auch aufsuchende Hilfen. Ziel ist es, stationäre Behandlungen wenn möglich zu vermeiden oder diese zumindest zu verkürzen. Der Facharzt übernimmt das Case Management und die Steuerung der Hilfen, Psychiatrische Pflege und Soziotherapie fungieren als Bezugstherapeuten. Für die Dauer der IV-Behandlung (2 Jahre) haben Facharzt, Pflege und Soziotherapie eine besondere Verantwortung für den Patienten.
Kurzübersicht
Zielgruppe |
Schwer psychisch Kranke, die eine intensive Behandlung mit zeitweise auch aufsuchenden Hilfen inkl. home-treatment benötigen |
Diagnosen |
fast alle psychiatrischen Diagnosen (Suchterkrankungen nur als Komorbidität und bei ausreichender Motivation) |
Aufnahme-kriterien |
CGI = 5-7 (mind. deutlichkrank)GAF < 50 (ernsthafte Symptome/Beeinträchtig.) |
Dauer |
2 Jahre |
Procedere |
- Information und Aufklärung des Pat.
- Teilnahmeerklärung und Datenschutzblatt wird von Patient unterschrieben
- Verordnung psych. Pflege / Soziotherapie über PIBBnet (= Anmeldung des Patienten bei der Kasse)
- Kasse gibt innerhalb von 2 Werktagen Bestätigung der Kostenübernahme
- Verordnung an Pflegedienst/ Soziotherapeut über PIBBnet senden
- Behandlungsplan erstellen und über PIBBnet an Kasse und Pflege / Soziotherapeut senden
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Eckpunkte |
- Facharzt übernimmt Case Management des Patienten
- Pflege/Soziotherapie fungieren als Bezugstherapeuten
- Regionale Behandlerkonferenzen 1x im Quartal mit psych. Pflege und Soziotherapie
- Fachpsychiatrischer Arbeitskreis (Fortbildung) mit Hausärzten, Klinik, Krisendienst
- Teilnahme an zentralen Anwenderkonferenzen u. Veranstaltungen der PIBB
- Psychoedukationsgruppen möglich
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Honorierung |
- Zusätzlich zu EBM-Leistungen monatl. Pauschale für ärztl. Leistungen
- Verbesserte Honorierung der psych. Pflege und Soziotherapie
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Sonderfälle |
- Bei Einsteuerung eines Patienten durch die Kasse und fehlender Indikation für die Aufnahme in die IV erfolgt keine Vergütung.
- Bei Aufnahme in die IV ohne Indikation für aufsuchende Leistungen: Dauer der IV lediglich 6 Monate.
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Siehe auch:
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